- Oliver Schwarz.
DAS DSCHUNGELBUCH

Die Akteure der gemeinsamen EU-Fischereipolitik
Europäische Kommission
Verantwortlich für die Umsetzung der GFP ist die Generaldirektion Fischerei und maritime Angelegenheiten der EU-Kommission mit ihrem Sitz in Brüssel. Seit 2004 wird diese von dem Malteser Joe Borg geleitet.
Ihm untergeordnet ist der schwedische Generaldirektor Jörgen Holmquist. Seine Rolle ist im Prinzip mit der eines ranghohen Beamten eines nationalen Ministeriums vergleichbar. Die Generaldirektion (beziehungsweise, um hier weiterhin im Bild zu bleiben, das "europäische Ministerium") Fischerei und maritime Angelegenheiten ist in insgesamt fünf Direktionen unterteilt. Hier entstehen die Vorschläge für neue Rechtsvorschriften, die schließlich dem Ministerrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Rat der Europäischen Union
Beim Ministerrat ist der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (kurz: AStV) die erste Anlaufstelle für die Vorschläge der Kommission. Je nach Art des Vorschlags wird zunächst das Parlament, der Wirtschafts- und Sozialausschuss und/oder der Ausschuss der Regionen konsultiert. Stimmt der AStV letztlich mit dem Kommissionsvorschlag überein, wird dieser auf der nächsten Tagung des Rates der Union "Landwirtschaft und Fischerei" ohne große Aussprache angenommen, wo die 25 nationalen Minister und Ministerinnen der EU-Mitgliedstaaten zusammenkommen, die für die Fischereipolitik zuständig sind.
Sind sich AStV und Kommission jedoch nicht einig, so wird der Vorschlag einer näheren Erörterung unterzogen, bis eine Einigung erzielt werden kann. Für Deutschland sitzt dann beispielsweise Horst Seehofer vom Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft am Verhandlungstisch. Erst im Falle eines Kompromisses wird dann aus dem Kommissionsvorschlag Gemeinschaftsrecht. Gibt es keine jedoch Lösung, so muss sich die Kommission überlegen, ob sie ihren Vorschlag aufrechterhalten, ändern oder zurückziehen will.
Europäischer Rat
Im Europäischen Rat kommen mindestens zweimal jährlich die Staats- und Regierungschefs der EU zusammen. Sie geben der Union die notwendigen Impulse und legen die allgemeinen politischen Zielsetzungen fest. Zudem entscheidet der Europäische Rat über Fragen, über die auf der Ebene des Ministerrates keine Einigung erzielt werden kann. Allein er kann somit oftmals festgefahrene Verhandlungen neu beleben und ressortübergreifende Kompromisse schließen.
Europäisches Parlament
Die europäischen Parlamentarier werden in Fragen der GFP zwar nur angehört, haben aber dennoch in allen Phasen der Entwicklung dieser Gemeinschaftspolitik einen wichtigen Beitrag geleistet. Eine besondere Rolle spielt hierbei der ständige Ausschuss für Fischerei (kurz: PECH) durch dessen Arbeit das Parlament die Möglichkeit besitzt, zu allen von der Kommission vorgelegten Berichten und Vorschlägen seine Stellungnahme abzugeben.
Beratender Ausschuss für Fischerei und Aquakultur
Damit die beschlossenen Rechtsvorschriften der GFP auch erfolgreich in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können, ist bereits im Vorfeld ein intensiver Kontakt mit den von ihnen Betroffenen notwendig. Daher wurde von der Kommission bereits 1971 ein Beratender Ausschuss für Fischerei ins Leben gerufen, der 1999 von dem Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (kurz: BAFA) abgelöst wurde.
Er setzt sich aus Vertretern der Reeder (Europêche), der Genossenschaften (COPA-COGECA), der Erzeugerorganisationen (EAPO), der Verarbeitung und des Handels (AIPCE-CEP), der Fischzüchter (FEAP oder AEPM), der Fischereigewerkschaften (ETF), der Verbraucherverbänden (ECCG) und der in den Bereichen Umwelt und Entwicklung tätigen Nichtregierungsorganisationen (WWF, Greenpeace, Seas at Risk, RSPB, BirdLife usw.).
Regionalbeiräte
Einigen Akteuren reichte diese Form der Beteiligung jedoch noch nicht aus. Vor allem viele Fischer waren der Überzeugung, dass ihre Vorstellungen und ihr Wissen von den Fischereimanagern und Wissenschaftlern im fernen Brüssel nicht genügend berücksichtigt werden. Die Einsetzung der Regionalbeiräte (RAC) stellt daher einen der Eckpfeiler der 2002 beschlossenen Reform der GFP dar.
Insgesamt wurden sieben RAC ins Leben gerufen, um die von der Fischerei in einem bestimmten Gebiet oder von einem bestimmten Fischbestand betroffenen Akteure in einem dauerhaften Forum zusammen zu führen und gegebenfalls Stellungnahmen zur Bewirtschaftung der sie betreffenden Fischereien abgeben zu können. Konkret können die verschiedenen RAC somit Vorschläge und Empfehlungen an die Kommission ausarbeiten.
Erstveröffentlichung am 21.5.2002
aktualisiert am 31.7.2006
Service zum Artikel
Links innerhalb von europa-digital
- Die Instrumente der gemeinsamen EU-Fischereipolitik
- Die rechtlichen Grundlagen der gemeinsamen EU-Fischereipolitik
- Die Entwicklung der gemeinsamen EU-Fischereipolitik
Links ins Internet
- Website der GD Fischerei und maritime Angelegenheiten
- Homepage von EU-Kommissar Joe Borg
- Fischereipolitik auf der Website der EU
- Rat der Union "Agrarkultur und Fischerei"
- Die GFP aus der Sicht des Parlaments
- Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zur GFP
- Grünbuch der Kommission über die zukünftige Meerespolitik der EU
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