In eigener Sache

Sehr geehrte Leser und Leserinnen

Zehn Jahre haben wir versucht, für Sie einen Pfad durch den EU-Dschungel zu schlagen. Jetzt ist er uns über den Kopf gewachsen und wir stellen das Magazin ein.

Einen Teil unseres Archivs erreichen Sie über den Button "Weiter", die Homepage des Trägervereins europa einfach e. V. über den zweiten Button.

Einen Teil unseres Archivs finden Sie noch online.

Wir hoffen, Sie behalten ihr Interesse an EU-Themen.

Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

[an error occurred while processing this directive]

Die Entwicklung

Die Römischen Verträge (1958) klammerten die Grundrechts- und Menschenrechtspolitik noch aus, da sich ihr Ansatz auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit beschränkte. Fragen der Grund- und Menschenrechte behandelte man im Europarat und im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Die daraus resultierende Lücke innerhalb der sich vertiefenden Gemeinschaft schloss der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch seine auf den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und der EMRK basierenden Rechtsprechung. Zusätzlich verpflichteten sich Ministerrat, Kommission und Europäisches Parlament in einer gemeinsamen Erklärung im April 1977 zur Achtung der aus der EMRK abgeleiteten Grundrechte. Diese würden auch in der sensiblen Integrationsform der "Europäischen Politischen Zusammenarbeit" berücksichtigt.

Ihren Siegeszug haben die Menschenrechte im System der Vereinten Nationen erst nach Kalten Krieg angetreten. Die Ausweitung der weltpolitischen Rolle der EU durch den Vertrag von Maastricht (1993) hat auch zu einer Übernahme der Prinzipien der Menschenrechte, der Demokratie und des Rechtsstaats in den erweiterungs- und außenpolitischen Acquis ermöglicht. Durch die Verknüpfung mit der Wirtschafts- und Sicherheitspolitik entwickelte sich eine beachtliche Dynamik.

Gleichzeitig wurde die Menschenrechtsrolle der EU widersprüchlicher und politischer. Der als "Notlösung" entstandene Zivilmachtscharakter der EU wird herausgefordert von den militärischen Kapazitäten der ESVP. Die Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) misst, ähnlich wie die US-Sicherheitsstrategie, den außenpolitischen Werten ein dominantes Maß bei. Stärker betont werden die langfristige Prävention gewaltsamer Konflikte und der multilaterale Charakter europäischen Engagements.

Wie es der Europäischen Union künftig gelingt, ihr Instrumentarium einzusetzen, wird ihre künftige weltpolitische Rolle prägen und somit letztlich über die Glaubwürdigkeit ihres menschenrechtspolitischen Engagements entscheiden.

Erstveröffentlichung am 28.2.2005