- Oliver Schwarz.
In eigener Sache
Sehr geehrte Leser und Leserinnen
Zehn Jahre haben wir versucht, für Sie einen Pfad durch den EU-Dschungel zu schlagen. Jetzt ist er uns über den Kopf gewachsen und wir stellen das Magazin ein.
Einen Teil unseres Archivs erreichen Sie über den Button "Weiter", die Homepage des Trägervereins europa einfach e. V. über den zweiten Button.
Einen Teil unseres Archivs finden Sie noch online.
Wir hoffen, Sie behalten ihr Interesse an EU-Themen.
DAS DSCHUNGELBUCH

Die rechtlichen Grundlagen der gemeinsamen EU-Fischereipolitik
Das Recht der heutigen EU, Fischereipolitik auf europäischer Ebene zu betreiben, wurde erstmals im Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) festgeschrieben. Der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wurde jedoch kein eigenes Kapitel gewidmet, sondern ihr wurden dieselben allgemeinen Ziele, wie der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zugewiesen. Diese lauten bis heute (Artikel 33 des EG-Vertrags):
- Steigerung der Produktivität durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren (insbesondere der Arbeitskräfte);
- Gewährleistung einer angemessenen Lebensstandards der von der Fischerei abhängigen Bevölkerung (insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens);
- Stabilisierung der Märkte;
- Sicherstellung der Versorgung;
- Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen
Diesen konkreten Zielen schließt sich noch ein ganzes Bündel von allgemeinen Vertragsvorschriften an, welche die GFP indirekt beeinflussen. So ist laut Artikel 34 des EG-Vertrags jede Diskriminierung zwischen Erzeugern und Verbrauchern verboten und nach Artikel 6 ist bei allen Entscheidungen und Maßnahmen auf den Umweltschutz zu achten. Die GFP muss darüber hinaus den Verbraucherschutz (Artikel 153) und die Zielsetzungen der Strukturpolitik (Artikel 159) berücksichtigen. Schließlich muss die GFP auch noch den im EG-Vertrag verankerten Zielen für die Zusammenarbeit bei der Entwicklung Rechnung tragen (Artikel 177 und 178).
Etwas handfester wird es hingegen wieder, wenn wir uns einer Verordnung des Ministerrats aus dem Jahre 1992 zuwenden. Nach dem dortigen Artikel 2 besteht das allgemeine Ziel der GFP nämlich darin, "die verfügbaren und zugänglichen lebenden Meeresressourcen zu schützen und zu erhalten und dafür zu sorgen, dass sie unter wirtschaftlichen und sozial angemessenen Bedingungen rationell, verantwortungsvoll, dauerhaft und unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf das Ökosystem des Meeres bewirtschaftet werden und dabei insbesondere den Bedürfnissen sowohl der Erzeuger als auch der Verbraucher Rechnung getragen wird."
Insbesondere mit der Reform wurden die Prinzipien der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes gestärkt. Die GFP muss somit einer ganzen Reihe von Zielen und rechtlichen Vorgaben nachkommen, die mitunter widersprüchlich oder sogar unvereinbar erscheinen. Diese Spannung fasste 2001 das Grünbuch zur Zukunft der GFP zusammen. Demnach soll die GFP:
- die Erhaltung zunehmend gefährdeter Bestände und gleichzeitig den Fortbestand der Fangtätigkeiten gewährleisten;
- die Produktionsmittel modernisieren, aber auch den Fischereiaufwand begrenzen;
- die korrekte Durchführung der Bestandserhaltungsmaßnahmen gewährleisten, während die Zuständigkeit für Überwachung und Sanktionen bei den Mitgliedstaaten liegt;
- Arbeitsplätze erhalten und gleichzeitig die Flottenkapazitäten abbauen;
- den Fischern ein angemessenes Einkommen garantieren, auch wenn die Versorgung der Gemeinschaft mit eigenen Erzeugnissen immer mehr zurückgeht und der EU-Markt zunehmend von Einfuhren abhängt und
- Fangrechte in Drittlandgewässern erwerben, ohne die nachhaltige Entwicklung der Fischereien zu gefährden.
Erstveröffentlichung am 21.5.2002
aktualisiert am 31.7.2006
Service zum Artikel
Links innerhalb von europa-digital
- Die Akteure der gemeinsamen EU-Fischereipolitik
- Die Instrumente der gemeinsamen EU-Fischereipolitik
- Die Entwicklung der gemeinsamen EU-Fischereipolitik
Links ins Internet
- Website der GD Fischerei und maritime Angelegenheiten
- Homepage von EU-Kommissar Joe Borg
- Fischereipolitik auf der Website der EU
- Rat der Union "Agrarkultur und Fischerei"
- Die GFP aus der Sicht des Parlaments
- Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zur GFP
- Grünbuch der Kommission über die zukünftige Meerespolitik der EU
Das Dschungelbuch
EU-Politikfelder
- Agrarpolitik.
- Beschäftigung.
- Bildungspolitik.
- Binnenmarkt.
- Energiepolitik.
- Entwicklungspolitik.
- ESVP.
- Fischereipolitik.
- Forschungspolitik.
- GASP.
- Gesundheitspolitik.
- Handelspolitik.
- IT/Infogesellschaft.
- Jugendpolitik.
- Justiz & Innen.
- Kulturpolitik.
- Lebensmittelsicherheit.
- Medienpolitik.
- Menschenrechtspolitik.
- Regionalpolitik.
- Sozialpolitik.
- Umweltpolitik.
- Verbraucherpolitik.
- Verkehrspolitik.
- Wettbewerb.
- Wirtschaft&Währung.
Sprung zum Artikelanfang.

Impressum