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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Lucienne Damm
 

Die Chronologie der Beschäftigungspolitik

1964: EG-Freizügigkeitsverordnung: Kontinuierliche Verbesserung der 4. Grundfreiheit -> vollständige und ungehinderte Freizügigkeit der Arbeitnehmer, formale Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer im wesentlichen durch die Schließung bestehender Rechtslücken.

1988: Wechselseitige Anerkennung von Ausbildungsgängen und Berufsabschlüssen.

Bis in die 90er Jahre: Keinerlei Zuständigkeit auf europäischer Ebene für die Beschäftigungspolitik.

1993: Die Kommission legt ihre Empfehlungen zur Schaffung einer gemeinsamen, bzw. koordinierteren europäischen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Form eines Weißbuchs vor.

90er Jahre: Die EU-Kommission startete wegen steigender Arbeitslosigkeit die Initiative für eine Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS). Jedoch sind viele Mitgliedstaaten gegen eine einheitliche EBS.

1997: Kompromiss mit Beschäftigungskapitel (Art. 125-130; neuer Art. 109) im revidierten Unionsvertrag von Amsterdam. Dort wird die Beschäftigung als gemeinsames europäisches Anliegen festgehalten.

1997/98: Der Beschäftigungsgipfel von Luxemburg beschließt den Luxemburg-Prozess mit Zielvorgaben, Zeitplänen und Monitorringverfahren.

1998: Auf dem Wiener Gipfel findet der erster Beschäftigungszyklus der neuen Beschäftigungsstrategie seinen Abschluss.

1999: Der Kölner Gipfel zum Thema "Europäischer Beschäftigungspakt" führt eine stärkere makroökonomische Koordinierung (Geld-, Finanz- und Lohnpolitik) als politisches Instrument ein.

2000: Der Gipfel von Lissabon formuliert die arbeitsmarktpolitischen Ziele neu und entwickelt die MOK als europäisches Handlungsinstrument. Zudem formuliert er 19 gemeinsame Leitlinien, worauf sich die EBS und die jährlichen beschäftigungspolitischen Leitlinien der Kommission gründen.

Erstveröffentlichung am 23.8.2004