In eigener Sache

Sehr geehrte Leser und Leserinnen

Zehn Jahre haben wir versucht, für Sie einen Pfad durch den EU-Dschungel zu schlagen. Jetzt ist er uns über den Kopf gewachsen und wir stellen das Magazin ein.

Einen Teil unseres Archivs erreichen Sie über den Button "Weiter", die Homepage des Trägervereins europa einfach e. V. über den zweiten Button.

Einen Teil unseres Archivs finden Sie noch online.

Wir hoffen, Sie behalten ihr Interesse an EU-Themen.

Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Isabella Holz

Die Instrumente der Entwicklungspolitik

... lassen sich entsprechend der Konzeption der europäischen Entwicklungspolitik in drei Kategorien einteilen:

  1. Entwicklungshilfe
  2. Handel
  3. Politik

Die Entwicklungshilfe im engeren Sinn umfasst finanzielle, humanitäre und technische Hilfsaktionen der Gemeinschaft. Die handelspolitischen Maßnahmen bestehen aus Handelserleichterungen, der Everything-but-Arms-Initiative und dem Allgemeinen Präferenzsystem. Neben diesen unilateralen Instrumenten, die allein von der EU ausgehen, existieren noch bi- und multilaterale Abkommen über Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe.

Das wohl bekannteste Abkommen zur Entwicklungshilfe ist das Lomé-Abkommen. Sein Vorläufer ist das Abkommen von Yaoundé von 1963. Die erste der fünf Varianten des Lomé-Abkommens wurde schließlich 1975 unterzeichnet. Mittlerweile ist das Lomé-Abkommen durch das Cotonou-Abkommen ersetzt. Da Teile der Regelungen jedoch übernommen wurden und viele andere Bestimmungen in der derzeitigen Übergangsphase noch immer gelten, sollen seine Grundzüge an dieser Stelle dennoch dargelegt werden.

Die Lomé-Abkommen
Die fünf Varianten des Abkommens von Lomé unterscheiden sich zwar durch einige Modifikationen, das Grundmodell blieb jedoch über Jahre hinweg unverändert: Die beiden Säulen der Lomé-Abkommen bilden die "Öffnung der Märkte" und "Finanzhilfen". Fast alle Produkte der Entwicklungsländer erhalten zollfreien Zugang zu den EU-Staaten, unterliegen durch diese einseitige Marktöffnung nicht den regulären Zoll- und Abgabevorschriften. Finanzhilfen aus dem Europäischen Entwicklungsfonds unterstützen soziale Einrichtungen, Industrialisierung und Infrastrukturvorhaben. Ein weiteres wichtiges Element, die Partnerschaft, prägt die Konferenzen über die Verteilung der finanziellen Mittel ebenso wie das gesamte Abkommen. Im Fünf-Jahres-Rhythmus verhandeln Geber- und Nehmer-Staaten als gleichberechtigte Partner darüber, wie viel jeder Staat erhalten wird.

Das STABEX-System
Ein dritter Bereich des Abkommens betrifft die unbeständigen Exporteinnahmen der AKP-Staaten, die eine längerfristige Finanzplanung erschweren. Zur Lösung dieses Problems strebt die EU eine Stabilisierung der Exporteinkünfte an. Das STABEX-System garantiert den AKP-Staaten ein Mindesteinkommen: Sobald die Exporteinnahmen eines der 50 im Lomé-Vertrag deklarierten landwirtschaftlichen Grundstoffe (Kakao, Kaffee, Erdnüsse u.a.) einen bestimmten Grenzwert unterschreiten, kompensiert die EU den Verlust durch entsprechende Zahlungen aus ihrem Haushalt.

Das SYSMIN-System
Das SYSMIN-System konzentriert sich als Ergänzung zum STABEX-System auf mineralische Rohstoffe und leistet entsprechende Ausgleichszahlungen an Bergbauunternehmen. Im Gegensatz zum STABEX-System, bei dem die EU automatisch interveniert, muss hier jedoch ein AKP-Land, dessen Produktionskapazitäten bedroht sind, bei der Gemeinschaft einen Finanzierungsantrag stellen.

Die STABEX und SYSMIN-Systeme werden in den kommenden Jahren jedoch schrittweise abgebaut.

Das Abkommen von Cotonou
Das im Jahr 2000 unterzeichnete Cotonou-Abkommen läuft insgesamt 20 Jahre, wird aber alle fünf Jahre überprüft und an neue Entwicklungen angepasst. Zudem ist der Erhalt von Fördermitteln an eine Abhängigkeitsgrenze gebunden. Unterschreiten Entwicklungsländer diese, wenn sie ihre Wirtschaft diversifizieren, werden sie für diese sinnvollen Maßnahmen bestraft. Der Nachfolger der Lomé-Abkommen stützt die Zusammenarbeit der EU und der AKP-Staaten auf fünf Elemente:
  • politischer Dialog(Forderung nach "good governance")
  • intensive Armutsbekämpfung durch stufenweise Integration in den Welthandel
  • Reform der wirtschaftlich Kooperation
  • Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure
  • Reform der finanziellen Zusammenarbeit

Werden diese Aspekte missachtet, kann ein Land auch von den Vergünstigungen des Abkommens ausgeschlossen werden.

Der wohl umstrittenste Bestandteil des neuen Vertrages war die Reform der wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenarbeit. Die AKP-Staaten drängten auf eine Beibehaltung der bisherigen (einseitigen) Handelspräferenzen, die allerdings den Prinzipien der WTO widersprechen. Als Kompromiss ist eine Übergangsphase (bis 2007) vorgesehen. Für diese Übergangszeit hat die EU bei der WTO eine so genannte Waiver-Klausel, eine Ausnahmeregelung beantragt. Mit ihr können die einseitigen Handelspräferenzen für weitere sieben Jahre angewandt werden. Während dessen sollen neue, WTO-konforme Regelungen ausgehandelt werden.

Zusammen mit den beteiligten Akteuren legt die EU erstmalig länderspezifische Maßnahmen und Ziele in den so genannten Länder-Strategie-Papieren fest. Kontinuität findet man hingegen bei den institutionellen Strukturen. Der zentrale Akteur ist nach wie vor der paritätisch besetzte Ministerrat der Lomé-Abkommen. Doch auch diese Kontinuität kann nicht verhindern, dass sich der Charakter der Entwicklungskooperation grundlegend verändern wird.

Die Economic Partnership Agreements
Das Cotonou-Abkommen bildet außerdem die Grundlage für die "Economic Partnership Agreements". Die einseitigen Handelspräferenzen werden künftig durch Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements/EPAs) ersetzt. Der gesamte AKP-Bereich wird in regionale Ländergruppen aufgespalten, mit denen Freihandelszonen gegründet werden. Die Verhandlungen hierfür sollen bis Ende 2007 abgeschlossen werden, damit 2008 die Umsetzung der neuen Regelungen beginnen kann.

Die Deklaration von Barcelona
Die Außenminister der EU und die Vertreter der Mittelmeeranrainerstaaten (Marokko, Jordanien, Tunesien, Algerien, Ägypten, Palästinensische Autonomiebehörde, Israel, Türkei, Syrien, Libanon, Malta und Zypern) unterzeichneten 1995 die Deklaration von Barcelona. Das globale Konzept dieses Abkommens ersetzte eine Reihe von bilateralen Abkommen mit einzelnen Staaten. Es beinhaltet finanzielle und technische Unterstützung, insbesondere im Hinblick auf regionale Kooperation und nachhaltige Entwicklung. Bis 2010 soll außerdem eine gemeinsame Freihandelszone geschaffen werden.

Das MEDA-Programm
Das Finanzierungsinstrument für die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft ist das MEDA-Programm. Es soll ökonomische und soziale Reformen der Mittelmeeranrainerstaaten durch technische und finanzielle Beihilfen begleiten. Der EU-Haushalt stellt zu diesem Zweck für die Jahre 2000 bis 2006 5,35 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der Europäische Entwicklungsfonds
Das wohl wichtigste Element der europäischen Entwicklungshilfe ist der "Europäische Entwicklungsfonds" (EEF). Mit den Abkommen zur Entwicklungshilfe wird jeweils ein eigener Fonds eingerichtet, der über fünf Jahre läuft. Seit Lomé IV erhalten die AKP-Länder fast ausschließlich nicht zurückzahlbare Finanzhilfen.

Der 9. EEF (Laufzeit: 2000 - 2005) ist mit 13,5 Milliarden Euro ausgestattet, was im Vergleich zu Lomé IV nur eine unwesentliche Erhöhung darstellt. Darüber hinaus stehen noch Restgelder des 8. EEF in Höhe von 9,8 Milliarden Euro und Kredite der Europäischen Entwicklungsbank (EIB) von 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit diesen Geldern werden nationale und multinationale Programme zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung, technische Kooperation u.ä. subventioniert.

Neben diesen Beihilfen stellt er der Europäischen Investitionsbank Finanzierungsmittel für deren Kredite und Risikokapitalinvestitionen in den AKP-Staaten zur Verfügung. Der EEF wird allerdings nicht wie die restliche Entwicklungshilfe aus dem gemeinsamen EU-Haushalt finanziert, sondern besteht aus Beiträgen der Mitglieder.

Die Entwicklungskooperation mit den ALA-Staaten
Seit 1976 erhalten die Entwicklungsländer Asiens und Lateinamerikas (ALA-Staaten) finanzielle und technische Hilfe von der Europäischen Union. Bilaterale Abkommen regeln die wirtschaftliche Kooperation. Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den ALA-Ländern beinhalten im Gegensatz zu den AKP-Verträgen keine speziellen Präferenzen. Während früher die Hilfsaktionen meist auf Bereiche wie landwirtschaftliche Entwicklung oder soziale Strukturen beschränkt waren, hat die EU die wirtschaftspolitische Zusammenarbeit in den letzten Jahren stufenweise ausgedehnt.

Die Europäische Investitionsbank
Zusätzlich gewährt die Europäische Investitionsbank auch an Nicht-EU-Staaten Darlehen und Bürgschaften. Antragsberechtigt sind alle Staaten, die mit der Gemeinschaft Abkommen zur Entwicklungszusammenarbeit abgeschlossen haben.

Das Allgemeine Präferenzsystem
Nach Abschluss der 2. Welthandelskonferenz in Delhi wurde 1971 das Allgemeine Präferenzsystem eingeführt, um Wirtschaftswachstum und Industrialisierung in den Entwicklungsländern zu fördern. Es räumt den Entwicklungsländern Zollausnahmen oder -ermäßigungen auf industrielle Fertig- oder Halbfertigerzeugnisse, Textilien und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse ein. Seit einigen Jahren können diese Vergünstigungen auch an Umwelt- oder Sozialkriterien geknüpft werden.

Die Everything-but-arms-Initiative
Die "Everything-but-Arms-Initiative" befreit die Exporte (außer Waffen) der 49 Least Developed Countries(gemäß UN-Klassifikation) in die Gemeinschaft von Abgaben, Zöllen und Einfuhrquoten. Für "ökonomisch sensible" Produkte wie Bananen oder Zucker existieren allerdings noch bis 2006 (bzw. 2009) Sonderregelungen.

Diese Konzessionen kann die EU jedoch jederzeit wieder aufheben. Die Gemeinschaft behält sich das Recht vor, im Falle der Schädigung ihrer Landwirtschaft Instrumente der "kontingenten Protektion" (Schutz durch mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen) einzusetzen.

 Erstveröffentlichung am 17.11.2003