DAS DSCHUNGELBUCH

  • Astrid Hiltbrunner
 

Die Kompetenzen der Europäischen Zentralbank

Die Kompetenzen der EZB sind im EG-Vertrag, Artikel 105 genau definiert: Danach ist das Hauptziel der Europäischen Zentralbank die Aufrechterhaltung der Preisstabilität. Auch wenn die EZB die EU grundsätzlich in ihrer Wirtschaftspolitik unterstützt, darf dies nie die Preisstabilität gefährden.

Die EZB beschließt außerdem die Geldpolitik der Gemeinschaft, führt die Devisengeschäfte aus, sorgt für reibungslosen Zahlungsverkehr innerhalb der EU und mit Drittstaaten und verwaltet die Währungsreserven der Mitglieder.

Diese Mindestreserven müssen die nationalen Zentralbanken bei der EZB anlegen, so daß die Zahlungsfähigkeit der nationalen Zentralbanken je nach Höhe des Reservesatzes gesenkt oder erhöht werden kann.

Der EZB sind die Hände gebunden, wenn es darum geht, Kredite zur Haushaltsfinanzierung an die einzelnen Mitgliedsländer zu vergeben. Dies soll verhindern, daß sich die öffentlichen Haushalte mit der "Druckerpresse" sanieren. Alle Organe sind nämlich in noch strengerem Sinne als die Deutsche Bundesbank unabhängig von den Weisungen Dritter, wie etwa den Regierungen der Mitgliedsstaaten.

Um diesen Dritten keine Chance zu geben, auf die Entscheidungen der EZB durch die Beeinflussung "ihrer" Kandidaten einzuwirken, haben die Direktoriumsmitglieder eine so lange Amtszeit von 8 Jahren. Zudem dürfen sie nach diesen 8 Jahren nicht wiederernannt werden. Zusätzlich ist auch die Absetzung der Entscheidungsträger erheblich erschwert.

 Erstveröffentlichung am 28.6.1999