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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Isabella Holz
  • Glenn R. Gassen

Die Akteure der Entwicklungspolitik

Der Ministerrat
Auf EU-Seite ist der Rat der wichtigste Akteur der Entwicklungspolitik: Er beschließt entwicklungspolitische Maßnahmen qualifizierter Mehrheit. Der Rät erlässt auf Vorschlag der Kommission (und nach Anhörung des Parlaments) die notwenigen Vorschriften zur Ausübung finanzieller, humanitärer und technischer Hilfe. Nur der Rat allein hat das Recht, Abkommen mit Drittländern zu schließen. Da die Abkommen der Entwicklungszusammenarbeit gegenseitige Rechte und Pflichten beinhalten, muss der Rat einen solchen Vertrag einstimmig verabschieden. Zusammen mit dem Europäischen Parlament entscheidet der Rat über die Verwendung des EU-Haushaltes. Die Höhe der für die Entwicklungspolitik ausgewiesenen finanziellen Mittel (z.B. die MEDA-Haushaltslinie) unterliegt damit ebenfalls der Zuständigkeit des Rats und des Parlaments.

Außerdem kann der Rat das Allgemeine Präferenzsystem für einzelne Staaten aussetzen, falls diese fundamentale Prinzipien (wie die Menschenrechte oder das Rechtsstaatsprinzip) missachten. Die Reform des Ministerrats trifft allerdings auch den Rat der Entwicklungsminister. Dieser Rat wurde 2002 gestrichen und die Entwicklungszusammenarbeit in den neuen Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" eingegliedert.

Die Kommission
Die Europäische Kommission besitzt in entwicklungspolitischen Angelegenheiten ein Initiativrecht und kann dem Rat neue Projekte und Maßnahmen vorschlagen. Bei der Ausarbeitung von Abkommen zwischen der Gemeinschaft und anderen Staaten oder internationalen Organisationen legt die Kommission zunächst dem Rat Empfehlungen vor.

Der Rat beauftragt dann die Kommission, entsprechende Verhandlungen einzuleiten. Bei diesen Verhandlungen muss sich die Kommission jedoch an die vom Rat vorgegebenen Richtlinien halten. Momentan ist Louis Michel als EU-Kommissar für die Entwicklungspolitik zuständig.

Die Generaldirektion für Entwicklung formuliert Strategien für die Entwicklungspolitik der EU. Sie verteilt die finanziellen Mittel auf die verschiedenen Bereiche (z.B. Gesundheit, Lebensmittelhilfe) und überwacht die Durchführung der Entwicklungsprogramme. Außerdem koordiniert sie die politische Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank, der Afrikanischen Union, der G-8-Gruppe und anderen. Die Beziehungen zu den AKP-Staaten, den überseeischen Ländern und Territorien etc. fallen ebenfalls unter die Verantwortung der GD Entwicklung. Viele Anzeichen deuten allerdings darauf hin, dass die Generaldirektion Entwicklung bald in die GD Außenbeziehungen eingegliedert wird. Im Verfassungsentwurf des Konvents ist die Entwicklungspolitik jedenfalls nicht explizit vorgesehen.

ECHO
Das Amt für humanitäre Hilfe (Humanitarian Aid department - ECHO) wurde 1992 gegründet und 2004 zu einer Generaldirektion der Europäischen Kommission umgewandelt. Seine Aufgabe ist die Zuweisung finanzieller Hilfe an Opfer von Naturkatastrophen und Kriegssituationen außerhalb der EU. Dabei setzt ECHO vor allem auf schnelle und flexible Hilfe bei unvorhersehbaren Ereignissen, wie beispielsweise bei Flut- und Hurrikankatastrophen.

Außerdem unterstützt ECHO hilfsbedürftige Menschen während und nach kriegerischen Auseinandersetzungen. Da die schnelle Hilfe oft die wichtigste ist, führte man 2001 ein neues Instrument zur schnellen Erstversorgung ein: die so genannte fast-track primary emergency procedure, das die sofortige Zuweisung von drei Mio. Euro ermöglicht. Dieses Instrument hat die EU beispielseise bei der Tsunami-Katastrophe in Asien Ende 2004 genutzt. Die Gelder werden ausschließlich für humanitäre Zwecke verwendet, d.h. für Güter der Grundversorgung wie Zelte, Hygieneartikel, Nahrung sowie medizinische und psychologische Versorgung.

ECHO gehört zu den größten globalen Geberorganisationen, individuelle Hilfe der Mitgliedstaaten werden nicht eingerechnet. Die Ausgaben betrugen 2004 mehr als 570 Mio. Euro. Empfänger sind zu einem großen Teil die AKP-Staaten mit über 301 Mio. Euro, Asien, Lateinamerika, Osteuropa und der Mittlere Osten. ECHO unterstützt aber auch internationale Hilfsorganisationen, wie UNICEF, das World Food Program (WFP) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO).

EuropeAid
Im Rahmen einer umfassenden Personal- und Verwaltungsreform der Europäischen Kommission wurde 2001 das Amt für Zusammenarbeit, EuropeAid, gegründet. Damit steht den beiden für die Programmierung zuständigen Generaldirektionen ("Entwicklung" und "Außenbeziehungen") eine Implementierungsinstanz zur Seite. Das Amt soll die Programme der Generaldirektionen effizient umsetzen. Es verwaltet und betreut die Projekte von der Projektfindung bis zur abschließenden Evaluierung.

Das Europäische Parlament
Das Parlament hat einen eigenen Entwicklungsausschuss unter dem Vorsitz der Italienerin Luisa Morgantini. Allerdings besitzt der Ausschuss im Zusammenhang mit der Entwicklungspolitik lediglich ein Anhörungsrecht. Einfluss kann der Ausschuss nur durch seine Mitwirkung an der Festsetzung des EU-Budgets (und damit der Bewilligung der für die Entwicklungspolitik zur Verfügung stehenden Mittel) nehmen. Das Komitee kontrolliert aber nicht den Europäischen Entwicklungsfonds, das wohl wichtigste Instrument der gemeinsamen Entwicklungshilfe. Dieser ist nämlich nicht Teil des EU-Haushalts, sondern wird von den Mitgliedsstaaten finanziert. Daher verwaltet ein eigenes Komitee den EEF. Sein Budget wird durch Abkommen zwischen den 25 Ländern, die von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden müssen, festgesetzt.

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung (EU-AKP)
Ein weiteres gemeinsames politisches Organ des Lomé-Abkommens ist die Paritätische Parlamentarische Versammlung, in der sich Abgeordnete aus EU- und AKP-Staaten austauschen. Sie besitzt zwar nur beratenden Charakter, allerdings konnte sie die Verhandlungen im Laufe der Zeit immer stärker beeinflussen.

An der Plenarsitzung der EU-AKP-Versammlung nehmen zu gleichen Teilen Abgeordnete des Europäischen Parlaments und parlamentarische Vertreter der AKP-Staaten teil. Sie tagen zwei Mal jährlich eine Woche lang abwechselnd in einem EU- oder einem AKP-Staat. Den Vorsitz führen zwei Co-Präsidenten (derzeit Glenys Kinnock und Sharon Hay Webster), die die Versammlung wählen. Zusammen mit 24 Vizepräsidenten (jeweils zwölf aus Europa und den AKP-Staaten) bilden sie das Präsidium. Dieses trifft sich mehrmals im Jahr, um kontinuierliches Arbeiten zu ermöglichen.

Darüber hinaus wurden bislang drei stehende Komitees eingerichtet, die im März 2003 ihre Arbeit aufgenommen haben:

  • Das Komitee für politische Angelegenheiten,
  • Das Komitee für wirtschaftliche Entwicklung, Finanzen und Handel und
  • Das Komitee für soziale Angelegenheiten und Umwelt

  • entwerfen Politikvorschläge, über die die Parlamentarischen Versammlung abstimmt.

    Das Cotonou-Abkommen sieht für die AKP-EU-Parlamentarierversammlung eine Schlüsselrolle vor. Das mit gewählten Parlamentsmitgliedern paritätisch besetzte Gremium soll, neben seiner führenden Rolle im Dialog über Menschenrechte und Demokratie, Vorschläge für den Ministerrat ausarbeiten. Ferner sollen regionale Treffen der Parlamentarier eingerichtet und deren Kontakte zu Vertretern von Gesellschaft und Wirtschaft verstärkt werden.

    Die WTO
    Ein weiterer wichtiger Akteur mit legislativen, exekutiven und judikativen Funktionen ist die WTO. Diese beeinflusst durch die Gestaltung von Rahmenbedingungen für den Welthandel die Entwicklungspolitik. So erlässt sie für ihre mehr als 130 Mitglieder verbindliche Regelungen zur Abschaffung von Zöllen und anderen Handelsbeschränkungen. Sie kontrolliert diese Bestimmungen und beaufsichtigt die nationale Handelspolitik. Nationale Gesetze und multilaterale Abkommen müssen ggf. mit den WTO-Normen in Einklang gebracht werden. Neben den einzelnen Mitgliedsstaaten ist die Europäischen Kommission an den Verhandlungen beteiligt und vertritt die Interessen der EU.

    Erstveröffentlichung am 17.11.2003