In eigener Sache

Sehr geehrte Leser und Leserinnen

Zehn Jahre haben wir versucht, für Sie einen Pfad durch den EU-Dschungel zu schlagen. Jetzt ist er uns über den Kopf gewachsen und wir stellen das Magazin ein.

Einen Teil unseres Archivs erreichen Sie über den Button "Weiter", die Homepage des Trägervereins europa einfach e. V. über den zweiten Button.

Einen Teil unseres Archivs finden Sie noch online.

Wir hoffen, Sie behalten ihr Interesse an EU-Themen.

Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Marion Steinberger
 

Die Entwicklung der EU-Forschungspolitik

Die Mitwirkung und Gesetzgebungskompetenz der Europäischen Gemeinschaft bzw. Union an der FTE hat sich über einen langen Zeitraum in verschiedenen Etappen entwickelt.

Forschung im EGKS- und EURATOM-Vertrag

Schon in dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, 1951) findet sich die Forderung nach einer gemeinsamen Forschungspolitik. Vorläufer für die zukünftige gemeinschaftliche FTE-Politik war Artikel 55 des EGKS-Vertrages, der sich auf die Forschung im Stahl- und Kohlesektor bezog. Der EGKS-Vertrag ist im Jahr 2002 ausgelaufen und die bisherigen EGKS-Forschungsaktivitäten wurden deshalb in das jetzige Forschungsrahmenprogramm übernommen, beispielsweise als Material- oder Energieforschungen.

Fünf Jahre später dehnte man mit dem Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) die Forschungsbefugnisse der EG weiter aus. Von diesem Zeitpunkt an gab es auch eine gemeinschaftliche Forschungs- und Entwicklungspolitik zur friedlichen Nutzung der Kernenergie.

EU-Forschungsförderung als Reaktion auf den zunehmenden weltweiten Wettbewerb

Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre wurde die wirtschaftliche Konkurrenz zwischen der EG einerseits und den USA oder Japan andererseits immer deutlicher. Europäische Produkte wurden zunehmend vom Weltmarkt verdrängt, was man unter anderem auf die Fragmentierung der Forschung in Europa und die damit verbundene unnötige und kostspielige Parallelforschung zurückgeführte.

Deswegen lancierte die Europäische Kommission 1970 eine industriepolitische Strategie, deren Ziel die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft im Verhältnis zu den USA war. Bestandteil dieser Strategie war das ein Jahr später ins Leben gerufene Programm zur Koordinierung der Grundlagenforschung (COST: Cooperation in the Field of Scientific and Technical Research).

1978 folgte dann das Programm zur Vorausschau und Bewertung der technologischen Entwicklung (FAST: Forecasting and Assessment in the Field of Science and Technology), welches man als europäische Antwort auf die zunehmende internationale Wettbewerbsfähigkeit Japans bezeichnen kann.

Im Jahr 1984 machte die europäische Forschungspolitik mit der Annahme des Europäischen Programms für Forschung und Entwicklung in den Informationstechnologien (ESPRIT: European Strategic Programme for Research and Development in Information Technology) qualitativ einen Sprung nach vorne. Dieses drei Jahre laufende Programm kann man rückblickend als das erste der Forschungsrahmenprogramme bezeichnen.

Die Einheitliche Europäische Akte und die "Vergemeinschaftung" der EU-Forschung

Die eigentliche Geburtsstunde der Europäischen FTE-Politik schlug 1986 mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA). Das Feld für die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, die sich bis dahin auf die vier bedeutendsten Gemeinschaftspolitiken Stahl, Kohle, Kernkraft und Landwirtschaft konzentrierte, erweiterte sich durch die EEA deutlich. Die Forschungs- und Technologiepolitik entwickelte sich zu einem rechtlich fixierten, eigenen gemeinschaftlichen Politikbereich (Titel IV, Artikel 130f - 130q) und die Gemeinschaft verfügte von diesem Zeitpunkt an über breitere Forschungsbefugnisse.

Darüber hinaus schrieb die Einheitliche Europäische Akte auch das strategische Hauptinstrument der Forschungspolitik fest, das bis heute existiert und die gesamte Bandbreite moderner Natur- und Ingenieurswissenschaften abdeckt: Das Forschungsrahmenprogramm.

In den folgenden Jahren hat die Zahl der Forschungsschwerpunkte innerhalb des Rahmenprogramms für Forschung immer mehr zugenommen. Grund dafür waren die unterschiedlichen nationalen Forschungsinteressen, die aufgrund der Tatsache, dass über die Rahmenprogramme nach dem Prinzip der Einstimmigkeit abgestimmt wurde, berücksichtigt werden mussten. Um ein Veto eines Mitgliedlandes zu vermeiden, musste schließlich (fast) jeder nationale Sonderwunsch nach einer bestimmten Forschungstätigkeit erhört werden.

Maastricht und Amsterdam: Mitentscheidungsverfahren und qualifizierte Mehrheit in der Forschungspolitik

1993 baute der Vertrag über die Europäische Union, der Maastrichter Vertrag, die Rolle der FTE in der EU aus und hob ihre Bedeutung hervor. Seit diesem Zeitpunkt besitzt das Europäische Parlament endlich ein Mitspracherecht in Sachen Forschung und Entwicklung. Die Verabschiedung der Forschungsrahmenprogramme erfolgt nun unter der gleichberechtigten Mitwirkung von Rat und Parlament im sogenannten Mitentscheidungsverfahren.

Im selben Jahr veröffentlichte die Kommission ihr Weißbuch "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung". Es betont die Bedeutung von Forschung, Technologie und Telekommunikation als Voraussetzung für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union.

Der Vertrag von Amsterdam brachte 1997 eine qualitative Verbesserung für die Beschlussfassung in der Forschungspolitik: Die qualitative Mehrheit für die Verabschiedung der zukünftigen Forschungsrahmenprogramme.

Die Vision eines "Europäischen Binnenmarkts für Forschung und Entwicklung"

Seit mehreren Jahrzehnten werden Forschung, Wissenschaft und Technik in der Europäischen Union durch politische Maßnahmen unterstützt, die - über ihre Rahmenprogramme - in erster Linie darauf abzielen, die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Forschungsakteuren zu fördern. Um im internationalen Wettbewerb ganz vorne mit dabei zu sein, reicht dies jedoch schon lange nicht mehr aus.

Deswegen hat der Europäische Rat von Lissabon im März 2000 beschlossen, einen Europäischen Forschungsraum zu schaffen, der die Grundlagen für eine echte gemeinsame Wissenschafts- und Technologiepolitik in Europa legen soll. Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Europäischen Forschungsraumes ist die Erreichung des auf dem Europäischen Rat von Barcelona formulierten Drei Prozent-Ziels. Dies bedeutet, dass drei Prozent des gesamten EU-BIP zukünftig für Forschung und Entwicklung ausgegeben werden sollen.

Rückblickend lässt sich feststellen, dass sich in den knapp 50 Jahren seit den Anfängen der gemeinschaftlichen Forschungspolitik auch die Themenbereiche grundlegend geändert haben. Waren es am Anfang noch die Gebiete Kohle, Stahl und Kernkraft so stehen heute zukunftsträchtige Bereiche wie die Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologien, Nanotechnologien und moderne Energietechnologien im Vordergrund.

Erstveröffentlichung am 17.11.2003