DAS DSCHUNGELBUCH

  • Oliver Schwarz
 

Die Chronologie der GASP

1952: Der Vertrag zur Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) wird am 27. Mai in Paris unterzeichnet.

1955: Am 30. August scheitern die Pläne einer EVG am negativen Votum der französischen Nationalversammlung.

1969: Auf ihrem Gipfeltreffen vom 1. bis zum 2. Dezember in Den Haag beschließen die sechs Staats- und Regierungschefs eine gemeinsame Zusammenarbeit im Bereich der Außenpolitik.

1970: Am 27. Oktober nehmen die Staats- und Regierungschefs den so genannten Davignon-Bericht an. Die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) ist geboren.

1973: Im so genannten Kopenhagener Bericht legen die EG-Außenminister am 23. Juli eine Bilanz ihrer dreijährigen Zusammenarbeit vor. Der Bericht sieht mehrere organisatorische Verbesserungen vor.

1981: Mit dem Londoner Bericht vom 13. Oktober einigen sich die nunmehr zehn EG-Außenminister auf neue Leitlinien zur Verbesserung der EPZ und vereinbaren verschiedene Verfahrensänderungen.

1987: Am 1. Juli tritt die Einheitliche Europäische Akte (EEA) in Kraft. Mit ihr erhält die EPZ erstmals eine vertragliche Grundlage.

1993: Am 1. November treten die Bestimmungen der Vertrags von Maastricht in Kraft. Damit wird die GASP als zweite Säule der Europäischen Union geboren.

1999: Durch das Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam am 1. Mai erfährt auch der Bereich der GASP einige Modifikationen. Der Europäische Rat in Köln ernennt am 7. Juni Javier Solana zum Hohen Vertreter für die GASP. Solanas Amtszeit beginnt am 18. Oktober für die Dauer von fünf Jahren.

2000: Seit März 2000 verfügt die GASP über einen eigenen Militärstab (EUMC) im Generalsekretariat des Rates.

2001: Der Vertrag von Nizza wird am 26. Februar unterzeichnet. Auch er enthält verschiedene Änderungen im Bereich der GASP.

2002: Am 28. Februar nimmt der EU-Reformkonvent seine Arbeit auf. Auf seiner Agenda steht auch eine grundlegende Neuordnung der GASP.

2003: In Thessaloniki nimmt der Europäische Rat Ende Juni den Entwurf des Europäischen Verfassungsvertrags entgegen. Im Bereich der GASP sieht er die Etablierung eines EU-Außenministers ("Doppelhut", der die Rollen des EU-Außenkommissars und des Hohen Vertreters vereint) und eines Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vor. Zudem soll ein Präsident dem Europäischen Rat für zweieinhalb Jahre vorstehen.

2003: Der Europäische Rat verabschiedet am 12. Dezember die erste europäische Sicherheitsdoktrin. Javier Solana hatte im Auftrag der europäischen Außenminister die "European Security Strategy" entworfen, die - angelehnt an Washingtons Strategy - folgende globale Problemfelder hervorhebt: Terrorismus, Massenvernichtungswaffen, Regionalkonflikte und "failing states".

2004: Eine Europäische Verteidigungsagentur wird aufgebaut.

2005: Die gescheiterten Referenda in Frankreich (29. Mai) und den Niederlanden (1. Juni) verhindern die Ratifizierung des Verfassungsvertrags. Eine verstärkte Institutionalisierung der GASP ist somit vorerst gescheitert.

2006: Die GASP wird durch das Mitwirken an internationalen Verhandlungsgruppen im Rahmen der Jugoslawien-Kontaktgruppe (Statusfrage Kosovo) und der EU-3-Verhandlungen mit dem Iran zunehmend flexibler.

Erstveröffentlichung am 27.1.2003
zuletzt aktualisiert am 6.2.2006

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