- Oliver Schwarz.
DAS DSCHUNGELBUCH![]() Die Akteure der europäischen Justiz- und InnenpolitikDie Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres bildet die so genannte dritte Säule der Europäischen Union. Ähnlich wie bei der zweiten Säule, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), haben hier die europäischen Mitgliedstaaten und nicht die Gemeinschaftsorgane der EU das Heft in der Hand. Dies gilt im übrigen auch für die bereits durch den Vertrag von Amsterdam vergemeinschafteten Bereiche "Visa, Asyl, Einwanderung und andere den freien Personenverkehr betreffende Politiken" (Art. 61-69 EG-Vertrag): Dort wird die Europäische Kommission erst nach Ablauf eines Übergangszeitraums von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags über das sonst in der ersten Säule übliche Initiativmonopol verfügen. Doch nun zu den einzelnen Akteuren: Der Europäische Rat Auch im Bereich Justiz und Inneres nimmt der Europäische Rat eine entscheidende Position ein. Mit ihm bestimmen die Staats- und Regierungschefs die Grundsätze und allgemeinen Leitlinien der Europäischen Union. Beispielhaft für seinen Einfluss ist sicherlich der am 15. und 16. Oktober 1999 stattgefundene Sondergipfel im finnischen Tampere, der ausschließlich der Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik gewidmet und für die Entwicklung dieses Bereiches von außerordentlicher Bedeutung war. Der Ministerrat Im Rat "Justiz und Inneres" unterrichten und konsultieren sich die europäischen Justiz- und Innenminister miteinander, um ihr Vorgehen zu koordinieren. Auf Initiative eines Mitgliedstaats oder der Kommission treffen sie gemeinsame Standpunkte, Rahmenbeschlüsse und Beschlüsse und schließen Übereinkommen ab (nur in den vergemeinschafteten Bereichen ist der Rückgriff auf die gemeinschaftlichen Rechtsinstrumente vorgesehen). Die Beschlussfassung erfolgt in der Regel einstimmig. Ähnlich wie in den vergemeinschafteten Bereichen oder im Rahmen der GASP ist es der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV), der die Ratstagungen inhaltlich und organisatorisch vorbereitet. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Bereich der Ausschuss "Artikel 36". Er heißt so nach dem Artikel des EU-Vertrags, der ihn ins Leben rief und setzt sich aus hohen Beamten der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Er koordiniert die Arbeiten im Bereich der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen und kann dem Rat auf dessen Antrag oder auch von sich aus Stellungnahmen vorlegen. Der Vorsitz Im halbjährlichen Wechsel übernimmt ein Mitgliedstaat den Vorsitz in der Europäischen Union und in dieser Eigenschaft auch den Vorsitz im Europäischen Rat, im Ministerrat sowie in den mit der Vorbereitung der Beratungen befassten Gremien (also im AStV, Ausschuss "Artikel 36" sowie in den Ad-hoc-Ausschüssen und Arbeitsgruppen) wahr. Aufgabe des Vorsitzes ist es, der EU Impulse zu geben und für Folgemaßnahmen Sorge zu tragen. Er wird bei seinen Arbeiten vom Generalsekretariat des Rates unterstützt. Die dortige Generaldirektion H erstreckt sich auf drei Hauptbereiche: Asyl/Einwanderung, polizeiliche/Zollzusammenarbeit und justitielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen. Europol Die Aufgabe des Europäischen Polizeiamtes (Europol) mit seinem Sitz in Den Haag ist es, die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung aller schwerwiegenden Formen internationaler Kriminalität zu verbessern. Hierzu soll ein System für den Austausch, die Sammlung und die Analyse von diesbezüglich notwendigen Informationen auf europäischer Ebene geschaffen werden. Eurojust Des weitern wurde mit dem Vertrag von Nizza eine Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) eingerichtet, in der von den einzelnen Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer Rechtsordnung entsandte Staatsanwälte, Richter oder Polizeibeamte mit gleichwertigen Befugnissen zusammengeschlossen sind. Eurojust soll speziell die Aufgabe haben, eine sachgerechte Koordinierung der nationalen Staatsanwaltschaften zu erleichtern und strafrechtliche Ermittlungen mit Bezug zur organisierten Kriminalität zu unterstützen. Erstveröffentlichung am 22.4.2003 Service zum ArtikelLinks ins Internet |
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