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DAS DSCHUNGELBUCH

  • Oliver Schwarz
 

Die Instrumente der Gemeinsamen Handelspolitik

Zur Durchführung der europäischen Handelspolitik hat die EU im Laufe ihrer Entwicklung verschiedene Instrumentarien entwickelt: den gemeinsamen Außenzoll, verschiedene handelspolitische Schutzinstrumente und so genannte Präferenzabkommen und multilaterale Verhandlungen

Der gemeinsame Außenzoll
Der gemeinsame Außenzoll (kurz: GAZ) bildet als Kern der Zollunion den wichtigsten Ansatzpunkt europäischer Handelspolitik. Für aus Drittstaaten stammende Waren wird innerhalb der ganzen EU ein einheitlicher Zollsatz erhoben, und zwar unabhängig davon, welcher Mitgliedsstaat Empfänger der Waren ist.

Ursprünglich bildete der GAZ das arithmetische Mittel aus den im Jahre 1957 geltenden nationalen Zolltarifen. In der Zwischenzeit wurden hieran natürlich zahlreiche Änderungen vorgenommen, doch am Grundprinzip hat sich bis zum heutigen Tage nichts geändert: Der GAZ muss von allen Mitgliedsstaaten einheitlich angewandt werden!

De facto stellt der GAZ somit eine Art Gemeinschaftspräferenz dar, denn da auf die "internen" Einfuhren aus anderen EU-Mitgliedsstaaten kein Zoll erhoben wird, werden diese automatisch günstiger behandelt als möglicherweise preiswertere Importe aus Drittländern.

Die handelspolitischen Schutzinstrumente
Um ihre heimischen Märkte vor unliebsamen Einfuhren aus Drittstaaten zu schützen, kann die Europäische Union auf unterschiedliche Schutzmaßnahmen zurückgreifen. Um es direkt vorweg zu nehmen: Alle folgenden Maßnahmen unterliegen den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) und sind mit ihnen vereinbar!

So kann die EU bestimmte Waren mit einem so genannten Antidumpingzoll versehen, wenn es sich bei der Einfuhr um einen Fall von Dumping handelt, der eine nachweisliche Schädigung eines EU-Wirtschaftszweiges zur Folge hat.

Die EU kann zudem Strafzölle auf Waren von Drittstaaten erheben, die ihre Produkte beispielsweise durch öffentliche Subventionen zu künstlich günstigeren Preise nach Europa einführen möchten

Letztlich besteht sogar die Möglichkeit die Einfuhrmenge von Waren durch handelspolitische Schutzmaßnahmen zu begrenzen. Die Europäische Union muss hierbei jedoch nachweisen, dass die fraglichen Einfuhren in kurzer Zeit derartig angestiegen sind, dass die heimischen Produzenten dadurch Schaden nehmen. Außerdem müssen die getroffenen Maßnahmen nichtdiskriminierend sein, das heißt sie müssen auf sämtliche Einfuhren der betroffenen Ware angewandt werden, gleich aus welchen Ursprungsland sie stammen.

Präferenzabkommen und multilaterale Verhandlungen
Die Europäische Union unterhält zu einer Reihe von Ländern oder Ländergruppen "besondere Beziehungen“. Dies bedeutet in der Regel den Abschluss präferenzieller Handelsabkommen, mit denen bestimmten Ländern eine günstigere Behandlung eingeräumt wird. Bei dieser bevorzugten Behandlung handelt es sich um Ausnahmen von der Meistbegünstigungsklausel, die von der WTO genehmigt wurden. Die wichtigsten derartigen Abkommen sind:

  • die Abkommen von Lomé mit den so genannten AKP-Staaten (AKP deshalb, weil es sich hierbei um Staaten aus Afrika, dem karibischen Raum und dem Pazifischen Ozean handelt);
  • die Abkommen mit den Mittelmeerstaaten;
  • die Europa-Abkommen mit den mittel- und osteuropäischen Ländern;
  • der Europäische Wirtschaftsraum (mit Norwegen, Island und Liechtenstein).

Die Mehrzahl der europäischen Außenhandelsbeziehungen unterliegt den im Rahmen der WTO ausgehandelten Übereinkommen.

Erstveröffentlichung am 8.7.2002