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DAS DSCHUNGELBUCH

  • Tatjana Range
 

Die Kulturpolitik der Europäischen Union

Die europäische Kulturpolitik ist noch eine zarte Pflanze im EU-Dschungel. Erst der Maastrichter Vertrag (1993) etablierte die Kulturpolitik als Politikfeld der EU. In ihm verpflichtet sich die EU, kulturellen Aspekten in allen Politikbereichen Rechnung zu tragen.

Denemtsprechend nimmt die Bedeutung der Kulturpolitik in der EU laufend zu. Die Europapolitiker haben sie nicht nur als Instrument zur Finanzierung und Förderung des kulturellen Sektors, sondern auch als Träger eines europäischen Bewusstseins entdeckt. Das Bewusstsein einer europäischen Kultur soll das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen stärken. Schließlich haben sich die künstlerischen, wissenschaftlichen und philosophischen Strömungen in Europa im Laufe der Jahrhunderte ständig gegenseitig beeinflusst und befruchtet. So haben sie das gemeinsame Erbe geschaffen, auf das sich die verschiedenen europäischen Kulturen heute beziehen.

Ziel der europäischen Kulturpolitik ist es, die Gemeinsamkeit der europäischen Kulturen herauszustellen und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken, ohne jedoch die kulturellen, nationalen und regionalen Unterschiede zu verwischen. Im Gegenteil, diese Unterschiede sollen explizit gefördert werden. Das dient dazu, Vorbehalte gegen eine Aushöhlung der nationalen Kulturhoheit zu entkräften. Um das zu erreichen, hat sich die EU für die Kulturpolitik folgende Ziele gesetzt:

  • Verbesserung der Kenntnisse der Kulturen und der Geschichte der Völker Europas,
  • Förderung des kulturellen Schaffens und des Kulturaustauschs,
  • Schutz des kulturellen Erbes.

Im Gegensatz zu vielen anderen transnationalen Organisationen, wie dem Europarat, kann die EU selbständig Kulturprogramme vorschlagen und durchführen. Dem Europarat fehlt dazu die rechtliche Grundlage. Die EU hat diese rechtliche Grundlage mit dem Vertrag von Maastricht erhalten. Die Verankerung der Kultur in der Grundrechtecharta hat ihre Bedeutung unterstrichen und verstärkt.

Das gemeinschaftliche Handeln im Bereich der Kulturpolitik beschränkt sich auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den kulturellen Bereich sowie auf die finanzielle Förderung dieses Sektors. Da nicht die Europäisierung dieses Bereichs das Ziel ist, wird auch weiterhin ein Großteil der Kompetenzen bei den Mitgliedstaaten liegen.

Erstveröffentlichung am 1.12.2002
aktualisiert am 29.5.2006