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DAS DSCHUNGELBUCH

  • Georg Pfeiffer
 

Die Entwicklung des Binnenmarktes

Die Grundlage des europäischen Binnenmarkts war die Realisierung der Zollunion am 1. Juli 1968. Durch die Verbannung von Zöllen und Quoten war der erste Schritt zu einem innergemeinschaftlichen Handel getan. Durch die Öl- und Währungskrisen in den 70er Jahren wurde eine zügige Weiterentwicklung des Binnenmarktes stark gebremst. Auch der erste Versuch einer Wirtschafts- und Währungsunion scheiterte. Von dem daraus resultierenden "Europessimismus" konnte sich der Binnenmarkt erst Mitte der 80er Jahre wieder erholen.

Der Abbau nationaler Rechtsvorschriften, die den vier Freiheiten entgegenstehen, erwies sich als äußerst langwierig. Verantwortlich hierfür war das Festhalten der Einzelstaaten an nationalen Rechtsnormen. Hier zeigte sich die weitverbreitete Neigung der Regierungen, dem Produzentenschutz Vorrang vor den Konsumenteninteressen zu gewähren.

1985 formulierte die europäische Kommission im "Weißbuch zur Vollendung des Binnenmarktes" 279 gesetzgeberische Maßnahmen, die den Abbau materieller, technischer und steuerlicher Hemmnisse zur Liberalisierung des Wirtschaftsaustausches im Gemeinsamen Markt vorantreiben sollten. Zudem stellte die Kommission einen Zeitplan auf, nach dem der europäische Binnenmarkt am 31. Dezember 1992 vollendet sein sollte.

Als am 1. Juli 1987 die Einheitliche Europäische Akte in Kraft trat, erhielt der EG-Vertrag den für die Binnenmarktentwicklung wegweisenden Artikel 95. Dieser besagt, dass der Rat seine Entscheidungen nicht mehr einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit trifft - ausgenommen sind dabei Bestimmungen über das Steuerwesen, den freien Personenverkehr und die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer. Mit dem Aktionsplan für den Binnenmarkt vom 12. Juni 1997 versuchte die Kommission ein weiteres Mal, den Binnenmarkt weiter zu vervollkommnen bzw. bestehende Bestrebungen zu konkretisieren. Ganz oben auf der Agenda stand erneut die wirksamere Durchsetzung der für den Binnenmarkt geltenden gemeinsamen Regeln. Zudem sollten Marktverzerrungen (wie zum Beispiel Steuerschranken) wirksamer beseitigt und die Binnenmarktrechte der Unionsbürger gestärkt werden.

Am 24. November 1999 erfolgte die Festlegung einer Binnenmarktstrategie für den Zeitraum 2000-2004, die an vier Hauptzielen ausgerichtet war:

  • die Lebensqualität der Bürger verbesser
  • die Effizienz der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte stärken
  • die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft optimieren
  • die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhöhen

Zuletzt veröffentlichte die Kommission am 7. Mai 2003 erneut eine Mitteilung über die künftige Binnenmarktstrategie und deren vorrangige Aufgaben für den Zeitraum 2003 bis 2006. Darin wird dargelegt, was die Europäische Union in den kommenden drei Jahren tun muss, um nach der Erweiterung die Vorteile des Binnenmarktes optimal zu nutzen.

Erstveröffentlichung am 15.9.2003
zuletzt aktualisiert am 2.3.2006