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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Marion Steinberger
 

Die Akteure der Forschungspolitik

Die EU-Kommission

Hauptverantwortlich für die Durchführung der forschungspolitischen Maßnahmen ist die Generaldirektion (GD) "Forschung" unter Leitung des slowenischen EU-Kommissars Janez Potocnik.

Aber auch andere Generaldirektionen der Europäischen Kommission forschen innerhalb ihrer Politikbereiche, etwa die GD "Unternehmehmen" unter Kommissar Günter Verheugen und die GD "Energie und Transport" unter Leitung von Andris Piebalgs. Die GD "Fischerei" mit ihrem Kommissar Joe Borg hat vor allem bei der Forschung in den Bereichen Lebensmittelqualität und -sicherheit und bei der Biowissenschaft, Genomik und Biotechnologie ein Wörtchen mitzureden.

Weitere Akteure im Gesetzgebungsverfahren: Rat und Parlament

Die Prioritäten und Ziele der finanziellen Forschungsförderung werden in mehrjährigen Forschungsrahmenprogrammen (FRP) dargelegt, auf die wir im Kapitel über die Instrumente noch näher eingehen. Die Entscheidung für ein solches Rahmenprogramm fällt nach dem Mitentscheidungsverfahren.

An dessen Anfang steht ein Kommissions-Vorschlag, der die mögliche Ausgestaltung des nächsten Forschungsrahmenprogramms beschreibt. Dabei lässt sich die Europäische Kommission von nationalen und europäischen Forschungs- und Industrieorganisationen, eigens nach dem Komitologie-Prinzip dafür geschaffenen supranationalen Kommissionen und den nationalen Forschungsministerien der EU-Mitglieder beraten.

Nach der Vorstellung des Vorschlags geben der Rat der EU-Forschungsminister bzw. ihrer Stellvertreter und das Europäische Parlament Stellungnahmen und Änderungsvorschläge zum Entwurf der Kommission ab. Innerhalb des Europäischen Parlaments ist der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie (ITRE) für alle Gesetzesentwurfe, die den Bereich Forschung betreffen, verantwortlich.

Die Kommission kann auf dieser Stufe nur noch ihre Meinung abgeben und Vermittlungsvorschläge zwischen Rat und Parlament machen. Kommt es nach der zweiten Lesung im Parlament zu keiner Einigung, so gibt es ein Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament. Scheitert dieses Vermittlungsverfahren, muss die Kommission einen vollkommen neuen Vorschlag für das nächste Rahmenprogramm vorlegen. Das ist bis jetzt jedoch noch nicht vorgekommen. Ist das Vermittlungsverfahren erfolgreich, steht an dessen Ende ein rechtsverbindlicher gemeinsamer Beschluss des Rats und des Europäischen Parlaments.

Dem allgemeinen Prozess zur Erstellung eines Forschungsrahmenprogramms folgt die Formulierung der "Spezifischen Programme". Es ist wiederum die Kommission, die einen inhaltlichen Vorschlag zur näheren Ausgestaltung der schon durch das Rahmenprogramm festgelegten zukünftigen Forschungsschwerpunkte vorlegt. Über diesen Vorschlag entscheidet der Rat der Forschungsminister alleine, das Europäische Parlament wird nur konsultiert.

Lobbying durch nationale und europäische Akteure

Wie in den meisten Politikbereichen der Europäischen Union gibt es auch auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung eine große Anzahl von nationalen und internationalen Akteuren, die versuchen, durch Lobbying-Aktivitäten den Lauf der Forschungsaktivitäten der EU zu beeinflussen.

Dies sind einerseits große international tätige (Technologie-)Unternehmen, andererseits aber auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs), die sich finanzielle Förderung für ihre Forschungsprojekte versprechen. Des weiteren versuchen große Organisationen für Grundlagen- oder angewandte Forschung wie beispielsweise die Fraunhofer-, Max-Planck- oder Helmholz-Gesellschaft, die EU-Forschungsförderung aktiv mitzugestalten.

Außerdem nehmen auch die jeweiligen nationalen Forschungsministerien auf die konkrete Ausgestaltung des Forschungsrahmenprogramms Einfluss. Das passiert mit dem Ziel, vor allem die Forschungsbereiche prioritär zu fördern, die im eigenen Heimatland stark vertreten sind.

Zur besseren Information über die europäische Forschungsförderung wurden vor einigen Jahren in jedem EU-Mitgliedland "Nationale Kontaktstellen" gegründet, die die nationalen Regierungen finanzieren. Die Kontaktstellen haben die Aufgabe, Interessenten über die Möglichkeiten der Projektförderung zu unterrichten und aktuelle Projektbeteiligte zu unterstützen. Das Informationsangebot der nationalen Kontaktstellen reicht von der Beratung bei der Antragstellung bis hin zur Organisation von Informationsseminaren zur EU-Forschungsförderung.

Zukunftsmusik: Technologieplattformen und ein Europäischer Forschungsrat

Noch in den Kinderschuhen steckt die Idee der sogenannten Technologieplattformen, die nach dem Willen der Kommission alle relevanten Akteure in einem näher zu bestimmenden, zukunftsträchtigen Technologiebereich zusammenführen soll. Technologieplattformen sind unter anderem im Bereich "Wasserstoff/Brennstoffzellen" oder "Photovoltaik" geplant. Beide Bereiche haben die nachhaltige Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien zum Ziel. Die Technologieplattformen sollen eine langfristige Vision (bis ins Jahr 2020/30) für die EU-Forschung erstellen, um so die europäische Wettbewerbsfähigkeit in diesen vielversprechenden Technologiebereichen zu fördern.

Des weiteren ist auch die Einrichtung eines Europäischen Forschungsrates im Gespräch, der die bislang in der Europäischen Forschungsförderung vernachlässigte Grundlagenforschung besser koordinieren und besser mit der angewandten Forschung vereinbaren soll.

Erstveröffentlichung am 17.11.2003