DAS DSCHUNGELBUCH

  • Oliver Schwarz
  • Georg Pfeiffer
 

Die Akteure der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die GAP gehört zu den Gemeinschaftspolitiken der ersten Säule des "EU-Gebäudes", die den EG-Vertrag sowie die Wirtschafts- und Währungsunion umfasst. Die in der ersten Säule enthaltenen Politiken sind auch diejenigen, die die Entscheidungsverfahren der im Folgenden kurz vorgestellten EU-Gremien durchlaufen.

Die Generaldirektion Landwirtschaft

Die Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission ist als überstaatliches Exekutivorgan verantwortlich für die Umsetzung der Gemeinschaftspolitik in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums. Sie hat ihren Sitz in Brüssel und untersteht dem Kommissar für Landwirtschaft, seit 2004 ist das die Dänin Mariann Fischer Boel. Ihr Generaldirektor - und damit der fachliche Leiter - ist der Franzose Jean-Luc Demarty. Dieses Amt haben in der Vergangenheit fast immer Franzosen innegehabt, weil es von Paris aus als Schlüsselposition in der Kommission angesehen wurde, um die massiven Interessen der französischen Landwirtschaft zu wahren.

Die GD Landwirtschaft besteht aus zwölf Direktionen, die sich mit allen Aspekten der GAP beschäftigen - von den Marktorganisationen über ländliche Entwicklungspolitik, Finanzangelegenheiten, Umwelt- und Forstpolitik bis hin zu Agrarfragen im internationalen Bereich.

Die Agrar-Kommission hat das alleinige Initiativrecht, das heißt, sie ist als einziges EU-Organ berechtigt - und verpflichtet - im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren aktiv zu werden und Vorschläge vorzulegen. Sie hat zwar kein Stimmrecht, kann aber durch die inhaltliche Ausgestaltung der Vorschläge ein nicht zu unterschätzendes Maß an Einfluss auf das Ergebnis der Verhandlungen nehmen.

Der Ministerrat

Im Rahmen des Ministerrats kommt den 25 nationalen Ministern der EU-Staaten, die für den Bereich Landwirtschaft zuständig sind (z.B. in Deutschland der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer) entscheidende Bedeutung zu. Der Ministerrat ist noch immer das zentrale Entscheidungsorgan der EU, in welchem sich im Idealfall der Ausgleich von nationalen Einzelinteressen und Gemeinschaftsinteresse vollziehen sollte.

Der Rat ist ein Gemeinschaftsorgan und keine Regierungskonferenz, doch seine Mitglieder werden in ihren Heimatländern politisch zur Verantwortung gezogen, was dem Organ eine schwierige, janusköpfige Rolle verleiht. Oft sind die nationalen Agrarminister sehr eng mit den nationalen Bauernverbänden verbunden. So scheiterten in den letzten Jahrzehnten viele Reformvorhaben an den Einwänden des Rates - wegen des vorherrschenden Einstimmigkeitsprinzips häufig sogar am Veto eines einzigen Ministers

Der Ministerrat Landwirtschaft wird unterstützt vom Ausschuss der ständigen Vertreter der Regierungen (COREPER) sowie vom Sonderaussschuss Landwirtschaft. Sie bereiten die Arbeit des Rates inhaltlich vor und handeln Lösungen für die weniger umstrittenen Vorhaben aus.

Der Europäische Rat

Im Europäischen Rat kommen mindestens zweimal jährlich die Staats- und Regierungschefs der EU zusammen. Sie geben der Union die notwendigen Impulse und legen die allgemeinen politischen Zielsetzungen fest. Zudem entscheidet der Europäische Rat über Fragen, über die auf der Ebene des Ministerrates keine Einigung erzielt werden kann. Allein er kann somit oftmals festgefahrene Verhandlungen neu beleben und ressortübergreifende Kompromisse schließen. Ein Beispiel für ein solches Eingreifen des Europäischen Rates ist beispielsweise der Berliner Gipfel von März 1999 zur Agenda 2000.

Das Europäische Parlament

Bereits auf der Konferenz von Stresa im Jahr 1958 hatten Initiativberichte des EP dazu beigetragen, Grundlagen für eine Gemeinsame Agrarpolitik zu bilden. Damals wie heute versucht das EP über den ständigen 'Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung' (AGRI) durch eine Vielzahl von Initiativberichten und Stellungnahmen Einfluss auf die GAP auszuüben.

Im Falle der Agrarpolitik hat das EP lediglich ein Anhörungsrecht, was bedeutet, dass es Vorschläge im Plenum und unter Anwesenheit des zuständigen Kommissars diskutieren kann. Die Anhörung ist obligatorisch, das heißt, ohne eine abschließende Stellungnahme des Parlaments kann kein Gemeinschaftsgesetz wirksam werden. Dieses Mittel nutzte das EP unter anderem im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Agenda 2000, indem es androhte, den Abschluss zu blockieren, da seine Vorschläge nicht genügend beachtet worden waren.

Zudem hat das Parlament das letzte Wort bei den sogenannten "nicht-obligatorischen" Ausgaben der Strukturpolitik und kann Vorschläge zu den "obligatorischen" Ausgaben der GAP unterbreiten, die aber vom Rat mit qualifizierter Mehrheit abgelehnt werden können. Als letzte Möglichkeit hat das Parlament das Recht, den Haushaltsplan als ganzes abzulehnen - und damit das Scheitern monatelanger Verhandlungen auch in anderen Bereichen zu bewirken.

Interessenverbände

Um die Gemeinsame Agrarpolitik bei den Landwirten zu legitimieren und die Richtlinien in den Mitgliedsstaaten umzusetzen, ist eine Zusammenarbeit der EU mit den Interessenverbänden der Landwirtschaft unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund wurde 1958 das so genannte Comité des Organisations Professionelles de l'Agriculture (COPA) gegründet, das als Dachverband der nationalen Bauernverbände fungiert. COPA soll die Interessen der nationalen Bauernverbände koordinieren und gegenüber den EU-Institutionen vertreten. Parallel zu COPA haben sich die Zentralverbände der Agrargenossenschaften im Comité Général de la Coopération Agricole (COGECA) zusammengeschlossen, das heute eng mit COPA zusammenarbeitet und auch eine gemeinsame Website betreibt.

Alternativ zu COPA gründete sich später die Coordination Paysanne (CPE) mit dem Leitbild einer bäuerlichen und nachhaltigen Landwirtschaft. Am 11. März 1998 veröffentlichte die Kommission im Amtsblatt ihre Entscheidung, die Zusammenarbeit mit den auf europäischer Ebene zusammengeschlossenen Interessenverbänden zu vertiefen und lud auch Umwelt-, Tierschutz- und Verbraucherverbände sowie Verbände des ländlichen Raumes ein, an den beratenden Ausschüssen Landwirtschaft teilzunehmen. Im Rahmen dieser Ausschüsse sollten die Interessenverbände Gelegenheit bekommen, Stellung zu EU-Vorhaben zu beziehen, Vorschläge einzubringen und über laufende Verhandlungen und Vorbereitungen der Kommission informiert zu werden.

Ein Großteil der Lobbyarbeit findet jedoch nach wie vor auf nationalstaatlicher Ebene statt, da die Einflussmöglichkeiten der einzelstaatlichen Organisationen auf die jeweiligen Minister größer ist und zudem der Abstimmungsprozess innerhalb der europäischen Dachorganisationen nicht maßgeblich einfacher ist als in anderen EU-Organen.

Erstveröffentlichung am 20.3.2002
aktualisiert am 15.5.2006

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