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DAS DSCHUNGELBUCH

  • Oliver Schwarz
 

Die Instrumente der gemeinsamen EU-Fischereipolitik

Um die GFP zu verwirklichen, stehen der Europäischen Union vier Hauptinstrumente zur Verfügung: die Bestandserhaltung, Strukturmaßnahmen, die Gemeinsame Marktorganisation und Beziehungen zu Drittländern.

Bestandserhaltung

Bei Fischen handelt es sich um eine nachwachsende natürliche Ressource. Doch jeder von einem Fischer gefangene Fisch steht dem anderen Fischer nicht mehr zur Verfügung - und zu viele Fischer können die Fischbestände gefährden. Um die Erneuerung der Bestände sicherzustellen, setzt der Ministerrat jedes Jahr anhand zulässiger Gesamtfangmengen fest, welche Mengen an Fisch im darauffolgenden Jahr gefangen werden dürfen. Diese so genannten "Total Allowable Catches" (TAC) werden dann nach dem "Prinzip der relativen Stabilität" (das heißt nach einem festen prozentuellen Verteilungsschlüssel) auf die einzelnen Mitgliedstaaten aufgeteilt.

Dieser Verteilungsschlüssel beruht auf den Empfehlungen des Internationalen Seerates (ICES) in Kopenhagen, dessen Wissenschaftler die Entwicklung der Fischbestände der Nord- und Ostsee und des Atlantiks beobachten. Für das Mittelmeer übernimmt dieselbe Aufgabe die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM).

Dem Erhalt der Fischbestände dient aber auch eine Reihe technischer Vorschriften. So gibt es beispielsweise Mindestmaschenöffnungen zum Schutz der Jungfische und in einigen Gebieten der EU ist der Fischfang zum Schutz der Laichplätze und Aufwuchsgebiete sogar ganz verboten oder auf bestimmte Zeiten des Jahres beschränkt.

Die Behörden der EU-Mitgliedstaaten müssen natürlich sicherstellen, dass die Vorschriften der GFP von den Fischern auch eingehalten werden. Extra hierfür wurde in Brüssel 2005 eine Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EUFA) begründet, die ab 2008 ihre Arbeit im spanischen Vigo verrichten und 49 Mitarbeiter haben wird. Unter Führung des Niederländers Harm Koster wird es ihre Aufgabe sein, dafür zu sorgen, dass alle nationalstaatlichen Kontrollbehörden in ihren Häfen und Gewässern dieselben Kontrollen durchführen.

Strukturmaßnahmen

Die Strukturpolitik der EU zielt darauf ab, die Kapazität der europäischen Fangflotte an die verfügbaren Fischbestände anzupassen (also zu reduzieren) und die Modernisierung der Schiffe sowie der gesamten Fischwirtschaft zu unterstützen. Die Umstrukturierung der Fischereiflotten erfolgt im Rahmen Mehrjähriger Ausrichtungsprogramme (MAP), die für jeden einzelnen Mitgliedsstaat erstellt werden und bestimmte Ziele sowie die zur Verfügung stehende Mittel vorgeben. Die jeweiligen Gelder werden seit 1993 über das Finanzinstrument zur Ausrichtung der Fischerei (FIAF) verteilt.

In Zukunft wird dies der neu geschaffene Europäische Fischereifonds übernehmen. Für die Jahre 2007 bis 2013 stehen dem Fonds insgesamt 3,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Umstritten war dabis zuletzt, wie die EU die Umstrukturierung der Fischereiflotten konkret unterstützt und unter welchen Bedingungen sie sich am Kauf neuer Motoren für kleinere Fischereiboote beteiligt. Im Juni 2006 konnten die langwierigen Verhandlungen hierüber unter der Ägide der österreichischen Ratspräsidentschaft abgeschlossen werden.

Gemeinsame Marktorganisation

Die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) war bereits Bestandteil der allerersten gemeinsamen Maßnahmen der Fischereipolitik und besteht im wesentlichen aus Preis-, Vermarktungs- und Außenhandelsregelungen.

Die Preisregelung erfolgt durch einen vom Ministerrat für jede Fischart jährlich festgesetzten Orientierungspreis, der die Basis für die Berechnung des niedrigeren gemeinschaftlichen Rücknahmepreises darstellt. In der Praxis werden dann, wenn der Marktpreis unter den Rücknahmepreis fällt, von so genannten Erzeugerorganisationen den Mitgliedern für alle aus dem Handel genommenen Mengen Entschädigungen gewährt, die von der EU mitfinanziert werden.

Die Vermarktung der Fischereierzeugnisse wird durch Qualitäts-, Größen-, Aufmachungs-, und Verpackungsnormen geregelt und soll den europäischen Markt stabilisieren, eine regelmäßige Versorgung der Verbraucher mit hochwertigen Erzeugnissen zu angemessenen Preisen sicherstellen und letztlich natürlich auch die Einkommen der Fischer schützen.

Durch die Außenhandelsregelungen werden die Gemeinschaftserzeugnisse vor (oftmals billigeren) Fischeinfuhren aus Drittländern anhand von Zöllen und einem Referenzpreissystem geschützt. Durch die internationalen Handelsvereinbarungen (GATT und WTO) musste sich die EU jedoch dazu verpflichten, ihre Handelsmärkte stärker zu öffnen.

Beziehungen zu Drittländern

Fischereiabkommen mit außereuropäischen Küstenstaaten wurden notwendig, als die europäischen Fernfischereiflotten aufgrund der Ausdehnung der Fischereizonen den Zugang zu traditionellen Fanggründen verloren. Für Europas Schiffe werden somit Fangrechte ausgehandelt, so dass heute über ein Viertel aller Speisefische, die auf unserem Teller landen, außerhalb der EU gefangen werden. Außerdem beteiligt sich die EU an den Verhandlungen in regionalen und internationalen Organisationen, um das Ziel einer nachhaltigen und rationellen Bewirtschaftung der Meere zu verfolgen.

Erstveröffentlichung am 21.5.2002
aktualisiert am 31.7.2006