In eigener Sache

Sehr geehrte Leser und Leserinnen

Zehn Jahre haben wir versucht, für Sie einen Pfad durch den EU-Dschungel zu schlagen. Jetzt ist er uns über den Kopf gewachsen und wir stellen das Magazin ein.

Einen Teil unseres Archivs erreichen Sie über den Button "Weiter", die Homepage des Trägervereins europa einfach e. V. über den zweiten Button.

Einen Teil unseres Archivs finden Sie noch online.

Wir hoffen, Sie behalten ihr Interesse an EU-Themen.

Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Oliver Schwarz
 

Die rechtliche Grundlagen der GASP

Neben den in Artikel 2 des Amsterdamer Vertrags aufgeführten allgemeinen Zielen der EU führt Artikel 11 Absatz 1 des EU-Vertrags im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik fünf Ziele auf:

  • die Wahrung der gemeinsamen Werte, der grundlegenden Interessen und der Unabhängigkeitder Union, wozu durch den Vertrag von Amsterdam noch die Unversehrtheit der Union sowie die Festlegung hinzukam, dass dies alles im Einklang mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen geschehen sollte;
  • die Stärkung der Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten in allen ihren Formen;
  • die Wahrung des Friedens und die Stärkung der internationalen Sicherheit entsprechend den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen sowie den Prinzipien der Schlussakte von Helsinki und den Zielen der Charta von Paris, was der Vertrag von Amsterdam durch den ausdrücklichen Hinweis ergänzt, dass dazu auch diejenigen Prinzipien und Ziele gehören, die die Außengrenzen betreffen;
  • die Förderung der internationalen Zusammenarbeit;
  • die Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
  • sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Darüber hinaus verlangt Artikel 11 Absatz 2 von den Mitgliedstaaten:

  • die GASP aktiv und vorbehaltlos zu unterstützen;
  • sich jeder Handlung zu enthalten, die den Interessen der Union zuwiderläuft oder ihrer Wirksamkeit in den internationalen Beziehungen schaden könnte;
  • zusammenzuarbeiten, um ihre politische Solidarität weiterzuentwickeln (Zusatz des Vertrags von Amsterdam).

Erstveröffentlichung am 27.1.2003