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DAS DSCHUNGELBUCH
- Lucienne Damm.
Die rechtlichen Grundlagen der Beschäftigungspolitik
Die Rechtsgrundlage zur europäischen Beschäftigungspolitik findet sich in den Gründungsverträgen zur Europäischen Union (primäres Gemeinschaftsrecht) und dem daraus durch Rechtsetzung entstandenem Gemeinschaftsrecht (sekundäres Recht). Dazu zählen die Artikel 2 des EUV sowie die Artikel 2, 3(1i), 125-130, 136-148,158-162 des EGV.
Im Zusammenhang mit der Beschäftigungspolitik ist vor allem der Vertrag von Amsterdam (1997) von Bedeutung. In ihm wird das Ziel, ein hohes Beschäftigungsniveau in der EU als gemeinsames europäisches Anliegen zu erreichen, erstmals in einem eigenen Teil zur Beschäftigungspolitik (Art. 125-130 EGV) schriftlich fixiert. Jedoch: Die beschäftigungspolitischen Leitlinien stellen zwar verbindliche Richtlinien dar, ziehen aber bei Nichteinhaltung, bzw. Nichtumsetzung keine harten Sanktionen nach sich.
Grundlegende Vertragswerke zur europäischen Beschäftigungspolitik gibt es deswegen nicht, weil die meisten Mitgliedsstaaten sich ihre politischen Kompetenzen in diesem Bereich nicht einschränken lassen wollen und auf ihre jeweiligen eigenen Arbeitsmarktsituationen verweisen. Somit bilden verschiedene EU-Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen sowie unverbindliche Empfehlungen und Stellungnahmen jeweils einzelne Mosaiksteinchen zur rechtlichen Bestimmung dieses Politikfeldes.
Erstveröffentlichung am 23.8.2004
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- Die Akteure der EU-Beschäftigungspolitik
- Die Instrumente der EU-Beschäftigungspolitik
- Die Entwicklung der EU-Beschäftigungspolitik
- Porträt des zuständigen Kommissars: Vladimir Spidla
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- Gesamtbericht der EU von 2003, Kapitel IV: Gemeinschaftlicher Wirtschafts- und Sozialraum, Abschnitt 3: Beschäftigung und Sozialpolitik (3/30)
- GD Beschäftigung und Soziales
- Stichwort Beschäftigung und Soziales im EU-Glossar
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