In eigener Sache

Sehr geehrte Leser und Leserinnen

Zehn Jahre haben wir versucht, für Sie einen Pfad durch den EU-Dschungel zu schlagen. Jetzt ist er uns über den Kopf gewachsen und wir stellen das Magazin ein.

Einen Teil unseres Archivs erreichen Sie über den Button "Weiter", die Homepage des Trägervereins europa einfach e. V. über den zweiten Button.

Einen Teil unseres Archivs finden Sie noch online.

Wir hoffen, Sie behalten ihr Interesse an EU-Themen.

Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Peer Teschendorf, Redaktion
 

Die neue Richtlinie - Was sich ändern könnte

Die Kernprobleme, die sich bei der Anpassung der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" ergeben, liegen in der rasanten technischen Entwicklung des Mediensektors. Insbesondere durch die Ausbreitung von Breitband-Internetzugängen können Medienanbieter nun ihre Produkte auf neuen Wegen an die Nutzer bringen. Diese Verbreitungswege unterliegen aber derzeit völlig anderen Regulierungen als die "klassischen" Übertragungswege. Dadurch werden zum Teil gleiche Inhalte rechtlich unterschiedlich behandelt, je nach dem, wie sie übertragen werden. Eine Aufgabe der Kommission war es demnach hier eine einheitliche Regulierung zu schaffen, die unabhängig von der Art der Übermittlung ist.

Lineare und nicht-lineare Dienste

Die Kommission schlägt in ihrem Entwurf vor, die neue Richtlinie auf alle linearen Mediendienste auszuweiten. Darunter versteht die Kommission alle audiovisuellen Dienste, die zu einem bestimmten Zeitpunkt über Rundfunk, Satellit oder über das Internet (etwa Livestream) an die Zuschauer gesendet werden. Demgegenüber stehen die so genannten nicht-linearen Dienste, also alles, was vom Nutzer zu beliebigen Zeitpunkten abgerufen werden kann (Abrufdienste). Darunter fallen ausschließlich kommerzielle Angebote, nicht jedoch Videoclips und Animationen auf Nachrichten- und Presseseiten, Blogs, Video-Podcasts und Bildtelefonie über Internet.

Für alle linearen Inhalte sollen nunmehr die Regelungen der Richtlinie gleichermaßen gültig sein, während für Abrufdienste nur Mindeststandards gelten sollen. Darunter fallen: der Schutz Minderjähriger, Verbot der Aufstachelung zum Hass, Kennzeichnungspflicht des Anbieters, Kennzeichnungspflicht kommerzieller Angebote (keine Schleichwerbung), Achtung inhaltlicher Beschränkungen, wie z.B. keine Alkoholwerbung in Angeboten für Kinder.

Programmgestaltung

Die Regelungen bleiben hier relativ gleich, da die bisherigen Quoten nach Meinung der Kommission bereits erfolgreich der europäischen Filmindustrie geholfen haben. Lediglich hinsichtlich der Großereignisse wird das Recht zur "Kurzberichterstattung" ergänzt. Damit ist gemeint, dass es Sendern genehmigt ist, kurze Beiträge zu Ereignissen besonderer Bedeutung selbst dann zu senden, wenn ein anderer Sender ein Exklusivrecht darauf hat. Die Sender können dazu einfach die Signale des berichtenden Senders verwenden, wenn sie die Quelle mit angeben.

Werbung

Die verschiedenen technischen Innovationen machen es den Nutzern ebenfalls möglich, zunehmend der Werbung auszuweichen. Daher wurde eine Anpassung der Richtlinie für Werbung notwendig, um die wirtschaftliche Basis der Medienanbieter besser zu gewährleisten.

Die Kommission lockerte die Bedingungen für Werbung dahingehend, dass sie die Regeln für Werbeunterbrechungen vereinfachen, die tägliche Höchstdauer für Fernsehwerbung entfallen und die Produktplatzierung erstmals EU-weit zulassen will. Gerade beim letzten Punkt argumentiert die Kommission gänzlich wirtschaftsorientiert. Sie verweist unter anderem auf die Bedeutung des "product placement" in der amerikanischen Medienindustrie und will diese Einnahmequelle auch für Europas Produzenten eröffnen, um diese konkurrenzfähiger zu machen.

Kritikpunkte

Besonders der letzte Aspekt, die Produktplatzierung, trifft auf Kritik vor allem seitens der Politik. Sie sieht hier die Trennung von Inhalten und Werbung gefährdet und somit auch die unabhängige Gestaltung der Medienbeiträge. Besonders kritische Stimmen sehen sogar die Gefahr, dass redaktionelle Inhalte an die zu bewerbenden Produkte angepasst werden. Kritik wird aber auch an der unentgeltlichen Kurzberichterstattung von Großereignissen geübt, da hier einige Länder die Rechte der exklusiv berichtenden Sender bedroht sehen.

Insgesamt wird häufig die starke Ausrichtung auf die ökonomischen Aspekte der Medien kritisiert, die zu wenig zur Förderung unabhängiger, europäischer Medienproduktionen beitragen. Zur aktuellen Diskussion siehe auch den Beitrag "Fernsehen ohne Grenzen: Markt geht vor".

 Erstveröffentlichung am 24.4.2006