DAS DSCHUNGELBUCH
- Holger Thomas.
Die Instrumente der Regionalpolitik
Im Gegensatz zu der Gemeinsamen Agrarpolitik, dem zweiten bedeutenden Politikfeld der EU, befasst sich die Regionalpolitik nicht nur mit einem Wirtschaftssektor, sondern behandelt einen bunten Strauß von Themen, beginnend bei der Infrastruktur bis hin zur Beschäftigungspolitik.
Trotz der vom Europäischen Rat in Berlin beschlossenen Reformen, ist die Organisation der Regionalpolitik daher relativ unübersichtlich. Die inhaltlichen Vorgaben werden durch die vier Gemeinschaftsinitiativen INTERREG III, URBAN II, LEADER+, EQUAL, die sogenannten Ziele 1-3 und "innovative Maßnahmen" definiert.
Das finanzielle Rückgrat bilden vier Strukturfonds: Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) sowie der so genannte Kohäsionsfonds. Zusätzlich wurde festgelegt, welche Ziele oder Gemeinschaftsinitiativen durch einen bestimmten Fonds finanziert werden dürfen.
Ein ganz besonderes Schmankerl stellt die "Leistungsgebundene Reserve" dar. Sie folgt einem einfachen Prinzip: Vier Prozent der Fördermittel für jeden Staat werden bis 2003 einbehalten und danach dem effektivsten Programm zur Verfügung gestellt. Durch diese Wettbewerbskomponente hofft die Kommission, eine möglichst sparsame und erfolgreiche Verwendung der Fördermittel zu erhalten.
Die inhaltlichen Ziele der Regionalpolitik:
Es werden rund 94 Prozent der Mittel der vier Strukturfonds für die drei vorrangige Ziele (Ziel 1-3) eingesetzt.
- Ziel 1: Erfasst werden Regionen, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) weniger als 75 Prozent des EU-Durchschnitts beträgt. Die Bestimmung des Pro-Kopf-BIPs erfolgt auf der NUTS-II Ebene, diese entspricht den Regierungsbezirken in Deutschland. Gegenwärtig fallen alle fünf ostdeutschen Bundesländer mit Ausnahme von Ostberlin unter diese Kategorie. Außerdem werden sehr dünn besiedelte Gebiete im Norden Finnlands und Schwedens sowie Gebiete in extremer Randlage der EU (Azoren, Kanarische Inseln, Madeira, französische Überseedepartments) berücksichtigt. "Ziel 1"-Gebiete weisen einen enormen Nachholbedarf in nahezu allen Bereichen auf. Gefördert werden Investitionen in die Infrastruktur (Telefon, Straßen, Energie, Telekommunikation usw.), in das Erziehungs- und Gesundheitswesen und in die öffentliche Verwaltung. Ebenso sollen Beschäftigungsinitiativen und die Ansiedlung neuer Betriebe unterstützt werden.
- Ziel 2: Gefördert werden Gebiete mit Strukturproblemen, die sich außerhalb der "Ziel 1"-Regionen befinden. Dabei kann es sich um Industrieregionen, ländliche Gebiete, von der Fischerei abhängige Krisengebiete und städtische Problemgebiete handeln. Die Unterstützungsmaßnahmen entsprechen im Wesentlichen den Projekten der "Ziel-1"-Gebiete.
- Ziel 3: Das Ziel 3 ist im Gegensatz zu den Zielen 1 und 2 thematisch definiert. Gefördert werden alle Maßnahmen im Bereich der Bildungs- und Ausbildungssysteme sowie die Beschäftigungspolitik. Das "Ziel-3"-Gebiet umfasst die gesamte EU mit Ausnahme der "Ziel 1"-Regionen, dort sind diese Projekte schon Bestandteil der "Ziel 1"-Programme
Gemeinschaftsinitiativen
- INTERREG III: Durch diese Initiative soll die grenzübergreifende und transnationale Zusammenarbeit zwischen den Regionen der Europäischen Union unterstützt werden.
- URBAN II: Gefördert werden Städte oder Stadtteile mit erheblichen wirtschaftlichen und/oder sozialen Problemen. Berücksichtigt werden Probleme wie eine überdurchschnittlich hohe Kriminalitätsrate, eine hohe Quote an Langzeitarbeitslosen oder eine Vielzahl von Umweltschäden. Der Erfahrungsaustausch zwischen den geförderten Städten ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Initiative.
- LEADER+: Mit dieser Gemeinschaftsinitiative soll besonders der ländliche Raum gefördert werden. Gefördert werden Projekte, die Probleme wie Landflucht und Arbeitslosigkeit bekämpfen.
- EQUAL: Gefördert werden Projekte, die Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt bekämpfen.
Innovative Maßnahmen
Die Zielsetzungen der Gemeinschaftsinitiativen und der "Ziele 1-3" sind durch die entsprechende EU-Gesetzgebung eindeutig vorgegeben. Das Mittel der "innovativen Maßnahmen" soll hingegen eine Art Experimentierlabor der Regionalpolitik darstellen. Vorrangig gefördert werden Projekte aus den Bereichen "Wissen und technologische Innovation", "eEurope" und "Regionale Identität und nachhaltige Entwicklung".
Die Strukturfonds
- Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Der EFRE ist der wichtigste Fonds der Regionalpolitik. Er finanziert regionale Programme in den "Ziel 1"- und "Ziel 2"-Regionen sowie die Gemeinschaftsinitiativen INTERREG III und URBAN II. Die Mittel werden für Investitionen in Infrastruktur, Anlagen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, lokale Entwicklungsprojekte und die Ansiedlung neuer Unternehmen verwendet. Zusätzlich wird Geld für die "innovativen Maßnahmen" bereitgestellt.
- Der Europäische Sozialfonds (ESF): Gefördert werden die Programme der "Ziel 1"-, "Ziel 2-" und "Ziel 3"-Regionen sowie die Gemeinschaftsinitiative EQUAL. Es soll die Eingliederung von Arbeitslosen und benachteiligten Gruppen durch Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen unterstützt werden. Analog zum EFRE werden Mittel zur Finanzierung der "innovativen Maßnahmen" bereitgestellt.
- Das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF): Finanziert wird die Neuordnung des Fischereisektors. Dazu zählen Investitionen in die Aquakultur, die Modernisierung der Fangflotte, die Vermarktung der Produkte und den Schutz der Fischbestände in "Ziel 1"-Gebieten. Bei Bedarf ist auch eine Förderung von Projekten außerhalb der "Ziel 1"-Regionen möglich. Zusätzlich wird Geld für die "innovativen Maßnahmen" bereitgestellt.
- Der Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL): Durch die Abteilung Ausrichtung des EAGFL werden Reformen in der Land- und Forstwirtschaft innerhalb der "Ziel 1"-Regionen sowie die Gemeinschaftsinitiative LEADER+ unterstützt.
- Der Kohäsionsfonds: Der Kohäsionsfonds wurde speziell zur Unterstützung besonders stark benachteiligter EU-Staaten ins Leben gerufen. Anspruch auf eine Förderung haben Länder, deren Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts beträgt. Gegenwärtig gehören Spanien, Portugal, Griechenland und Irland dazu. Unterstützt werden Projekte in Bereichen Umwelt und Verkehrsinfrastruktur (Art. 161 des EG-Vertrags).
- Der Solidaritätsfonds: Erst 2001 gegründet, dient dieser Fonds zur Unterstützung der Opfer besonders schwerer Naturkatastrophen.
Strukturfonds im Rahmen der EU-Erweiterung
Speziell für die zehn mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer wurden die folgenden Strukturfonds angelegt.
Erstveröffentlichung am 5.5.2003
Service zum Artikel
Links ins Internet
- Die Generaldirektion Regionalpolitik
- Ausführliche Informationen der EU-Kommission zur Regionalpolitik: Inforegio
- Die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland
- EUR-LEX: Die EU- und EG-Verträge
- Die Tätigkeitsbereiche der EU: Die Regionalpolitik
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