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DAS DSCHUNGELBUCH
- Marion Steinberger.
Die Instrumente der Forschungspolitik
Bei der europäischen Forschungsförderung geht es in erster Linie um die Förderung der grenzüberschreitenden Forschung und Entwicklung, die die Grundlage für eine innovative europäische Wirtschaft legen und gleichzeitig einen unmittelbaren Nutzen für den Bürger bringen soll.
Das Forschungsrahmenprogramm
Das Forschungsrahmenprogramm (FRP) ist dabei das Hauptinstrument der EU. Vorgeschlagen von der Kommission und durch Mitentscheidung angenommen durch Rat und Parlament, ist es offen für alle öffentlichen und privaten Einrichtungen.
Im FRP, das in der Regel eine Laufzeit von vier Kalenderjahren hat, sind die wissenschaftlichen und technologischen Ziele der EU-Forschungsförderung sowie die Grundzüge der Fördermaßnahmen und Forschungsprioritäten festgeschrieben. Außerdem werden der finanzielle Gesamthöchstbetrag für die EU-Förderung, dessen vorläufige Aufteilung und die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft dargelegt.
Seit dem ersten Forschungsrahmenprogramm (FRP) sind die von der EU für die Forschung zur Verfügung gestellten Mittel kontinuierlich erhöht worden:
- FRP 1984 - 1987: 3,3 Mrd. €
- FRP 1987 - 1990: 4,4 Mrd. €
- FRP 1990 - 1994: 6,6 Mrd. €
- FRP 1994 - 1998: 13,2 Mrd. €
- FRP 1998 - 2002: 15,0 Mrd. €
- FRP 2002 - 2006: 17,5 Mrd. €
Das Gesamtbudget für das 6. FRP beläuft sich also auf 17,5 Mrd. Euro, was eine Steigerung um rund 17 Prozent im Vergleich zum 5. FRP bedeutet. Davon entfallen 16,27 Mrd. Euro auf das Forschungsrahmenprogramm EG und 1,23 Mrd. Euro auf das Euratom-Rahmenprogramm, das die europäische Nuklearforschung fördert.
Das jetzige 6. FRP setzt sich hinsichtlich der Ziele, des Geltungsbereichs und der Mittel für seine Durchführung bewusst von den früheren Rahmenprogrammen ab. Ziel ist die Schaffung eines Europäischen Forschungsraumes. Dieser soll durch eine stärkere Ausrichtung der Forschungsförderung auf Fragen von europäischer Bedeutung und eine bessere europaweite Integration der Forschungsanstrengungen der verschiedenen Akteure errichtet werden.
Das 6. RP wird in drei Kapitel gegliedert:
- Bündelung und Integration der Forschung der Europäischen Gemeinschaft durch Maßnahmen in sieben Thematischen Prioritäten, die von speziellen Maßnahmen auf einem breiteren Feld wissenschaftlicher und technologischer Forschung ergänzt werden.
- Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums durch sogenannte horizontale Maßnahmen in den Bereichen Innovation, Mobilität, Infrastrukturen sowie Wissenschaft und Gesellschaft.
- Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums durch Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen.
Kapitel 1: Bündelung und Integration der Forschung
Unter dem ersten Kapitel werden mit rund drei Viertel der finanziellen Mittel des 6. RP die folgenden thematischen Prioritäten gefördert:
- Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit
- Technologien für die Informationsgesellschaft, also die Entwicklung von Hard- und Softwaretechnologien
- Nanotechnologien, wissensbasierte multifunktionale Werkstoffe und neue Produktionsverfahren
- Luft- und Raumfahrt
- Lebensmittelqualität und -sicherheit
- Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme
- Bürger und Staat in der Wissensgesellschaft
Außerdem werden unter dem ersten Kapitel spezifische Aktivitäten in gewissen Bereichen gefördert, die nicht unter die oben genannten Thematischen Prioritäten fallen. Diese Bereiche sind beispielsweise:
- Politikorientierte Forschung: Maßnahmen zur Unterstützung der Gemeinschaftspolitiken
- Neue Forschungsbereiche und Reaktion auf unerwartete Entwicklungen: Forschung als Reaktion auf neu entstehenden Wissenschafts- und Technologiebedarf
- Horizontale Forschungsmaßnahmen unter Beteiligung von KMU (Kollektiv- und Kooperationsforschung)
- Spezielle Maßnahmen zur Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit
Kapitel 2: Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums
Hier finden sich vier Maßnahmengruppen mit Querschnittscharakter, die die sieben Thematischen Prioritäten ergänzen sollen:
- Ausbau von Querverbindungen zwischen Forschung und Innovation, d.h. Maßnahmen zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers und zur besseren Verwertung der Forschungsergebnisse; Maßnahmen zur besseren Vernetzung der Akteure im europäischen Innovationssystem; Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Erprobung neuer Forschungsinstrumente und Ansätze.
- Förderung der Humanressourcen in der Forschung und der Mobilität von Wissenschaftlern, z.B. durch Stipendien aller Art, Marie-Curie-Ausbildungsnetze, Doktorandenausbildungszentren, Konferenzen und Ausbildungskurse oder Marie-Curie-Lehrstühle. Wesentliches Element aller Mobilitätsmaßnahmen ist deren weitgehende Offenheit für Wissenschaftler aus Drittländern.
- Förderung der Entwicklung der Forschungsinfrastruktur, z.B. durch die Verbesserung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen, durch die Durchführung von Kooperationsprojekten oder durch den Ausbau der Breitbandkommunikationsinfrastruktur für die Forschung.
- Verbesserung der Kommunikation zwischen Wissenschaft und Gesellschaft, d.h. Stärkung des Dialogs zwischen beiden Akteuren; Förderung des Verantwortungsbewusstseins und der Ethik in der Forschung und Unterstützung von Frauen in der Wissenschaft.
Kapitel 3: Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums
Unter dem dritten Kapitel werden Maßnahmen zur besseren Koordinierung der Forschungs- und Innovationstätigkeiten auf europäischer Ebene unterstützt. Die Aufgaben der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS), dem EU-eigenen Netz von sieben europaweit angesiedelten Forschungsinstituten, fallen unter diese Schlüsselmaßnahme des Programms.
Eine der maßgeblichen Aufgaben der GFS besteht darin, den politischen Entscheidungsträgern der EU solide wissenschaftliche Daten für die Entscheidungsfindung zu liefern. Die GFS konzentriert sich dabei auf die Forschung in den Bereichen Lebensmittel, Chemikalien und Gesundheit, Umwelt und nachhaltige Entwicklung sowie nukleare Sicherheit und Sicherheitsüberwachung. Ferner verfügt sie über Expertenwissen in den Bereichen technische Prognosen sowie Schutz der Öffentlichkeit vor wirtschaftlichen und ökonomischen Risiken.
Des weiteren soll im dritten Kapitel des FRP die kohärente Entwicklung der Forschungs- und Innovationspolitik vorangetrieben werden, z. B. durch Benchmarking oder die Analyse von möglichen Mobilitätshindernissen.
Neue Förderinstrumente: IPs und NoE
Das 6. FRP kennt fünf eigentliche Instrumente der Forschungsförderung. Die zwei wichtigsten und erst im 6. FRP eingeführten Instrumente sind die "Integrierten Projekte" und die "Exzellenznetze".
- Integrierte Projekte (Integrated Projects - IPs) sollen gezielt die Forschungstätigkeiten unterstützen, welche für die Erzeugung von neuem Wissen in einem bestimmten Forschungsbereich von Interesse sind. Maßnahmen in diesem Bereich umfassen u. a. FTE- und/oder Demonstrationstätigkeiten, die Verwaltung der gewonnenen Kenntnisse, den Personalaustausch sowie den Wissenstransfer. Die Projekte sollen hauptsächlich durch öffentlich/private Partnerschaften durchgeführt werden und zu in der Praxis verwertbaren Ergebnissen führen.
- Exzellenznetze (Networks of Excellence - NoE) sollen die europäische Spitzenforschung durch eine langfristige Verflechtung herausragender Forschungseinrichtungen und -institute stärken. Ziel ist also die Überwindung der Fragmentierung des Europäischen Forschungsraumes. Zur Schaffung von "virtuellen Exzellenzzentren" werden gemeinsame Koordinierungs- und Forschungsarbeiten durchgeführt, die einen Großteil der Forschungskapazitäten und -tätigkeiten auf dem betreffenden Gebiet bündeln.
Das dritte, mit dem 6. FRP eingeführte Instrument ist Art. 169, der die Möglichkeit einer Beteiligung der EU an den gemeinsamen Forschungsprogrammen mehrerer Mitgliedstaaten vorsieht. Allerdings wurde dieses Instrument bis jetzt noch nicht angewendet.
Traditionelle Förderinstrumente: STREPs, CAs und SSAs
Neben diesen neuen Instrumenten kommen drei "traditionelle" Förderinstrumente zum Einsatz:
- Spezifische gezielte Forschungsprojekte (Specific Targeted Research Projects - STREPs) haben die Erzielung konkreter Forschungsergebnisse oder die Erfüllung bestimmter Bedürfnisse auf europäischer Ebene zum Ziel. Im Vergleich zu IPs haben STREPs einen deutlich begrenzteren Anwendungs- und Einflussbereich.
- Koordinierungsmaßnahmen (Coordinated Actions - CAs) sind Maßnahmen zur Koordinierung von Projekten, die bereits von nationaler Seite gefördert werden.
- Maßnahmen zur gezielten Unterstützung (Specific Support Actions -SSAs) sind programmunterstützende Begleitmaßnahmen.
Erstveröffentlichung am 17.11.2003
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