DAS DSCHUNGELBUCH

  • Dr. Anton Schäfer
 

Die Akteure der EU-Energiepolitik

Man muss zwischen Energierecht im engeren Sinne (Förderung, Bau, Erzeugung, Transport, Abnahme, Verbrauch, Nutzung) und dem Energierecht im weiteren Sinne (Prospektion, Umweltschutzauflagen, Genehmigungsverfahren im Verwaltungsweg, Preisbindungsverpflichtungen, Beihilfen, Rohrleitungsnormen) sowie den begleitenden Politiken (z.B. Förderung erneuerbarer Energieträger, Förderung der Kernkraft, Wasserkraft, Nutzungsvorgaben für die gemeinsame Nutzung Transeuropäischer Netze) unterscheiden.

Im Bereich des Energie-Binnenmarktes arbeitet die EU weitgehend mit Richtlinien und Empfehlungen, die einer Umsetzung in das nationale Recht der EU-Staaten bedürfen. Dies entspricht auch weitgehend dem Gedanken des Subsidiaritätsprinzips.

Generaldirektion Energie der Kommission

Die aktivste Triebfeder, auch für die Schaffung des Energie-Binnenmarktes als Teilbereich des Binnenmarktes, war und ist die Kommission. Dabei befasst sich vor allem die Generaldirektion Energie und Verkehr mit den Aufgaben des Energie-Binnenmarktes. Der zuständige Kommissar ist Jacques Barrot und Francois Lamoureux leitet die Generaldirektion mit ihren rund 1.000 Beamten und vielen weiteren Mitarbeitern.

  • Hauptaufgaben:
  • Zusammenarbeit mit den anderen Generaldirektionen,
  • Koordination der verschiedenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen,
  • Internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten, insbesondere mit Russland, den Mittelmeerländern, EWR-Mitgliedern, der Schweiz, den Staaten des westlichen Balkans, USA, Japan, Indien und China,
  • Beratung der Organe der EU und Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen,
  • Informations- und Auskunftspflichten gegenüber Unionsbürgern und Institutionen der Mitgliedstaaten,

Der Europäische Rat

Der Europäische Rat hat eine wichtige Aufgabe bei der Formulierung von Zielen für den Binnenmarkt. Obwohl er kein EU-Organ ist, haben seine Beschlüsse und Beratungen immer wieder starke Impulse zur Folge, um die wirtschaftliche, politische und soziale Integration in der EU weiterzuführen. Meist geschieht dies auf Grund von Vorschlägen der Kommission.

Der Ministerrat

Der Ministerrat tagt in neun verschiedenen Zusammensetzungen, je nachdem, welche Politikbereiche gerade aktuell angesprochen sind. Da die Energiepolitik eine typische Querschnittspolitik ist, nehmen an den Ratstagungen des Rates für Verkehr, Telekommunikation und Energie in der Regel nicht nur ein Minister pro Unionsmitgliedstaat teil, sondern mehrere (etwa für Umwelt, Wirtschaft, Verkehr, Transport).

Nationale Sachverständige, Arbeitsgruppen und Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Rates vor. Wesentliche Impulse im Energiebereich liefern dabei auch die gemeinschaftlichen und internationalen Normenausschüsse. Die wichtigste Aufgabe des Rates ist dabei die Koordinierung der nationalen Politiken und die grundsätzliche Rechtssetzungsfunktion für die Gemeinschaft.

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament wurde seit dem Vertrag von Maastricht als Co-Gesetzgeber neben dem Ministerrat fest etabliert und seine Kompetenzen laufend gestärkt. Auch im Bereich des (Energie-)Binnenmarktes ist das EP als Gesetzgeber im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens aktiv.

Als Plattform zur Bearbeitung und Diskussion von Vorhaben im Bereich der Energie ist der EP-Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie eingerichtet ("Committee on Industry, Research and Energy" - ITRE). Dieser Ausschuss ist einer von 20 ständigen Ausschüssen des EP.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) ist, wie auch der Ausschuss der Regionen (AdR), ein beratendes Organ. Beide nehmen von sich aus oder auf Aufforderung des Ministerrats Stellung zu wichtigen gemeinschaftlichen Vorhaben. Dabei werden in diesen Gremien vor allem die Sozialpartner (WSA) und die Vertreter der verschiedenen EU-Regionen der EU (AdR) tätig. Hier versuchen sie, ihre Sichtweise für ein Problem der Union aufzuzeigen und die Rechtsetzung des Rats und des EP in ihrem Sinne zu beeinflussen.

Beim WSA besteht für den Bereich Transport, Energie, Infrastruktur und Informationsgesellschaft ein eigener Ausschuss, deren Präsident Alexander-Michael Graf von Schwerin ist). Der Ausschuss der Regionen erstellt zu Beginn der Mandatsperiode sechs Fachkommissionen, die sich mit mehreren zugewiesenen Thema befassen und dazu Stellungnahmen und Entschließungen der Plenarversammlung des AdR vorlegen, die diese dann weitergeben kann. Die Entschließungen des WSA und des AdR sind für die anderen Organe der Union allerdings nicht verbindlich.

Erstveröffentlichung am 17.10.2005

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