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DAS DSCHUNGELBUCH
- Lucienne Damm.
Die Akteure der Beschäftigungspolitik
Im Rahmen der "Methode der offenen Koordinierung" (MOK) spielen verschiedene Akteure eine wichtige Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung der europäischen Beschäftigungspolitik: Sie agieren in einem ständigen Dialog unter- und miteinander.
Die Hauptakteure sind der Europäischer Rat, der Ministerrat, das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, die Generaldirektion "Beschäftigung und Soziales", der Beschäftigungsausschuss, der Ausschuss der Regionen, der Wirtschafts- und Sozialausschuss, die jeweilig zuständigen NAP-Ministerien (in Deutschland ist es das Wirtschafts- und Arbeitsministerium) sowie die nationalen Akteure der NAP-Entwicklung: Unter anderem die Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Vertreter der Bundesländer.
Im Rahmen der MOK erarbeitet die Kommission Vorschläge für die Strategieleitlinien, die sie dann dem Ministerrat vorlegt. Das Europäische Parlament, sowie sämtliche wichtige EU-Ausschüsse (Beschäftigungsausschuss, Ausschuss der Regionen, Wirtschafts- und Sozialausschuss) geben nach einer Anhörung ihre Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Diese sind allerdings für das weitere Vorgehen nur bedingt ausschlaggebend.
Vielmehr beschließt der Ministerrat, unter Berücksichtigung der verschiedenen Stellungnahmen, die Leitlinien für das folgende Jahr und gibt den Mitgliedsstaaten politische Handlungsempfehlungen. In den Mitgliedsstaaten müssen nun die verantwortlichen Ministerien, in Deutschland ist es das Wirtschafts- und Arbeitsministerium, so genannte Nationale Aktionspläne (NAP) entwickeln. In diesen stellen sie die politische Umsetzung der beschlossenen Leitlinien dar.
Weiterhin müssen die Mitgliedsstaaten die Kommission in einem jährlichen Bericht über ihre geplante nationale Umsetzungsmaßnahmen unterrichten. Die Kommission evaluiert diese Berichte und veröffentlicht die Ergebnisse.
Da alle EU-Staaten im Kontext ihrer eigenen Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik eine eigene Beschäftigungspolitik verfolgen, zeigt sich die europäische Beschäftigungspolitik als sehr fragmentiertes und zersplittertes Politikfeld. Auseinander klaffende Meinungen über kompetenzrechtliche Verortungen (Handlungsautonomie) und über die konkrete Ausgestaltung (Regulierungszuständigkeiten) einer gemeinsam koordinierten EU-Beschäftigungspolitik, spielen in den seit Jahren anhaltenden Gesprächen und Gipfeltreffen eine dominierende Rolle.
Erstveröffentlichung am 23.8.2004
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Links innerhalb von europa-digital
- Die Instrumente der EU-Beschäftigungspolitik
- Die rechtlichen Grundlagen der EU-Beschäftigungspolitik
- Die Entwicklung der EU-Beschäftigungspolitik
- Porträt des zuständigen Kommissars: Vladimir Spidla
- Ausschuss für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung (EMPL) des EP
Links ins Internet
- Gesamtbericht der EU von 2003, Kapitel IV: Gemeinschaftlicher Wirtschafts- und Sozialraum, Abschnitt 3: Beschäftigung und Sozialpolitik (3/30)
- GD Beschäftigung und Soziales
- Der Ausschuss der Regionen
- Der Wirtschafts- und Sozialausschuss
- Stichwort Beschäftigung und Soziales im EU-Glossar
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