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DAS DSCHUNGELBUCH
- Peer Teschendorf, Redaktion.
Die Entwicklung der Medienpolitik
Die Medien gerieten erst relativ spät ins Blickfeld der Europäischen Union. Als erstes befasste sich das Europäische Parlament (EP) mit den Konsequenzen des national organisierten Mediensystems Europas. Im "Hahn-Bericht" von 1982 stellte das Parlament fest, dass dieses rein nationalstaatlich organisierte Mediensystem hinderlich für die europäische Integration sei. Der Schwerpunkt des EP lag dabei deutlich bei den kulturellen Aspekten der Medien als integrationsstiftende Institution.
Die Chronik der Medienpolitik
1982: Der "Hahn-Bericht" stößt eine Debatte an, ob die nationalstaatlich organisierten Medienmärkte die europäische Integration behindern.
1989: Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" des Rates der EG.
1991: Start des ersten MEDIA Programms zur Förderung des europäischen Films (1991-1995).
1993: Mit dem Vertrag zur Europäischen Union erhält die EU Kompetenzen im Bereich der audiovisuellen Medien (Art. 151). Weiterhin wird eine Richtlinie zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung beschlossen und damit der Urheberrechtsschutz in der EU harmonisiert.
1996: Start des zweiten MEDIA Programms zur Förderung des europäischen Films (1996-2000).
1997: Beschluss der überarbeiteten Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" des Europäischen Parlamentes und des Ministerrates.
1998: Ausweitung des Jugendschutzes und des Schutzes der Menschenwürde auf audiovisuelle Inhalte im Internet durch eine Empfehlung des Rates.
2001: Ausweitung des Urheberrechtsschutzes auf den Bereich des Internets durch die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft.
2003: Beschluss des Rates der EU zum Schutz des audiovisuellen Erbes, mit dem die Archivierung von europäischen Filmen auf den Weg gebracht wird.
2003: Start des Konsultationsprozesses zur Überarbeitung der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen".
2005: Vorschlag der Kommission zur neuen Fernsehrichtlinie "Richtlinie über audiovisuelle Medieninhalte".
2005: Detaillierte Empfehlungen des Rates und des Europäischen Parlamentes zum Erhalt des Filmerbes
Die Kommission nahm sich, angeregt von diesem Bericht, der Sache an und verfasste 1984 zunächst ein Grünbuch, dass 1989 in die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" mündete. Diese Richtlinie hatte sich bereits weit entfernt von der ursprünglich kulturellen Betrachtungsweise des EP und konzentrierte sich auf die Schaffung eines gemeinsamen Medienmarktes und dessen Deregulierung. Die Dominanz der Wettbewerbssicht ist vor allem durch das starke Mandat begründet, welches die Kommission in diesem Bereich hat. Zum Zeitpunkt des Entwurfs der Richtlinie lag die kulturelle Kompetenz einzig bei den Nationalstaaten.
Mit dem Vertrag zur Europäischen Union von Maastricht (1992) änderte sich diese Situation. Darin vereinbarte man, dass die EU auch Kompetenzen im Bereich der Kultur im Allgemeinen und des audiovisuellen Sektors im Speziellen hat. Dies hatte auch Konsequenzen für den Ausbau der Förderung des europäischen Films. Bereits 1990 rief man das MEDIA Programm ins Leben und statte es mit einem von Budget 200 Mio. Euro aus. Das 1995 auslaufende Programm wurde dann mit einem deutlich erhöhten Budget von 310 Mio. Euro für den Zeitraum von 1996 bis 2000 durch MEDIA II ersetzt, das nun auch organisatorisch besser strukturiert und der Kommission direkt unterstellt wurde. Mit dem Auslaufen von MEDIA II richtete man das dritte Programm MEDIA Plus mit wiederum erhöhtem Budget von 531 Mio. Euro für den Zeitraum bis 2006 ein.
Parallel zum Ausbau der kulturellen Seite entwickelten sich auch die Regelungen des gemeinsamen Medienmarktes. Als entscheidend für einen funktionierenden europäischen Medienmarkt galt es, eine Regelung zur Vereinheitlichung des Urheberrechtes zu finden, damit europäische Produktionen auf gesicherter rechtlicher Basis vertrieben werden konnten (Richtlinie 1993/83/EWG). Mit der Ausbreitung des Internets und dessen zunehmenden Kapazitäten, auch audiovisuelle Medien zu transportieren, wurde es notwendig, auch in diesem Bereich Mindeststandards einzuführen. Mit einer Richtlinie zum "Jugendschutz und dem Schutz der Menschenwürde" (PDF), sowie zum "Schutz von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in der Informationsgesellschaft" (PDF), trug man dieser Entwicklung Rechnung.
Derzeit wird über das Budget für die nächste Phase des MEDIA Programms verhandelt, die am 1. Januar 2007 starten soll. Außerdem wurde es aufgrund der rasanten technischen Entwicklungen notwendig, die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" zu überarbeiten. Die neue Richtlinie könnte nach dem Vorschlag der Kommission unter dem Namen "Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste" firmieren und nunmehr alle audiovisuellen Dienstleistungen erfassen, unabhängig von ihrer Übertragungsart. Der Kommissionsvorschlag wird vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft und seine endgültige Form ausgehandelt. Was die Kommission alles ändern will, skizzieren wir hier.
Erstveröffentlichung am 2.8.2004
aktualisiert am 24.4.2006
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