- Oliver Schwarz.
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DAS DSCHUNGELBUCH

Die Instrumente der Gemeinsamen Handelspolitik
Zur Durchführung der europäischen Handelspolitik hat die EU im Laufe ihrer Entwicklung verschiedene Instrumentarien entwickelt: den gemeinsamen Außenzoll, verschiedene handelspolitische Schutzinstrumente und so genannte Präferenzabkommen und multilaterale Verhandlungen
Der gemeinsame
Außenzoll
Der gemeinsame Außenzoll (kurz: GAZ) bildet als Kern der Zollunion den
wichtigsten Ansatzpunkt europäischer Handelspolitik. Für aus Drittstaaten
stammende Waren wird innerhalb der ganzen EU ein einheitlicher Zollsatz erhoben,
und zwar unabhängig davon, welcher Mitgliedsstaat Empfänger der Waren
ist.
Ursprünglich bildete der GAZ das arithmetische Mittel aus den im Jahre 1957 geltenden nationalen Zolltarifen. In der Zwischenzeit wurden hieran natürlich zahlreiche Änderungen vorgenommen, doch am Grundprinzip hat sich bis zum heutigen Tage nichts geändert: Der GAZ muss von allen Mitgliedsstaaten einheitlich angewandt werden!
De facto stellt der GAZ somit eine Art Gemeinschaftspräferenz dar, denn da auf die "internen" Einfuhren aus anderen EU-Mitgliedsstaaten kein Zoll erhoben wird, werden diese automatisch günstiger behandelt als möglicherweise preiswertere Importe aus Drittländern.
Die handelspolitischen
Schutzinstrumente
Um ihre heimischen Märkte vor unliebsamen Einfuhren aus Drittstaaten zu
schützen, kann die Europäische Union auf unterschiedliche Schutzmaßnahmen
zurückgreifen. Um es direkt vorweg zu nehmen: Alle folgenden Maßnahmen
unterliegen den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) und sind mit ihnen
vereinbar!
So kann die EU bestimmte Waren mit einem so genannten Antidumpingzoll versehen, wenn es sich bei der Einfuhr um einen Fall von Dumping handelt, der eine nachweisliche Schädigung eines EU-Wirtschaftszweiges zur Folge hat.
Die EU kann zudem Strafzölle auf Waren von Drittstaaten erheben, die ihre Produkte beispielsweise durch öffentliche Subventionen zu künstlich günstigeren Preise nach Europa einführen möchten
Letztlich besteht sogar die Möglichkeit die Einfuhrmenge von Waren durch handelspolitische Schutzmaßnahmen zu begrenzen. Die Europäische Union muss hierbei jedoch nachweisen, dass die fraglichen Einfuhren in kurzer Zeit derartig angestiegen sind, dass die heimischen Produzenten dadurch Schaden nehmen. Außerdem müssen die getroffenen Maßnahmen nichtdiskriminierend sein, das heißt sie müssen auf sämtliche Einfuhren der betroffenen Ware angewandt werden, gleich aus welchen Ursprungsland sie stammen.
Präferenzabkommen
und multilaterale Verhandlungen
Die Europäische Union unterhält zu einer Reihe von Ländern oder
Ländergruppen "besondere Beziehungen. Dies bedeutet in der Regel
den Abschluss präferenzieller Handelsabkommen, mit denen bestimmten Ländern
eine günstigere Behandlung eingeräumt wird. Bei dieser bevorzugten
Behandlung handelt es sich um Ausnahmen von der Meistbegünstigungsklausel,
die von der WTO genehmigt wurden. Die
wichtigsten derartigen Abkommen sind:
- die Abkommen von Lomé mit den so genannten AKP-Staaten (AKP deshalb, weil es sich hierbei um Staaten aus Afrika, dem karibischen Raum und dem Pazifischen Ozean handelt);
- die Abkommen mit den Mittelmeerstaaten;
- die Europa-Abkommen mit den mittel- und osteuropäischen Ländern;
- der Europäische Wirtschaftsraum (mit Norwegen, Island und Liechtenstein).
Die Mehrzahl der europäischen Außenhandelsbeziehungen unterliegt den im Rahmen der WTO ausgehandelten Übereinkommen.
Erstveröffentlichung am 8.7.2002
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