In eigener Sache

Sehr geehrte Leser und Leserinnen

Zehn Jahre haben wir versucht, für Sie einen Pfad durch den EU-Dschungel zu schlagen. Jetzt ist er uns über den Kopf gewachsen und wir stellen das Magazin ein.

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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Sven Prange
 

Die rechtlichen Grundlagen

Bisher durfte sich die EU auf Grundlage des Artikels 149 EU-Vertrag um EUropas Nachwuchs kümmern. Allerdings spielt Brüssel hier nur die zweite Geige. Jugendpolitik ist Aufgabe der Mitgliedsstaaten. In der Jugendpolitik gilt die Offene Methode der Koordinierung (OMK), das heißt, die Mitgliedsstaaten stimmen sich allenfalls über Richtlinien ihrer Politik ab. Hauptsächlich ging es bei europaweiten Ansätzen zur Jugendpolitik bisher um Fragen der Bildung, der Berufsbildung und der Mobilität. Für klassische Aufgaben der Jugendpolitik, wie etwa die Jugendpflege vor Ort, hat die EU keine Kompetenzen.

Seit 2001 bildet das Weißbuch Jugend die Bibel der europäischen Jugendpolitik. Hier ist umfangreich geregelt, wie der europäische Durchschnittsjugendliche nach Vorstellungen der Eurokraten bei Laune gehalten werden kann. Kernforderung des Papiers: Die über 75 Millionen Jugendlichen in der alten EU sollen besser beteiligt werden, wenn es um ihre Belange geht. Gleichzeitig bündelt das Weißbuch Initiativen und Stellungnahmen der verschiedenen europäischen Institutionen zum Thema Jugend.

Nach der Ratifizierung des europäischen Verfassungsvertrages bekommt die Jugendpolitik Verfassungsrang. Allerdings nur als Politikbereich, in dem die Union beschließen kann, eine Ergänzungs-, Koordinierungs- oder Unterstützungsmaßnahme durchzuführen. Hier sind vor allem die Bereiche Bildung und Sport geregelt. Grundsätzlich bleibt es bei auch mit der Verfassung dabei: Jugendpolitik ist im Wesentlichen Aufgaben der Mitgliedsstaaten.

Erstveröffentlichung am 13.9.2004