In eigener Sache

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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Georg Pfeiffer
 

Die Akteure im Bereich Binnenmarkt

Die Generaldirektion Binnenmarkt Die Generaldirektion Binnenmarkt ist verantwortlich für die Politik der Kommission für den europäischen Binnenmarkt. Sie hat ihren Sitz in Brüssel und beschäftigt derzeit ca. 440 Mitarbeiter. Die Generaldirektion untersteht seit 2004 dem Iren Charlie McCreevy. Sein Generaldirektor - und damit der fachliche Leiter - ist der Deutsche Alexander Schaub.

Die drei Hauptaufgaben der Generaldirektion Binnenmarkt sind:

  • die Lebensqualität der Bürger verbesser
  • das Einbringen von Vorschlägen für Gesetzesentwürfe mit dem Ziel, den Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr zu vereinfachen. Dadurch sollen Handelshemmnisse beseitigt und der Wettbewerb gefördert werden.
  • die Überwachung der EU-Gesetzgebung und deren Umsetzung in nationale Vorschriften. Bei Abweichungen einzelner Mitgliedstaaten kann die Generaldirektion Binnenmarkt der Kommission vorschlagen, solche Fälle vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.
  • die Informations- und Auskunftspflicht gegenüber den Bürgern. Dies geschieht über Internetauftritte, Publikationen, Ratgebern und Dienstleistungen zur Problemlösung.

Der Ministerrat

Für den EU-Binnenmarkt relevante Themen werden innerhalb des Ministerrates vom Rat für Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung) behandelt. Personell setzt sich dieser aus Ministern und Staatssekretären der Mitgliedstaaten zusammen, die meist aus den Ressorts Wirtschaft, Handel & Industrie oder Entwicklung stammen. Die Ratsteilnehmer tagen durchschnittlich acht mal im Jahr und erörtern beispielsweise Themen wie öffentliche Übernahmeangebote, Verbraucherkredite und die Verkaufsförderung im Binnenmarkt.

Das Europäische Parlament

Die für den Binnenmarkt relevanten Ausschüsse des Europäischen Parlaments sind der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt sowie der Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten.

Der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt befasst sich mit sämtlichen binnenmarktrelevanten Aspekten des Gemeinschaftsrechts sowie der damit verbundenen Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften. Im Mittelpunkt seiner Zuständigkeit stehen die Verwirklichung und das Funktionieren des Binnenmarktes.

Der Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten ist originär für Fragen der Bürgerrechte, Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Europäischen Union zuständig. Im Hinblick auf den Binnenmarkt werden hier alle relevanten Themen rund um den europäischen Personenverkehr und damit verbundene Probleme behandelt.

Wirtschafts- und Sozialausschuss

Gemäß dem EG-Vertrag fungiert der europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) als Forum für den EU-Binnenmarkt. Wichtiges Instrument, um diese Aufgabe effizient erfüllen zu können, ist die Binnenmarkt-Beobachtungsstelle des europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses.

Die Binnenmarkt-Beobachtungsstelle ("Single Market Observatory" / SMO) wurde 1994 vom WSA unter Mitwirkung von Parlament, Kommission und Rat gegründet. Sie hatte von Anfang an den Auftrag, die Prozesse des Binnenmarktes zu analysieren, potentielle Probleme zu identifizieren und adäquate Lösungen in Form von Gutachten zu entwickeln. Das SMO sammelt dabei innerhalb eines großen Netzwerks relevante Informationen der WSA-Mitglieder und deren Organisationen, welche auch veröffentlicht werden.

Erstveröffentlichung am 15.9.2003
zuletzt aktualisiert am 2.3.2006