- Claudia Rittel.
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DAS DSCHUNGELBUCH

Die rechtlichen Grundlagen der Lebensmittelsicherheit
Primärrecht
Die primärrechtliche Grundlage für die Lebensmittelsicherheit findet man in den Regelungen für die Verbraucherpolitik. Es sind die Artikel 152 und Artikel 153 des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft (EGV).
Sekundärrecht
Inzwischen hat man das Lebensmittelrecht durch eine ganze Reihe von Verordnungen und Richtlinien konkretisiert. Die Richtlinie (EWG) Nr. 5/1993 verpflichtet die Mitgliedstaaten erstmals dazu, die Kommission bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen zu unterstützten. Einige Jahre später hat man mit der Richtlinie (EG) 2000/13 festgeschrieben, die Rechtsvorschriften zur Etikettierung und Werbung von Lebensmitteln innerhalb der Union anzugleichen.
Die wohl wichtigste Rechtsgrundlage für die Lebensmittelsicherheit ist die so genannte "Basisverordnung" (VO (EG) 178/2002). Ihr voller Titel liefert die Inhaltsangabe gleich mit: "Verordnung zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit". Alle bestehenden lebensmittelrechtlichen Grundsätze und Verfahren sind bis spätestens zum 1. Januar 2007 mit der Basisverordnung in Einklang zu bringen (Art. 4 Abs. 2).
Die Basisverordnung stellt allgemeine Grundsätze der Lebensmittelsicherheit auf, die sowohl in der Gemeinschaft als auch in den Mitgliedstaaten selbst unmittelbar gelten. Außerdem legt sie Verfahren zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit fest. Die Basisverordnung wurde zuletzt am 1. Oktober 2003 durch die Verordnung (EG) Nr. 1642/2003 geändert.
Ziel ist, auch im Bereich der Lebensmittelsicherheit einheitliche Rechtsgrundlagen innerhalb der EU zu schaffen, um dem Gemeinsamen Markt näher zu kommen. Zwar ist es den Staaten auch erlaubt, eigene Bestimmungen beizubehalten oder schärfere Regeln einzuführen. Diese dürfen jedoch nicht den Handel beeinträchtigen und die Kommission muss diese billigen.
In der Basisverordnung von 2002 wurde die Kommission bereits beauftragt, einen Plan zum Umgang mit Krisen zu entwerfen. Mit dem Beschluss Nr. 2004/478/EG ist sie 2004 dieser Aufgabe nachgekommen. Erst seit dem 1. Januar 2006 gilt die Verordnung (EG) Nr. 2004/882. Sie ermächtigt die Kommission, amtliche Kontrollen zur Überprüfung durchzuführen (Art. 45 ff. ). Außerdem stellt sie für Kontrollen durch die Kommission sowie durch Behörden der Mitgliedstaaten genaue Regeln auf.
Erstveröffentlichung am 13.3.2006
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