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DAS DSCHUNGELBUCH

  • Tatjana Range
 

Die Entwicklung der Kulturpolitik

Die Kulturpolitik ist ein noch recht junges Politikfeld. Zwar reichen ihre Wurzeln bis Ende der 60er Jahre zurück, aber dennoch blieb sie lange Zeit eine zarte Pflanze im EU-Dschungel.

Seit Ende der 60er Jahre ist eine zunehmende Diskussion um die Bedeutung von Kulturpolitik zu verzeichnen. Die Vorreiterrolle haben dabei die Unesco und der Europarat gespielt. Seit 1969 standen Wert- und Identifikationsfragen auf der Agenda diverser Gipfeltreffen der EG. Die Idee dahinter: Durch den bürgernahen und grenzüberschreitenden Charakter der Kultur hoffte man, die Idee der europäischen Integration stärker im Bewusstsein der Bürger Europas verankern zu können. Innerhalb der - damals noch - EG setzte sich besonders das EP für die Kultur ein. 1974 verabschiedete es einen Beschluss zum "Schutz des europäischen Kulturgutes" und richtete nach der ersten Direktwahl des EP einen Ausschuss für Kulturpolitik ein. 1984 wurden erste kulturelle Initiativen und Pilotprojekte wie die Kulturstadt Europas - jetzt Kulturhauptstadt Europas - geboren.

Der große Durchbruch für die europäische Kulturpolitik kam jedoch erst mit der Aufnahme des Art. 151 EGV in den Maastrichter Vertrag. Dadurch verankerten die Staats- und Regierungschefs die Kultur in den europäischen Verträgen. Jetzt erhielt die Kulturpolitik eine rechtliche Grundlage.

1994 setzte die Kommission mit ihrer Mitteilung über" Die Aktionen der Gemeinschaft zugunsten der Kultur" die erste offizielle Phase (1994-99) kultureller Maßnahmen der EU in Gang. Die drei Förderprogramme Ariane (Buch und Lektüre), Kaleidoskop (Förderung des künstlerischen Schaffens) und Raphael (Schutz des kulturellen Erbes) sollten die Leitlinien gemeinschaftlicher Kulturpolitik umsetzen. Diese drei bestehenden Programme wurden 1998 zu dem spartenübergreifenden Rahmenprogramm Kultur 2000 vereint.

Seitdem nehmen auch nahezu alle Beitrittsländer an den Kulturprogrammen der EU teil. Mit der europäischen Grundrechtecharta vom Dezember 2000 hat die EU ein neues Stadium in ihrem Wandel von einer wirtschaftlichen Interessengemeinschaft zu einer Wertegemeinschaft erreicht. Die Verankerung der Kultur in der Grundrechtecharta und im Grundrechtteil der vom Konvent verabschiedeten Verfassung schafft eine neue Grundlage für das kulturelle Engagement der EU.

Erstveröffentlichung am 1.12.2002
aktualisiert am 29.5.2006