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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Melanie Russ
 

Die Akteure der EU-Gesundheitspolitik

Die Kommission

Einer der wichtigsten Akteure ist die EU-Kommission. Sie hat das Recht, dem Rat und dem Europäischen Parlament Vorschläge für neue Rechtsakte zu unterbreiten und damit die Entwicklungsrichtung der Gesundheitspolitik zu gestalten. Als "Hüterin der Verträge" kommt ihr außerdem die Aufgabe zu, über die Umsetzung der in den Verträgen festgelegten Bestimmungen zum Gesundheitswesen zu wachen und selbst maßgeblich daran mitzuarbeiten.

Sie entwickelt Initiativen und Programme, die der Prävention und der Aufklärung der Bevölkerung dienen, hilft bei der Koordinierung der Gesundheitspolitiken der Mitgliedstaaten, fördert den Informationsaustausch zwischen Politikern, Wissenschaftlern, Forschern, Verbänden und Organisationen und unterstützt gesundheitsrelevante Projekte - bisher über 130 - finanziell.

Gesundheits-Kommissarin Androula Vassiliou leitet die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz. Sie ist unterteilt in sieben Direktorate, von denen zwei mit der Gesundheitspolitik in engerem Sinne befasst sind, nämlich die Direktorate "Wissenschaftliche Gutachten" und "Öffentliche Gesundheit". Zudem arbeitet sie eng mit an die Kommission angebundenen EU-Agenturen zusammen, etwa mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten.

Das Europäische Parlament

Da über Gesetze, Richtlinien und Verordnungen im Bereich der Gesundheitspolitik gemäß dem Mitentscheidungsverfahren nach Art. 251 entschieden wird, hat das Europäische Parlament großen Einfluss auf die Gesetzgebung im Gesundheitswesen. Alle Vorschläge der Kommission prüft das Parlament und ändert sie gegebenenfalls. Erst wenn die Mehrheit des Parlaments einen Entwurf angenommen hat, wird er zur endgültigen Beschlussfassung an den Rat weitergeleitet.

Innerhalb des Europäischen Parlaments beschäftigt sich der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit mit gesundheitspolitischen Fragen. Er hat in der sechsten Legislaturperiode 63 Mitglieder und ist insbesondere für Programme und Aktionen zur öffentlichen Gesundheit, pharmazeutische und kosmetische Produkte und die Gesundheitsaspekte des Bioterrorismus verantwortlich. Darüber hinaus beaufsichtigt er u.a. die Europäische Arzneimittel-Agentur und das Europäische Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten.

Der Rat

Über das Mitentscheidungsverfahren ist auch der Ministerrat in alle gesundheitspolitischen Entscheidungen eingebunden. Er berät über die vom Europäischen Parlament verabschiedeten Vorschläge der Kommission und billigt sie mit qualifizierter Mehrheit oder formuliert einen gemeinsamen Standpunkt, der dem Parlament zur erneuten Verabschiedung vorgelegt wird. Können sich Rat und Parlament nicht einigen, wird der Vermittlungsausschuss einberufen um einen gemeinsamen Entwurf zu erarbeiten. Außerdem kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit gesundheitsrelevante Empfehlungen aussprechen.

Der Europäische Gerichtshof

Obwohl in den Verträgen im Zusammenhang mit der Gesundheitspolitik nicht erwähnt, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)auf europäischer Ebene den größten Einfluss auf die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten. Seine bisherigen Urteile in gesundheitspolitisch relevanten Fragen stützten sich vorwiegend auf die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes und unterliefen damit die explizite Zusicherung (Art. 152 (5) EG-Vertrag), dass die Mitgliedstaaten für die Organisation ihres Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung in vollem Umfang verantwortlich bleiben.

Beispiele hierfür wären die Rechtssachen Kohll (C-158/96) und Decker (C-120/95), in denen der Gerichtshof mit der Gewährleistung des freien Verkehrs von Waren und Dienstleistungen argumentierte. Zwischen 1958 und 1998 gab es auf europäischer Ebene 233 Entscheidungen zur Regelung des Binnenmarktes, die auch die nationalen Gesundheitswesen betrafen. Gut ein Drittel dieser Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof gefällt. Andererseits hat der EuGH wiederholt die nationale Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Gesundheitssysteme bestätigt. Diese Entscheidungen machen das Spannungsverhältnis zwischen wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Erwägungen deutlich, das bisher noch nicht gelöst ist.

Weitere EU-Akteure

Zwei weitere Akteure der Europäischen Union sind der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen. Beide müssen gehört werden, bevor der Rat entscheiden kann. Sie haben allerdings nur eine beratende Funktion und kein Klagerecht vor dem EuGH. Ihre einzige Waffe sind ihre guten Argumente.

Private und öffentliche Interessenvertreter

Auf der anderen Seite sind zahlreiche Organisationen, Verbände, Unternehmen und Netzwerke in die europäische Gesundheitspolitik eingebunden. Sie vertreten die Interessen von Berufsgruppen, wie Ärzte, Pflegepersonal und Apotheker, oder die Interessen der wirtschaftlich schwergewichtigen Industrie, also Herstellern von Arzneimitteln und Medizintechnik oder aber, aus einem anderen Blickwinkel, von Zigaretten und Fast-Food. Gleichzeitig stellen sie den Institutionen, vor allem der EU-Kommission, ihr Fachwissen zur Verfügung, erinnern sie beständig an die Aufgaben, die sie sich in ihrem Aktionsprogramm gestellt hat und unterstützen sie dabei mit ihren Projekten.

Organisationen wie Health First Europe, die European Public Health Alliance (EPHA) oder die European Platform for Patients' Organisations, Science and Industry (EPPOSI) bündeln dabei gleich die Interessen einer Vielzahl von Organisationen, um sich in Brüssel möglichst wirksam Gehör zu verschaffen. So fungiert etwa als Präsidentin von Health First Europe eine gesundheitspoltisch profilierte ehemalige Europaabgeordnete, und zu ihren Aktivitäten gelingt es schon einmal, den ehemaligen Gesundheits-Kommissar David Byrne ins Boot zu holen. Im Verbund von Patienten, Ärzten, Gesundheitsexperten und Industrie sollen so die Schwächen des europäischen Gesundheitssystems ausgelotet und der europaweite Zugang zu neuen medizinischen Entwicklungen erreicht werden.

Zuletzt aktualisiert am 9.4.2008