- Georg Pfeiffer.
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DAS DSCHUNGELBUCH

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU ist als Berater der Europäischen Kommission und des Rates im EG-Vertrag vorgesehen. Als Vertreter von sozialen und ökonomischen Interessen der Mitgliedstaaten hat er zum einen partizipativen Charakter, zum anderen soll seine Fachkompetenz zur Entscheidungsfindung in der EU beitragen. Da seine Stellungnahmen, wie bei Beratern üblich, jedoch unverbindlich sind, gelingt die Durchsetzung der Interessen der verschiedenen Gruppen nur begrenzt.
Im Institutionengefüge der EU hat der in Brüssel angesiedelte WSA keine einflussreiche Stellung, ganz ähnlich wie der Ausschuss der Regionen. Das hat zur Folge, dass die Lobbyisten von Unternehmen und Verbänden verstärkt den direkten Weg zur Kommission wählen, um ihre Interessen durchzusetzen.
Jedoch gibt die Fachkompetenz, die der WSA repräsentiert, diesem durchaus eine Daseinsberechtigung. Oft wird unterschätzt, dass die Kommission verpflichtet ist, alle Positionen zu kennen, bevor sie Entscheidungen trifft. In dieser Hinsicht ist der WSA ein Zuarbeiter, der den Kommissionsbeamten Empfehlungen zu allen möglichen relevanten Sachverhalten und Fragen geben kann. Der für ein bestimmtes Thema zuständige Kommissionsbeamte hat so die Möglichkeit, zu seinen speziellen Fragen Debatten von Fachleuten zu hören. Oft werden hier auch Aspekte erörtert, die nicht der Meinung der Kommissionsbeamten entsprechen.
Gegründet wurde der WSA 1957 im Zuge der Römischen Verträge als Interessenvertreter verschiedener wirtschaftlicher und sozialer Gruppen der einzelnen Mitgliedstaaten. In dieser Form soll er allen EU-Organen, die an der Gesetzgebung beteiligt sind, als beratendes Gremium (ähnlich dem Ausschuss der Regionen) zur Seite stehen.
Das wichtigste Instrument des Wirtschafts- und Sozialausschusses sind seine Stellungnahmen. Allerdings kann er damit die Politik der EU nicht wirklich beeinflussen. Ob die EU-Organe seine Ratschläge nun berücksichtigen oder nicht, kann er letztendlich nicht kontrollieren. Als Neben- bzw. Hilfsorgan besitzt er auch kein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof.
Zudem pflegt der WSA gute Kontakte zu Staaten außerhalb der EU (z.B. Mittel- und Osteuropa, Lateinamerika). Diese Länder werden auch regelmäßig von WSA-Delegationen besucht, die dort versuchen, als demokratische Entwicklungshelfer zu agieren. Vor allem Länder mit einer schwach entwickelten Zivilgesellschaft sollen mit dem WSA eine Organisation kennen lernen, die im Vorfeld politischer Entscheidungen die Positionen der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen aufzeigt
Zuletzt aktualisiert am 17.1.2007
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