DAS DSCHUNGELBUCH
- Holger Thomas.
Die Akteure der Regionalpolitik
Ist die Anzahl der beteiligten Spieler in den übrigen Politikbereichen der EU relativ überschaubar, wird es bei der Regionalpolitik wieder etwas undurchsichtig. Die Zahl der beteiligten Institutionen ist in den unterschiedlichen Phasen der Gesetzgebung und der realen Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen verschieden.
Akteure im Gesetzgebungsverfahren
Fangen wir mit den rechtlichen Grundlagen laut des EG-Vertrags an: Für eine Förderperiode wird ein politisches und wirtschaftliches Grundgerüst der Regionalpolitik erstellt. Dieses wird von der EU-Kommission erarbeitet und setzt sich aus den Strukturfonds, also den Finanzinstrumenten- und den zu erreichenden Zielen zusammen. Dieser Vorschlag wird mit dem Ausschuss der Regionen sowie dem Wirtschafts- und Sozialausschuss diskutiert und dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt. Stimmt das Parlament den Plänen der Kommission zu, müssen diese einstimmig vom Europäischen Rat angenommen werden.
Von nun an trägt die Europäische Kommission die Verantwortung für die Durchführung der Regionalpolitik. Innerhalb der Kommission ist die Generaldirektion Regionalpolitik unter Leitung des Kommissars Michel Barnier verantwortlich für die Regionalpolitik. Alle drei Jahre erstattet die Kommission dem Rat, dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss Bericht über die Erfolge der Regionalpolitik. Sie verfügt auch über das Recht, Modifikationen der Programme vorzuschlagen.
Die praktische Zusammenarbeit mit den Regionen
Bis zu diesem Punkt erscheint die Regionalpolitik als ein zentralistisch von Brüssel aus geführtes Unterfangen, ohne eine wirkliche Beteiligung der Regionen. Dabei ist doch die Subsidiaritä t- lokale Probleme vor Ort erkennen und lösen - ebenfalls ein Grundprinzip der EU. Ein Problem, dass auch der Kommission nicht verborgen geblieben ist, und sie hat sich eine bemerkenswert flexible Lösung ausgedacht:
- Der Etat der Strukturfonds und die grundsätzlichen Förderziele werden durch den Europäischen Rat festgelegt.
- Die Kommission beschließt gemeinsam mit den Nationalstaaten, welche Gebiete durch die einzelnen Strukturfonds gefördert werden können. Außerdem gibt die Kommission eine thematische Ausrichtung für die Förderung der einzelnen Regionen vor.
- Die direkte Programmplanung und die Auswahl der einzelnen Projekte in der Region wird von den nationalen Regierungen und regionalen Behörden vorgenommen. Je nach finanziellem Aufwand erfolgt die Programmplanung in einem oder zwei Schritten. Für die Förderung von "Ziel 1"-Regionen wird zuerst ein nationales Programm (Gemeinschaftliches Förderkonzept, GFK) erstellt, in Deutschland z.B. für alle ostdeutschen Länder, und mit der EU-Kommission abgestimmt. Anschließend erfolgt die "Feinabstimmung" mit einem Operationellen Programm für jede "Ziel 1"-Region. Für kleinere Programme reicht jedoch ein Dokument aus: Das Einheitliche Programmplanungsdokument (EPPD).
Lokale Verwaltung der Regionalpolitik
Ab diesem Zeitpunkt nimmt die EU-Kommission keinerlei Einfluss mehr auf die Projektauswahl und die Verwaltung der Fördergelder. Für jedes Förderprogramm müssen von der nationalen Regierung drei "Institutionen" eingerichtet werden, welche die Verantwortung für die Durchführung der Programme tragen:
- Verwaltungsbehörde: Sie wickelt die gesamte Verwaltung der Programme ab: Etwa die Projektauswahl oder die Überwachung der Projektdurchführung. Sie muss jedes Jahr einen Durchführungsbericht erstellen und den Erfolg der einzelnen Projekte beurteilen. Sie ist gegenüber der Kommission und dem Begleitausschuss für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme verantwortlich.
- Zahlstelle: Die Zahlstelle wickelt die Auszahlung der Fördergelder ab. Sie muss unabhängig von der Verwaltungsbehörde arbeiten.
- Begleitausschuss: Er überwacht die Arbeit der Verwaltungsbehörde und berichtet der Kommission.
Sobald ein Programm läuft, sind also nur noch die einzelnen Projekte und die regionalen Verwaltungseinrichtungen an der Durchführung der Regionalpolitik beteiligt. Obwohl die EU-Kommission für alle Haushaltsmittel der EU verantwortlich ist - somit auch für die Fördergelder der Strukturfonds - beschränkt sie sich darauf, zu kontrollieren, ob die lokalen Behörden kompetent genug sind, diese Aufgabe zu übernehmen. Ein wichtiger Hebel der Kommission zur Effizienzkontrolle der Programme ist der Halbzeitbericht. Nach der Hälfte der Programmlaufzeit (Ende 2003) wird jedes Programm hinsichtlich der geplanten und erreichten Ziele sowie der Mittelverwendung überprüft.
Erstveröffentlichung am 5.5.2003
Service zum Artikel
Links ins Internet
- Die Generaldirektion Regionalpolitik
- Ausführliche Informationen der EU-Kommission zur Regionalpolitik: Inforegio
- Die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland
- EUR-LEX: Die EU- und EG-Verträge
- Die Tätigkeitsbereiche der EU: Die Regionalpolitik
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