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DAS DSCHUNGELBUCH

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Die Menschenrechtspolitik der Europäischen Union

Die Quadriga "Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gute Staatsführung" ist seit dem Ende der Ost-West-Auseinandersetzung prominent auf der außenpolitischen Agenda der Europäischen Union platziert. Dabei zählte die Menschenrechtspolitik in den Außenbeziehungen nicht zu den ursprünglichen Kompetenzen der europäischen Akteure.

Im Selbstverständnis der Europäischen Union hat sie dennoch auch gegenüber Dritten eine lange Tradition. Die universell gültigen und unteilbaren Menschenrechte gelten als Kompass ihrer außenpolitischen Orientierung, zählen diese Werte doch - so Javier Solana vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen - zum Herzstück der Europäischen Einigung selbst.

Der Europäische Verfassungsvertrag bekräftigt diese Haltung, indem er dem Titel V "Auswärtiges Handeln" das Bekenntnis und die Verpflichtung zu den Menschenrechten voranstellt. Damit gehört die Förderung von Menschenrechten und Demokratie zu den Zielen aller auswärtig wirksamen Politikbereiche, insbesondere der Entwicklungspolitik, den Außenwirtschaftsbeziehungen und der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Menschenrechtspolitik soll dabei über das "Mainstreaming" gestärkt und als Querschnittsaufgabe in allen relevanten Politikfeldern berücksichtigt werden. Dabei ist es nicht allein eine Koordinierungsaufgabe, um dem hohen Anspruch in den geteilten europäischen Entscheidungsstrukturen gerecht zu werden. Das Austarieren außenpolitischer Zielkonflikte ist dabei zentral. Kritisiert wird immer wieder die Anwendung "doppelter Maßstäbe" gegenüber wirtschaftlich interessanten Partnern, wie z.B. den USA oder bei der Diskussion um die Lockerung des Rüstungsembargos gegenüber China.

1. Die Akteure
2. Die Instrumente
3. Die rechtlichen Grundlagen
4. Die Entwicklung
5. 1977-2004: Die Chronologie im Überblick

Erstveröffentlichung am 28.2.2005