- Oliver Schwarz.
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DAS DSCHUNGELBUCH

Die Akteure der GASP
Europäischer Rat
Allein der Europäische Rat bestimmt die Grundsätze und allgemeinen Leitlinien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (kurz: GASP) der EU - und zwar auch bei Fragen mit verteidigungspolitischen Bezügen. Er trifft mindestens zweimal im Jahr zusammen und besteht aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten sowie dem Kommissionspräsidenten. Letzterer besitzt jedoch nur ein Anhörungsrecht, kein Stimmrecht.
Die Mitglieder des Europäischen Rates werden von den Außenministern und dem für Außenbeziehungen zuständigen Kommissionsmitglied begleitet. Im Europäischen Rat, dessen Gastgeber grundsätzlich derjenige Staat ist, der innerhalb der EU den Vorsitz inne hat, werden alle Entscheidungen im Konsensverfahren, sprich einstimmig, getroffen.
Rat der Europäischen Union
Der Rat setzt sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten auf Ministerebene zusammen. Fragen der GASP werden von den EU-Außenministern behandelt, die im Rat "Allgemeine Angelegenheiten" in der Regel einmal im Monat zusammenkommen. Auf Grundlage der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien treffen sie die für die Festlegung und Durchführung der GASP erforderlichen Entscheidungen (gemeinsame Standpunkte, Strategien und Aktionen).
Ähnlich wie in den vergemeinschafteten Bereichen findet eine vorausgehende Abstimmung innerhalb der EU auf der Ebene von Arbeitsgruppen statt und ist es der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (kurz: AStV oder CoRePer), der die Ratstagungen inhaltlich und organisatorisch vorbereitet.
EU-Vorsitz
Im halbjährlichen Wechsel übernimmt ein Mitgliedstaat den Vorsitz in der Europäischen Union und in dieser Eigenschaft auch den Vorsitz im Europäischen Rat, im Ministerrat sowie in den mit der Vorbereitung der Beratungen befassten Gremien (im AStV, Politisches Komitee/PSK sowie in den Arbeitsgruppen) wahr.
Aufgabe des Vorsitzes ist es, der EU Impulse zu geben und für Folgemaßnahmen Sorge zu tragen. Er vertritt die EU in Angelegenheiten der GASP, indem er insbesondere den politischen Dialog mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen führt und ist für die Durchführung der im Bereich der GASP gefassten Beschlüsse verantwortlich.
Bei all diesen Aufgaben wird der Vorsitz vom Hohen Vertreter unter Einbeziehung der EU-Kommission unterstützt, weshalb das Auftreten in dieser Zusammensetzung daher als "Troika" bezeichnet wird. Auch der nachfolgende Vorsitz wird dabei oftmals hinzugezogen.
Generalsekretariat des Rates - Hoher Vertreter
Javier Solana und sein stellvertretender Generalsekretär, Pierre de Boissieu, leiten zusammen das Generalsekretariat des Rates, das den Vorsitz unterstützt und ebenfalls für die Vorbereitung und den reibungslosen Ablauf der Arbeiten des Rates auf allen Ebenen verantwortlich ist.
Die dortige Generaldirektion für Außenbeziehungen unter Leitung des Generaldirektors Brian Lee Crowe deckt drei große Bereiche ab: zum einen die Außenwirtschaftsbeziehungen (unter Leitung des Generaldirektors Cornelis Stekelenburg), zum anderen die geografischen Bereiche im Rahmen der GASP und zum Dritten die "politisch-militärische Struktur" für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Aufgabe der GD für Außenbeziehungen ist es neben der Unterstützung aller Beratungen des Rates und seiner Gremien, den politischen Dialog vorzubereiten, sich daran zu beteiligen und für die Folgemaßnahmen in diesem Rahmen sowie für die Arbeitsbeziehungen zwischen der EU und den Internationalen Organisationen in ihrem Zuständigkeitsbereich Sorge zu tragen.
Seit dem Vertrag von Amsterdam ist der Generalsekretär des Rates auch zugleich der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Der mitunter auch "Mister GASP" genannte Hohe Vertreter unterstützt den Rat, indem er insbesondere zur Formulierung, Vorbereitung und Durchführung politischer Entscheidungen beiträgt und gegebenenfalls auf Ersuchen des Vorsitzes im Namen des Rates den politischen Dialog mit Drittstaaten führt.
Ihm direkt unterstellt ist die ebenfalls mit dem Amsterdamer Vertrag neu geschaffene "Strategieplanungs- und Frühwarneinheit", im Brüsseler Jargon auch "Politischer Stab" genannt. Dieses neue Gremium, das unter der Leitung des Deutschen Christoph Heusgen steht, erstellt regelmäßig außen- und sicherheitspolitische Analysen in allen GASP-relevanten Bereichen.
EU-Kommission
Vertragsgemäß wird die Kommission in vollem Umfang an den Arbeiten der GASP beteiligt. Diese Beteiligung ist auch notwendig, wenn die viel beschworene "Kohärenz" der GASP mit dem Außenhandel, der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe - allesamt Gemeinschaftspolitiken, bei denen der Kommission eine entscheidende Rolle zukommt - in die Tat umgesetzt werden soll.
Wie bereits oben erwähnt kommt der Präsident der EU-Kommission mit den Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat zusammen. Die Kommission nimmt auch an den Tagungen des Rates und seiner vorbereitenden Gremien sowie am politischen Dialog mit Drittländern teil. Wie die Mitgliedstaaten oder der Hohe Vertreter kann sie den Rat mit allen außen- und sicherheitspolitischen Fragen befassen und ihm Initiativen unterbreiten. Allerdings besitzt sie kein ausschließliches Initiativrecht, wie dies im Allgemeinen bei den Gemeinschaftspolitiken der Fall ist.
Genau wie der Vorsitz unterrichtet auch die Kommission das Europäische Parlament über Entwicklungen im Rahmen der GASP.
Mitgliedstaaten
Die Mitgliedstaaten haben sich vertraglich dazu verpflichtet, die GASP aktiv und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und der gegenseitigen Solidarität zu unterstützen. Jeder Mitgliedstaat kann den Rat mit einer GASP-Frage befassen und ihm Vorschläge unterbreiten.
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass ihre nationalstaatliche Politik auch mit den gemeinsamen Standpunkten in Einklang steht. In internationalen Gremien unterstützen sie diese gemeinsamen Standpunkte, die in der Regel vom Vorsitz vertreten werden. Sie unterrichten die Mitgliedstaaten, die nicht in internationalen Organisationen oder auf internationalen Konferenzen vertreten sind, laufend über alle Fragen von gemeinsamem Interesse.
Sie verpflichten sich zudem, gemeinsame Aktionen mitzutragen. Ihre diplomatischen Vertretungen im Ausland arbeiten zusammen, um die Einhaltung und Umsetzung der gemeinsamen Standpunkte und gemeinsamen Aktionen zu gewährleisten.
Das Sekretariat des Rates, die Kommission und die Hauptstädte der Mitgliedstaaten stehen über ein geschütztes Kommunikationssystem, über das sie Nachrichten austauschen und einander konsultieren können, in ständiger Verbindung.
Sonderbeauftragte
Der Vertrag ermächtigt den Rat, Sonderbeauftragte für besondere politische Fragen zu ernennen. Diese unterstehen unmittelbar dem Hohen Vertreter. In der EU gibt es momentan sieben Sonderbeauftragte:
- Aldo Ajello (Region der großen afrikanischen Seen)
- Michael Sahlin (Mazedonien)
- Erhard Busek (Stabilitätspakt für Südosteuropa)
- Francesco Vendrell (Afghanistan)
- Marc Otte (Naher Osten),
- Christian Schwarz-Schilling (Bosnien und Herzegowina)
- Heikki Talvitie (Süd-Kaukasus)
Die Planung und Durchführung ziviler aber auch militärischer Operationen (siehe Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik) machten zudem die Einführung folgender neuer Gremien und Strukturen notwendig:
- ständiges Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK)
- Militärausschuss der Europäischen Union (EUMC)
- Militärstab der Europäischen Union (EUMS) sowie
- Ausschuss für zivile Aspekte des Krisenmanagements (CIVCOM)
Erstveröffentlichung am 27.1.2003
Service zum Artikel
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- Tätigkeitsbereich der EU: Außen- und Sicherheitspolitik .
- Europäische Kommission: Außenbeziehungen .
- Europäischer Rat: Außen- und Sicherheitspolitik .
- Auswärtiges Amt: Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik .
- Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" .
- Website von Javier Solana .
- Institut for Security Studies , [en/f]
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