- Georg Pfeiffer.
DAS DSCHUNGELBUCH

Die Kompetenzen des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Der WSA nimmt Stellung zu einer Reihe von Gesetzesvorhaben der Europäischen Gemeinschaft, die ihm von Rat oder Kommission vorgelegt werden - darin liegt seine Kompetenz. Eine Anhörung zu diesen Stellungnahmen findet allerdings, mit Ausnahme der unten genannten Fälle, nur dann statt, wenn Rat oder Kommission diese für zweckmäßig erachten.
- In folgenden Fällen müssen die Organe den WSA anhören, bevor Maßnahmen in diesen Bereichen von Rat oder Kommission getroffen werden können (obligatorische Stellungnahmen):
- Freizügigkeit der Arbeitnehmer
- Niederlassungsfreiheit
- Zusammenarbeit in sozialen Fragen
- Bildungsfragen
- Gesundheitswesen und Verbraucherschutz
- Umweltfragen
- regionale Entwicklung
Rat und Kommission können, wenn sie es für notwendig halten, dem WSA eine Frist (die mindestens einen Monat beträgt) auferlegen, innerhalb der er seine Stellungnahme abzugeben hat. Auf der anderen Seite steht es dem WSA seit dem Maastrichter Vertrag auch zu, aus eigenem Antrieb Stellungnahmen zu Fällen seiner Wahl abzugeben.
In einer Studiengruppe, die mindestens aus drei Mitgliedern des WSA bestehen muss (aus jeder Gruppe einer), wird der erste Entwurf einer Stellungnahme erarbeitet. Innerhalb der Studiengruppen werden auch externe Experten befragt. Der anschließenden Diskussion wohnt der zuständige Kommissionsbeamte bei, der vom Leiter der Studiengruppe intensiv zu den Vorstellungen der Kommission befragt wird. In der zuständigen Fachgruppe des WSA, die aus 50 bis 60 Mitgliedern besteht, wird die Stellungnahme dann nochmals debattiert. Anschließend wird im gesamten Ausschuss darüber mit einfacher Mehrheit abgestimmt. Innerhalb der letzten Jahre gab der WSA im Durchschnitt 175 Stellungnahmen ab, von denen 17% aus eigener Initiative zustande kamen.
Dazu treffen sich die Mitglieder zehn mal im Jahr in Brüssel für jeweils zwei Tage. Durch die hohe Zahl der obligatorischen Stellungnahmen droht der Informationsfluss vom WSA zur Kommission jedoch zunehmend zu verstopfen. Zudem klagen manche Ausschussmitglieder, die hauptberuflich für ihre Verbände tätig sind, wegen des großen WSA-Aufwands über Überlastung .
Zuletzt aktualisiert am 17.1.2007
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