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DAS DSCHUNGELBUCH
- Dr. Anton Schäfer.
Die Entwicklung der EU-Energiepolitik
Unter anderem wegen
- der bewusste Marktabschottung der Energiemärkte,
- der sehr späten Öffnung der Märkte,
- der technischen Besonderheiten der elektrischen Energie,
- langjährige Lieferverpflichtungen der Unternehmen,
- enge strukturelle und organisatorische Verbundenheit zwischen vielen Unternehmen,
- Schwierigkeit der Substitution mit teilweiser Abhängigkeit von einer Energieform
fand die gemeinschaftsweite harmonisierte Regelung der Energiemärkte und die Schaffung eines Energie-Binnenmarktes für Elektrizität und Erdgas erst in den letzten 15 Jahren konkret statt.
Die Chronik der Entwicklungspolitik
1950: Jean Monnet legt einen Plan für eine weitere Teilintegration Europas vor und präzisiert den Schuman-Plan. Er legt Vertragsentwurf für eine Montanunion als Arbeitsdokument vor.
1951: Unterzeichnung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch Montanunion) durch die Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.
1953: Der Gemeinsame Markt für Kohle und Eisenerz im Rahmen der Montanunion wird errichtet. Zölle und mengenmäßige Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten der Montanunion werden abgeschafft. Der gemeinsame Markt für Schrott, für Roheisen, Handelsstahl und Edelstahl wird eröffnet.
Gesamte Chronologie hier
Auch nach der weitgehenden Liberalisierung der Netzbezugsmöglichkeiten, der Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Lieferungen, des Abbaus von monopolistischen Strukturen und der Entbündelung von Unternehmen sind immer noch viele Tendenzen für eine Markteinschränkung bei den Energieerzeugungs- und Verteilungsunternehmen sichtbar.
Auch versuchen einige EU-Regierungen geschützte Bereiche zu erhalten: hier wollen sie den ehemals monopolistischen, oft ehemaligen Staatsbetriebe, weiterhin Vorteile vor der Konkurrenz aus anderen EU-Ländern sichern. Dies ist um so bedeutsamer, weil Liberalisierungstendenzen derzeit global zu erkennen sind und auch in Nordamerika der Energiemarkt weitgehend vom staatlichen Einfluss befreit wurde und wird.
Nicht jede staatliche Einflussnahme ist jedoch negativ: im Hinblick auf die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (Lieferverpflichtungen, Anschlusspflicht, Preiskontrolle oder Überwachung technischer Standards), die Energieversorgungs- und Verteilungsunternehmen in vielen Staaten haben, ist eine staatliche Einflussnahme sicherlich dringend notwendig. Dann muss diese aber transparent und nichtdiskriminierend erfolgen.
Ebenso im Bereich des Umweltschutzes, etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Starkstromleitungen und bei der Förderung erneuerbarer Energien. Das ist wichtig, um das Kyotoziel, nämlich die Reduktion von Treibhausgasen, zu erreichen und die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren.
Die dringende Notwendigkeit der Änderung der Energieversorgungsstrukturen, insbesondere im Hinblick auf die Endlichkeit der Erdölvorkommen und möglicher zukünftiger Verteilungskonflikte oder die globale Klimaänderung, sind bei der Schaffung des Europäischen Energie-Binnenmarktes für Elektrizität und Gas die Garanten, dass solche nationalstaatlichen Einflussnahmen in die Wettbewerbsbedingungen zukünftig schwächer ausfallen.
Erstveröffentlichung am 17.10.2005
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