In eigener Sache
Sehr geehrte Leser und Leserinnen
Zehn Jahre haben wir versucht, für Sie einen Pfad durch den EU-Dschungel zu schlagen. Jetzt ist er uns über den Kopf gewachsen und wir stellen das Magazin ein.
Einen Teil unseres Archivs erreichen Sie über den Button "Weiter", die Homepage des Trägervereins europa einfach e. V. über den zweiten Button.
Einen Teil unseres Archivs finden Sie noch online.
Wir hoffen, Sie behalten ihr Interesse an EU-Themen.
DAS DSCHUNGELBUCH
- Peer Teschendorf, Redaktion.
Die Instrumente der europäischen Medienpolitik
Die Europäische Union beeinflusst durch die zwei Instrumente der Regulierungsmaßnahmen und der unterstützenden Maßnahmen die europäischen Medien.
Die Regulierung dient dem Ziel, einen einheitlichen europäischen Medienmarkt zu schaffen und den Wettbewerb zu fördern. Entscheidend ist dabei, dass ein Programm, das in einem Mitgliedstaat gesendet wird, auch in allen anderen Mitgliedstaaten gesendet und empfangen werden darf. Damit dies funktionieren kann, sind gewisse Mindeststandards notwendig, auf die sich alle Staaten in einer Richtlinie einigen.
Die unterstützenden Maßnahmen sollen dagegen helfen, die europäische Filmkultur zu stärken und zu bewahren sowie technische Neuerungen zu fördern. Damit möchte die EU den teuren europäischen Produktionen gegen die vornehmlich amerikanische Konkurrenz helfen, was dem Wirtschaftssektor der Medienindustrie zu Gute kommt und gleichzeitig die europäische Kultur unterstützt.
In diesen beiden Instrumenten spiegeln sich auch die zwei Seiten der europäischen Medienpolitik, die immer zwischen den rein wettbewerbsrechtlichen Aspekten und den kulturellen Aspekten der Medien als Identitätsstifter und elementarem Faktor in der modernen Demokratie vermitteln muss.
Die aktuellen Regulierungsmaßnahmen
Zur Zeit gilt noch die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" in ihrer überarbeiten Version von 1997, die recht detaillierte Vorgaben zur Harmonisierung der europäischen Medien macht. Folgende Bereiche deckt diese Richtlinie ab:
- Programmgestaltung
Hier zeigt sich am deutlichsten, dass mit der Richtlinie auch ein kultureller Zweck verfolgt wird. So sollen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass die Sender den Hauptteil ihrer Sendezeit mit europäischen Werken füllen. Von dieser Sendezeit sind allerdings Nachrichten, Sport, Spielshows und das Werbefernsehen ausgenommen. Darüber hinaus sollen mindestens zehn Prozent dieser Sendezeit für Programme bereitgehalten werden, die der jeweilige Sender unabhängig produziert hat.
So soll die Nachfrage nach europäischen Medienproduktionen angekurbelt werden, was nicht nur auf einen positiven Effekt für die europäische Medienindustrie abzielt, sondern auch unter dem Vorzeichen der gemeinsamen europäischen Kultur betrachtet werden kann. Mit der Überarbeitung der Richtlinie im Jahr 1997 kam unter anderem der Punkt des Zugangs zu Großereignissen hinzu. Danach soll jeder Mitgliedstaat sicherstellen, dass gesellschaftliche Großereignisse wie Fußballmeisterschaften oder die olympischen Spiele für die Bürger frei zugänglich sind, also nicht exklusiv auf Pay-TV Sendern gezeigt werden dürfen. - Fernsehwerbung, Sponsoring und Teleshopping
Die Richtlinien in diesem Bereich sollen vor allem den Verbraucherschutz stärken. So wurde klar vorgegeben, wie Programminhalte und Werbesendungen voneinander getrennt werden müssen und in welchem Umfang und an welchen Stellen sie gesendet werden dürfen. So darf beispielsweise bei der Übertragung von Ereignissen wie Fußballspielen nur Werbung in den Spielpausen, nicht aber während des laufenden Spiels, gezeigt werden.
Ebenfalls in diesen Bereich fallen Beschränkungen bezüglich des Inhalts der Werbung. Dieser darf nicht diskriminierend sein und nicht für Tabakwaren oder Arzneien und Behandlungsmethoden werben, die im jeweiligen Land nur mit ärztlicher Verordnung verfügbar sind. Außerdem gibt es weitreichende Einschränkungen für Alkoholwerbung und Werbung, die sich an Kinder richtet. Letztlich werden auch klare Bedingungen für gesponserte Programme aufgestellt, etwa den Sponsor deutlich am Programmanfang- oder ende zu kennzeichnen. - Schutz Minderjähriger und der öffentlichen Ordnung
Auch hier ist die EU um den Schutz der Zuschauer bemüht und fördert europaweite Standards zum Schutz von Minderjährigen. So müssen Sendungen, die für Jugendliche ungeeignet sind, deutlich gekennzeichnet werden. Weiterhin wird bereits in der Richtlinie dafür plädiert, die Kontrolle der Eltern über das Fernsehprogramm mittels einer technischen Lösung zu unterstützen. Als eine solche Lösung könnte bei digitalen Geräten eine Filtersoftware dienen, die anhand von mitgesendeten Signalen die Art der Sendung ermitteln und gegebenenfalls herausfiltern kann. - Recht auf Gegendarstellung
Letztlich wird auch der persönliche Schutz der Ehre und des Ansehens durch die Möglichkeit gestärkt, im Falle von falschen Aussagen eine Gegendarstellung im gleichen Rahmen zu erzwingen.
Wettbewerbsrecht
Neben dieser Richtlinie kann sich die EU auch auf das Wettbewerbsrecht stützen und hat es bereits mehrfach zur Abwendung von Fusionen und Kooperationen großer Medienunternehmen genutzt: etwa bei der geplanten Kooperation zwischen Bertelsmann, Kirch und der Telekom bezüglich des Premiere Senders. Dies ist von besonderer Bedeutung, da die Medien elementar sind um den politischen Diskurs in den Staaten und auf der Ebene der EU zu ermöglichen. Bei der Konzentration wichtiger Medien in den Händen nur weniger "Mogule" könnte die freie Diskussion durch politische Einflussnahme der Eigentümer der Medien gestört werden.
Ein weiteres Thema, das immer wieder zu Spannungen zwischen der Kommission und den öffentlich-rechtlichen Sender führt, ist die Frage, ob es sich bei den staatlichen Geldern für diese Sender um verbotene Beihilfen handelt und somit um einen unfairen Vorteil im Wettbewerb. Die Staaten sehen diese Gelder als Ausgleich dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Leistungen von gesellschaftlichem Interesse erbringen. Die kritischen Blicke der Kommission führen hier letztlich dazu, dass die öffentlich-rechtlichen Sender besser belegen müssen, für welche Leistungen die staatlichen Gelder ausgegeben werden.
Unterstützende Maßnahmen
Die EU unterstützt mit einer Reihe von Förderprogrammen den europäischen Film. Das größte dieser Programmen dürfte wohl das MEDIA Plus Programm mit einem Budget von insgesamt 513 Mio. Euro sein. Unter seinem Dach versammeln sich Instrumente zum:
- Training von Fachkräften (MEDIA Fortbildung)
- Entwicklung von Produktionsprojekten und -firmen
- Hilfe bei der Verbreitung und Förderung von Filmwerken und audiovisuellen Programmen
- Unterstützung von Filmfestspielen
- Unterstützung bei der Suche nach Finanzierungen (i2i av)
- Förderung von jungen Filmen durch den MEDIA Preis
Das aktuelle 'MEDIA Plus'-Programm läuft noch bis Ende 2006. Es stellt mit der breiten Unterstützung von der Filmproduktion und -verbreitung bis zur Entwicklung von neuen Technologien eine bedeutsame Hilfe für den europäischen Film dar. Die Förderung beschränkt sich jedoch nicht nur auf die klassischen audiovisuellen Medien, sondern auch auf die digitalen Medien, die durch spezielle Programme ebenfalls gefördert werden.
Neben der Filmförderung beschloss der Ministerrat, das vorhandene und zukünftige audiovisuelle Erbe Europas zu schützen. Damit wurden die europäischen Filme in den Stand schützenswerter Kulturgüter erhoben, deren Erhalt ebenso zu sichern ist wie beispielsweise der Erhalt von Burgen und anderen Kulturdenkmälern. Die Denkansätze, wie diese Archivierung verwirklicht werden kann, reichen bis hin zu einer Pflicht jede europäische Filmproduktion bei der EU zu hinterlegen. Vorerst wurde jedoch beschlossen, dass alle Mitgliedsstaaten geeignete Systeme entwickeln sollen, die eine solche Archivierung von Filmen realisierbar machen.
Erstveröffentlichung am 2.8.2004
aktualisiert am 24.4.2006
Service zum Artikel
Links innerhalb europa-digital
Links ins Internet
Das Dschungelbuch
EU-Politikfelder
- Agrarpolitik.
- Beschäftigung.
- Bildungspolitik.
- Binnenmarkt.
- Energiepolitik.
- Entwicklungspolitik.
- ESVP.
- Fischereipolitik.
- Forschungspolitik.
- GASP.
- Gesundheitspolitik.
- Handelspolitik.
- IT/Infogesellschaft.
- Jugendpolitik.
- Justiz & Innen.
- Kulturpolitik.
- Lebensmittelsicherheit.
- Medienpolitik.
- Menschenrechtspolitik.
- Regionalpolitik.
- Sozialpolitik.
- Umweltpolitik.
- Verbraucherpolitik.
- Verkehrspolitik.
- Wettbewerb.
- Wirtschaft&Währung.
Sprung zum Artikelanfang.

Impressum