- Oliver Schwarz.
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DAS DSCHUNGELBUCH

Die Akteure der Gemeinsamen Handelspolitik
Die Europäische Kommission
Für für die Umsetzung der Gemeinsamen Handelspolitik (kurz: GHP) trägt die Europäische Kommission mit ihrem Sitz in Brüssel die Verantwortung. Seit 2004 wird die hierfür zuständige Generaldirektion für Außenhandel von dem Briten Peter Mandelson geleitet. Er wird bei seiner Arbeit maßgeblich von dem dänischen Generaldirektor Mogan Peter Carl unterstützt, dessen Rolle im Prinzip mit der eines ranghohen Beamten nationaler Ministerien vergleichbar ist.
Die Generaldirektion Handel ist intern in insgesamt sechs verschiedene Direktionen unterteilt. Hier entstehen beispielsweise Vorschläge für die Änderung von Zollsätzen, den Abschluss von Zoll- und Handelsabkommen oder die Einführung handelspolitischer Schutzmaßnahmen, über die schließlich der Rat zu entscheiden hat.
Der Rat der Europäischen Union
Der Rat ist das handelspolitische Beschlussorgan der EU. Hier treffen die 25 nationalen Minister und Ministerinnen der EU-Mitgliedsstaaten als Rat der Union Allgemeine Angelegenheiten zusammen, um mit qualifizierter Mehrheit über die Vorschläge der Kommission zu entscheiden.
Zusammen mit seinen europäischen Amtskollegen legt der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier am Verhandlungstisch beispielsweise die Verhandlungsdirektiven fest, an denen sich die Kommissare bei ihren Verhandlungen von Abkommen zu orientieren haben und entscheidet letztlich, ob ein Abkommen angenommen wird oder nicht.
Komitee 133
Von besonderer Bedeutung für die Durchführung der GHP ist ein nach dem Artikel 133 des EG-Vertrags benanntes Komitee: Bei ihren Verhandlungen von Abkommen mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen wird die Kommission nämlich von einen besonderen Ausschuss ranghoher nationaler Beamte unterstützt.
Das vom Rat bestellte Komitee 133 - das selber wiederum aus verschiedenen Unterausschüssen mit nationalen Experten für die verschiedenen Teilaspekte der Handelspolitik besteht - stellt darüber hinaus den ersten Anlaufspunkt für die verschiedenen Vorschläge der Kommission dar.
Das Europäisches Parlament
Die Einflussmöglichkeit des Parlaments sind in Fragen der GHP relativ beschränkt. Zwar wird es über alle gefassten Beschlüsse unverzüglich und umfassend unterrichtet und müssen die europäischen Parlamentarier vor dem Abschluss von Abkommen angehört werden, doch nur bei Abkommen von besonders hoher Bedeutung bedarf es ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
Die Welthandelsorganisation (WTO)
Sie ist die wichtigste Einrichtung in Sachen Welthandel. Bereits bei den Verhandlungen im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) über einen allgemeinen Zollabbau in der so genannten Kennedy-Runde (1964 bis 1967) vertrat die Europäische Kommission die Interessen ihrer Mitgliedsstaaten und tut dies bis heute - im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO).
Die WTO wurde 1995 gegründet und ist als internationale Organisation aus dem GATT hervorgegangen. Zur Zeit hat sie über 130 Mitglieder, die gemeinsam das Ziel der Verringerung und letztendlichen Abschaffung von Zöllen und Handelsbeschränkungen zwischen allen WTO-Mitgliedern verfolgen, um weltweit einen Handel ohne Grenzen zu ermöglichen.
Erstveröffentlichung am 8.7.2002
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