In eigener Sache

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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Oliver Schwarz
 

Die Chronologie der europäischen Justiz- und Innenpolitik

1957: Obwohl der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) bereits die Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft vorsieht, werden im Bereich Grenzverkehr, Einwanderung und Visapolitik keinerlei Maßnahmen getroffen.

1976: Das erste Treffen der so genannten TREVI-Gruppe findet am 29. Juni erstmals statt.

1984: Das deutsch-französische Abkommen von Saarbrücken über die schrittweise Beseitigung der Grenzkontrollen wird am 13. Juli unterzeichnet.

1985: Am 14. Juni 1985 schließen die Bundesrepublik, Frankreich sowie die Benelux-Staaten das Schengener Abkommen über die Abschaffung der Grenzkontrollen.

1986: Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) sieht die Verwirklichung eines Binnenmarktes bis Ende 1992 vor.

1990: Am am 19. Juni 1990 kommt es zur Unterschrift des Schengener Durchführungsübereinkommen. Unter anderem ist der Aufbau eines Schengener Informations-Systems (SIS) vorgesehen.

1993: Der Vertrag von Maastricht tritt am 1. November in Kraft. Mit ihm werden erstmals gemeinsame Bestimmungen für die Einreise von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der EU und für die Einwanderungspolitik vertraglich festgelegt.

1995: Am 26. März tritt das Schengener Abkommen zwischen Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und Spanien in Kraft.

1998: Das Europol-Übereinkommen über die Drogenbekämpfung tritt am 1. Oktober in Kraft.

1999: Am 1. Mai tritt der Amsterdamer Vertrag in Kraft, er führt mehrere politische Schlüsselbereiche, darunter die Asyl- und Einwanderungspolitik sowie Fragen der Zusammenarbeit zwischen Zivilgerichten, in die normalen gesetzgeberischen Strukturen der EU ein. Im Juni beschließen die Staats- und Regierungschefs der EU in Köln, eine Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzustellen, in der die auf Unionsebene anwendbaren Grundrechte der Mitgliedstaaten in konsolidierter Form zusammengefasst werden sollen. Im September übernimmt EU-Kommissar António Vitorino die Verantwortung für das neu geschaffene Ressort "Justiz und Inneres". Auf einem Sondergipfel im finnischen Tampere im Oktober verpflichteten sich die Regierungen der EU-Staaten zu einer ganzen Reihe von Initiativen zum Asylrecht, zur Kriminalitätsbekämpfung und zur justitiellen und polizeilichen Zusammenarbeit.

2000: Am 7. Dezember wird auf dem europäischen Gipfel in Nizza die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission verkündet. Im selben Jahr wird das Schengener Abkommen in zehn EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Portugal) voll angewandt.

2001: Am 25. März treten Dänemark, Schweden und Finnland sowie Island und Norwegen hinzukommen dem Schengener Abkommen bei.

2003: Der Vertrag von Nizza tritt am 1. Februar in Kraft.

2004: Bis zum 1. Mai soll die Vergemeinschaftung der Justiz- und Innenpolitik abgeschlossen sein.

Erstveröffentlichung am 22.4.2003