- Astrid Hiltbrunner .
DAS DSCHUNGELBUCH

Die Struktur der Europäischen Zentralbank
Die EZB besteht aus zwei Organen, dem Direktorium und dem Rat.
Für die Ausführung der laufenden Geschäfte und Weisungen an die nationalen Zentralbanken ist das Direktorium zuständig. Es besteht aus dem Präsidenten der EZB (seit Herbst 2003 der Franzose Jean-Claude Trichet), dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern, die anerkannte Währungs- und Bankfachleute sein müssen. Alle Mitglieder des Direktoriums werden (in der Regel) für 8 Jahre von den Staatschefs der Mitgliedsländer im Europäischen Rat ohne Gegenstimmen ernannt. Eine Wiederernennung ist nicht möglich.
Im EZB-Rat, der die Leitlinien der Geldpolitik festlegt, sitzen zusätzlich zu den Direktoriumsmitgliedern die Präsidenten - in manchen Ländern auch Gouverneure genannt - der Zentralbanken aller 12 Mitglieder im Euroland (für Deutschland derzeit Bundesbank-Präsident Axel Weber). Die nationalen Präsidenten werden für 5 Jahre ernannt und können wiedergewählt werden.
Beschlüsse im EZB-Rat werden nach dem Prinzip: 'One man, one vote' gefasst. Das bedeutet: Die Stimme des Präsidenten der irischen Zentralbank hat dasselbe Gewicht wie die des Chefs der Deutschen Bundesbank, denn die EZB macht ja keine Geldpolitik für ein Land, sondern für die Union. Dadurch dass jedes Mitglied des Rates nur eine Stimme hat, wird die Unabhängigkeit der Geldpolitik von nationalen politischen Interessen sichergestellt.
Der Rat entscheidet immer mit einfacher Mehrheit, außer bei Abstimmungen über Währungsreserven und Kapitalverwendung der EZB. Hier hat das Direktorium kein Stimmrecht, sondern nur die Präsidenten der nationalen Zentralbanken. Bei Stimmengleichheit gibt der EZB-Präsident mit seiner Stimme den Ausschlag.
Die EZB bildet zusammen mit den nationalen Notenbanken der 12 Euroteilnehmerländer das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Wie in Deutschland (Bundesbank und Landeszentralbanken) gibt es also auch auf der europäischen Ebene ein föderales System.
Eine Sonderstellung im ESZB nehmen die 13 EU-Mitgliedsländer ein, die nicht oder noch nicht zum Eurowährungsbereich gehören. Sie nehmen nicht an der Entscheidungsfindung der Eurogeldpolitik teil, sind aber im erweiterten Rat der EZB durch die Zentralbankchefs aller EU-Staaten vertreten. Dieses dritte Organ der EZB besteht, solange nicht alle EU-Staaten zu Euro-Staaten geworden sind. Aufgabe des erweiterten Rates ist die Überwachung der Stabilität der Finanzsysteme in den EU-Staaten und Beratung bei Neuzutritten zu den Euro-Staaten.
Erstveröffentlichung am 28.6.1999
Service zum Artikel
Links innerhalb europa-digital
- Kompetenzen der EZB
- Struktur der EZB
- Umrechungstabelle: Euro - nationale Währungen
- Dossier: Ein Jahr Euro - Bilanz und Ausblick
Links ins Internet:
- www.ecb.int - die Homepage der EZB
- Die Bundesbank-Seite zur EZB
- Der Euro - Die Währung der Union
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