- Oliver Schwarz.
DAS DSCHUNGELBUCH

Die Entwicklung der gemeinsamen EU-Fischereipolitik
Bei den Verhandlungen zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Jahre 1957 stellte die Fischereipolitik lediglich einen Teilbereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) dar. Erst im Laufe der Jahre konnte sie eine eigene Identität entwickeln.
Die Chronik der GFP
1958: Die Grundsätze der Fischereipolitik werden im Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festgeschrieben.
1970: Erste Fassung einer Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Fischereierzeugnisse und Einführung einer gemeinschaftlichen Strukturpolitik für den Fischereisektor.
1972: Die Mehrheit der Norweger spricht sich gegen einen Beitritt ihres Landes zur EG aus.
Gesamte Chronologie hier
So dauerte es immerhin dreizehn Jahre, bis der Ministerrat 1970 erstmals gemeinsame Vorschriften zur Schaffung einer Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Fischereierzeugnisse erließ und eine gemeinschaftliche Strukturpolitik für den Fischereisektor eingeführt wurde. Nicht unbedingt ein Zeichen für einen hohen Stellenwert der Fischerei, doch dies sollte sich schon bald ändern.
Denn Anfang der 70er Jahre begannen die Verhandlungen der EG über einen Beitritt mit Dänemark, Großbritannien und Irland. Allesamt Länder, in denen die Fischerei eine besondere Rolle spielte. Die Fischereipolitik wurde somit zu einem wichtigen Verhandlungspunkt, mit der Folge, dass der im Vertrag von Rom ursprünglich verankerte Grundsatz des freien Zugangs zum Meer durch eine Ausdehnung der Küsten-Fangzonen von bis zu 12 Seemeilen eingeschränkt wurde (so genannte "ausschließliche Wirtschaftszone", kurz: AWZ). Diese Zone wurde dann 1976 auf 200 Meilen ausgedehnt, womit man einem internationalen Trend folgte.
Doch eine weitere Vergemeinschaftung ließ zunächst noch auf sich warten. Sage und schreibe sechs lange Jahre verhandelten die europäischen Mitgliedstaaten miteinander, bis sie 1983 im Ministerrat eine Verordnung zur Festlegung der Grundzüge einer GFP verabschieden konnten. Mit dieser Verordnung wurden die AWZ bestätigt, das "Prinzip der relativen Stabilität" eingeführt und bestandserhaltende Bewirtschaftungsmaßnahmen auf der Grundlage von zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und Quoten vorgesehen. Aus dem bis dahin eher "zartblauen Europa" wurde somit endgültig ein eigenständiger Politikbereich.
Nach 1983 waren einige Anpassungen der GFP durch den Austritt Grönlands aus der Gemeinschaft im Jahr 1985, den Beitritt Spaniens und Portugals im Jahr 1986 und die deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 erforderlich. Denn zwar dehnten sich die europäischen Fischgewässer immer auf diese Art und Weise weiter aus, doch allein durch die Süderweiterung verdoppelte sich die Zahl der Fischer.
So wurde die GFP im Jahr 1992 einer grundlegenden Überprüfung unterzogen. Denn die Lage der Fischerei war zunehmend gekennzeichnet durch Überkapazitäten in bestimmten Flottenzweigen bei gleichzeitig schwindenden Fischbeständen. Technische Maßnahmen und Kontrollmechanismen reichten alleine nicht mehr aus, um die Überfischung der Meere zu verhindern. In einer 1993 verabschiedeten Verordnung wurde daher die GFP reformiert und ihre veränderten Grundsätze erneut für zehn Jahre festgelegt.
Doch die grundlegenden Probleme blieben dieselben: Viele Fischbestände wurden weiterhin zu stark befischt oder ihr Laichbestand sank auf bedenkliche Werte - oder sogar beides. Wenn die jetzige Entwicklung nicht bald gestoppt wird, könnten schon bald Grundfischarten wie der Kabeljau oder der Seehecht von unserer Speisekarte verschwunden sein.
2001 hat die Kommission daher unter der Leitung des damaligen Kommissars Franz Fischler ein Grünbuch veröffentlicht, in dem sie eine "massive Reform" der GFP einforderte. Wesentliche Eckpunkte bildeten eine erhebliche Fangreduzierung, ein verstärktes Abwracken der Fangflotten und ein baldiger Stopp der Fischereisubventionen. Bei der endgültigen Abstimmung Ende 2002 im Ministerrat gelang es den "Freunden der Fischerei" aus Großbritannien, Frankreich, Portugal und Spanien jedoch, die Reformvorschläge der Kommission weitgehend zu entschärfen.
Franz Fischler zog es somit vor, lediglich von einem "Anfang vom Ende einer fehlerhaften Fischereipolitik" zu sprechen. So wurden die Ziele der GFP stärker auf den Punkt der Nachhaltigkeit ausgerichtet. Wesentliche Änderungen erfuhr hingegen die Finanzierung der GFP. In Zukunft wird diese der neu geschaffene Europäische Fischereifonds übernehmen. Für die Jahre 2007 bis 2013 stehen dem Fonds insgesamt 3,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Umstritten war dabis zuletzt, wie die EU die Umstrukturierung der Fischereiflotten konkret unterstützt und unter welchen Bedingungen sie sich am Kauf neuer Motoren für kleinere Fischereiboote beteiligt.
Der maltesische Fischereikommissar Joe Borg hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Meere im Rahmen der GFP umweltfreundlicher und wirtschaftlicher nutzen. Ein im Juni 2006 veröffentlichtes Grünbuch "Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere" sieht vor, die unterschiedlichen Ansätze maritimer Politik der EU-Mitgliedstaaten stärker zu koordinieren. Eine neue gemeinsame EU-Meerespolitik soll alle Bereiche rund um die Meere - vom Tourismus über Energie, Fischerei und Verkehr bis hin zur Forschung und Industrie - miteinander integrieren und so einen Wachstumsschub auslösen.
Erstveröffentlichung am 21.5.2002
aktualisiert am 31.7.2006
Service zum Artikel
Links innerhalb von europa-digital
- Die Akteure der gemeinsamen EU-Fischereipolitik
- Die Instrumente der gemeinsamen EU-Fischereipolitik
- Die rechtlichen Grundlagen der gemeinsamen EU-Fischereipolitik
Links ins Internet
- Website der GD Fischerei und maritime Angelegenheiten
- Homepage von EU-Kommissar Joe Borg
- Fischereipolitik auf der Website der EU
- Rat der Union "Agrarkultur und Fischerei"
- Die GFP aus der Sicht des Parlaments
- Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zur GFP
- Grünbuch der Kommission über die zukünftige Meerespolitik der EU
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