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DAS DSCHUNGELBUCH

  • Claudia Rittel
 

Die Entwicklung der Lebensmittelsicherheit

Nach ihrer Gründung beschäftigte sich die EU zunächst überhaupt nicht mit dem Thema Lebensmittelsicherheit. Erst der Vertrag von Maastricht betonte im Jahr 1992 den Verbraucherschutz und damit auch die Lebensmittelsicherheit. Darauf folgte 1993 die Einrichtung des Lebensmittelausschusses der Kommission.

1997 gestaltete die Kommission das System der wissenschaftlichen Beratung vollständig um: sie richtet insgesamt acht neue Fachausschüsse ein, von denen fünf die Bereiche Lebens- und Futtermittel abdecken. Außerdem schuf sie den so genannten "wissenschaftlichen Lenkungsausschuss", der zu interdisziplinären Fragen Stellung nahm und Fragen koordinierte, die mehr als einen Fachausschuss betrafen.

Die Grenzen des alten Systems lagen vor allem darin, dass es für die Kommission schwer war, rasch und flexibel auf plötzliche Krisen zu reagieren. Das zeigte die Dioxinkrise von 1999 besonders deutlich. Außerdem fehlte es an systematischen Daten, um Risiken frühestmöglich festzustellen und es war nicht eindeutig geklärt, wer im Falle eines möglichen Risikos für die Frühwarnung zuständig war.

Deswegen legte die Kommission 1997 ein Grünbuch über das Lebensmittelrecht vor, in dem sie bereits einige Knackpunkte thematisierte. Drei Jahre später machte sie in einem Weißbuch konkrete Vorschläge, wie das gesamte Lebensmittelrecht zusammenhängender und durchsichtiger gestaltet werden könnte. In einem neuen und umfassenden Rechtsrahmen sollten die alten Regelungen aufgehen, die überwiegend beim Aufbau des Binnenmarktes entstanden und daher auch nicht aufeinander abgestimmt waren. Außerdem regte sie in diesem Papier an, eine europäische Lebensmittelbehörde einzurichten.

So wurde bis Anfang 2002 im Mitentscheidungsverfahren die "Verordnung zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit", kurz: Basisverordnung, erlassen. Die wichtigsten Punkte der neuen Regelung:

  • Der "Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit" wird einrichtet
  • Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit wird eingerichtet
  • Ein Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel entsteht.
  • Lebens- und Futtermittel sollen durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zurückverfolgt werden können.
  • Gibt es bei einem Lebensmittel gesundheitliche Bedenken, so darf die Kommission nach dem Vorsorgeprinzip vorläufige Maßnahmen treffen.
  • Krisenmanagement (Ar. 55ff.)

Darauf aufbauend hat die EU den Rechtsrahmen durch eine Reihe weiterer Rechtsakte kontinuierlich geändert und ergänzt. 2004 legte die Kommission einen Plan für das Krisenmanagement vor und die Verordnung über öffentliche Kontrollen trat in Kraft.

Erstveröffentlichung am 13.3.2006