- Claudia Rittel.
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DAS DSCHUNGELBUCH

Die Instrumente im Bereich Lebensmittelsicherheit
Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel
Dieses Schnellwarnsystem soll den Mitgliedstaaten helfen, untereinander Informationen über Maßnahmen gegen mögliche Gesundheitsrisiken auszutauschen. Am Schnellwarnsystem beteiligt sind die Mitgliedstaaten, die Kommission und die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Jedes EU-Mitglied muss eine Kontaktstelle benennen. In Deutschland nimmt das Bundesamt für Verbraucherschutz diese Aufgabe wahr.
In der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) laufen die Informationen aus allen Mitgliedstaaten zusammen. Im umgekehrten Weg kann die Behörde Informationen über Lebens- und Futtermittelrisiken zügig an alle Mitgliedstaaten melden. So können alle Länder gleichzeitig gegen Risiken vorgehen, indem sie beispielsweise alle Produkte, von denen ein Risiko ausgeht und die bereits im Verkauf sind, vom Markt nehmen.
Seit Ende Mai 2003 veröffentlicht die EU-Kommission wöchentlich einen Bericht über alle Warn- und Informationsmeldungen im Internet. In diesen Berichten benennt die EFSA Art und Ursprung des Produkts, das festgestellte Problem, und der Mitgliedsstaat, der das Risiko entdeckt hat. Um die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen zu schützen, werden allerdings weder der Handelsname des Produktes noch der Firmenname erwähnt. Aber genau das fordern Verbrauchervertreter. Das wirkungsvollste Instrument, um kriminelle Machenschaften zu unterbinden, sieht der Bundesverband der Verbraucherzentralen nämlich darin, die beteiligten Produzenten und Vertriebe beim Namen zu nennen.
Rückverfolgbarkeit
Lebens- und Futtermittel sollen durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zurückverfolgt werden können. Dazu gehören auch die "Vorstufen" von Nahrungsmitteln: d.h. Tiere, die später zu Lebensmitteln verarbeitet werden. Aufgrund dieser Vorschrift haben beispielsweise alle Kühe in der EU die bekannte gelbe Kennzeichnung im Ohr.
Produktkennzeichnung
Damit der Verbraucher überhaupt eine bewusste Kauf-Entscheidung treffen kann, müssen die Hersteller ihre Produkte kennzeichnen. Dazu gibt es eine Reihe von Vorschriften. Denn die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung darf den Käufer hinsichtlich der Eigenschaften oder Wirkungen des Lebensmittels nicht in die Irre führen. Was im konkreten Fall auf die Packung gedruckt werden darf, ist sehr genau festgelegt.
Vorsorgeprinzip
Wirkt sich ein Lebensmittel möglicherweise gesundheitsschädlich auf den Menschen, können Kommission und Mitgliedstaaten nach dem so genannten Vorsorgeprinzip vorläufige Maßnahmen treffen, auch noch keine umfassenden wissenschaftlichen Informationen über das potenzielle Risiko vorliegen. Diese Maßnahmen müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko stehen, und dürfen den Handel nicht mehr als notwendig beeinträchtigen.
Codex Alimentarius
Der Codex Alimentarius ist ein Programm der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Es hat Standards für die Lebensmittelsicherheit festgesetzt, die als Maßstab für den internationalen Handel mit Lebensmitteln dienen. Die EU ist diesem Codex 2003 beigetreten. Bei der Begründung ihrer Maßnahmen im Bereich Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit bezieht sich die EU häufig auf den Codex Alimentarius.
Dies gilt insbesondere für das so genannte HACCP-Konzept, das in den EU-Rechtsvorschriften für die Hygiene und die amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs zugrunde gelegt wird. Die Sitzungen der drei Sachverständigengruppen (1. Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln, 2. biologische Risikobewertung und 3. Lebensmittelzusatzstoffe) liefern die wissenschaftliche Grundlage für die Arbeit der Codex-Alimentarius-Kommission. Die hierbei erstellten Veröffentlichungen setzen internationale Maßstäbe.
European Consumer Centres Network
Dieses EU-weite Netzwerk will das Verbrauchervertrauen stärken. In vielen Mitgliedstaaten gibt es Informationsbüros, in Deutschland sogar zwei: eins in Baden-Württemberg und eins in Nordrhein-Westfalen. Dort können sich Bürger informieren und auch Beschwerden einreichen. Außerdem sollen die Büros die Kommission über Unsicherheiten der Verbraucher informieren.
Erstveröffentlichung am 13.3.2006
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