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DAS DSCHUNGELBUCH

  • Holger Thomas

Die Regionalpolitik der EU

In der Öffentlichkeit fristet die Regionalpolitik das Dasein eines Kellerkindes. Vollkommen zu Unrecht, da schon in Artikel 2 des EU- und des EG-Vertrags der soziale Fortschritt und die wirtschaftliche Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten als verbindliche Ziele genannt werden. Die Regionalpolitik soll durch eine Verringerung der "Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen" sowie des Rückstands "der am stärksten benachteiligten Gebiete" helfen, diese Ziele zu erreichen (Titel XVII des EG-Vertrags). Einfach ausgedrückt bedeutet dies: Gleiche Lebensbedingungen und Wohlstand für alle EU-Bürger!

Um diese Herkulesaufgabe zu stemmen, stehen der "Regionalpolitik" für den Zeitraum von 2000 bis 2006 insgesamt 213 Mrd. Euro zur Verfügung - rund ein Drittel des gesamten EU-Haushalts. Einzig die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) darf noch mehr Geld ausgeben. Verantwortlich für die Durchführung aller regionalpolitischen Maßnahmen ist die Generaldirektion Regionalpolitik unter Leitung von Kommissarin Danuta Hübner.

Der inhaltliche Rahmen der Regionalpolitik wird in den drei sogenannten "Zielen 1-3" und fünf Gemeinschaftsinitiativen festgelegt. Unterstützt wird ein bunter Strauß von Aufgaben; sie reichen von Investitionen in die Infrastruktur - etwa Häfen, Straßen, Telefonleitungen - bis hin zur Stadtentwicklung oder der Arbeits- und Bildungspolitik. Die wichtigsten Finanzinstrumente der Regionalpolitik bilden vier Strukturfonds und ein Kohäsionsfonds (siehe auch Instrumente der Regionalpolitik). Alle fünf Fonds haben im Prinzip die Funktion eines Girokontos und sind jeweils für ein spezifisches Themengebiet vorgesehen.

Die Erweiterung der Europäischen Union stellt auch die Regionalpolitik vor neue Herausforderungen. Speziell die mittel- und osteuropäischen Länder haben noch einen enormen Nachholbedarf in nahezu allen Feldern der Regionalpolitik (Industrie, Regierungsinstitutionen, Infrastruktur etc.). Um diesen Prozess zu beschleunigen wurden drei Fonds gebildet: PHARE, SAPARD und ISPA. Für Zypern und Malta wurden hingegen eigene Finanzvereinbarungen getroffen.

 Erstveröffentlichung am 5.5.2003