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Zehn Jahre haben wir versucht, für Sie einen Pfad durch den EU-Dschungel zu schlagen. Jetzt ist er uns über den Kopf gewachsen und wir stellen das Magazin ein.

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DAS DSCHUNGELBUCH

Die Politikfelder der EU

In einem komplexen Vertragswerk haben die Staats- und Regierungschefs der EU festgelegt, in welchen Bereichen die Europäische Union eigenmächtig tätig werden darf, in welchen Bereichen sie mit den Nationalstaaten eng zusammenarbeiten muss und in welchen die Nationalstaaten weiterhin das alleinige Sagen haben. Wir stellen nach und nach die Politikfelder aller drei Kategorien vor.

Die Gemeinschaftspolitiken

Im Bereich der so genannten Gemeinschaftspolitiken haben die Nationalstaaten den Organen und Institutionen der Europäischen Union die volle Zuständigkeit übertragen. Der EG-Vertrag spricht hierbei sogar ausdrücklich von den "gemeinsamen" Politiken. So trägt die EU zum Beispiel die alleinige Verantwortung für die Durchführung der Geldpolitik, regelt den europäischen Wettbewerb oder vertritt die Mitgliedsstaaten auf internationalem Parkett im Bereich des Außenhandels. Wir haben für Sie bereits analysiert:

Flankierende Politiken

Neben den Gemeinschaftspolitiken nennen die verschiedenen Vertragsartikel jedoch auch eine Reihe von Politikfeldern, in denen die EU nur eine die Politik der Mitgliedstaaten ergänzende, koordinierende und fördernde Rolle besitzt. In all diesen Bereichen wird nach dem so genannten Prinzip der Subsidiarität gehandelt. Das heißt, die EU wird nur dann tätig, wenn die angestrebten Maßnahmen "auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend" und daher "besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können" (Art. 5 EG-Vertrag).

Intergouvernementales

Neben dieser "ersten Säule" des EG-Vertrags ist EUropa jedoch noch in zwei weiteren wichtigen Bereichen politisch aktiv: Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik stellt die "zweite Säule" europäischer Politik dar, während Justiz und Inneres zusammen die so genannte "dritte Säule" bilden. Die EU-Organe werden bei der Durchführung dieser Politiken zwar mit einbezogen, doch die Entscheidungen treffen letztlich allein die Nationalstaaten. Man spricht daher auch vom intergouvernementalen, also rein zwischenstaatlichen Charakter dieser beiden Säulen.