In eigener Sache

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Zehn Jahre haben wir versucht, für Sie einen Pfad durch den EU-Dschungel zu schlagen. Jetzt ist er uns über den Kopf gewachsen und wir stellen das Magazin ein.

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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Daniela Kilian
 

Die Akteure der Sozialpolitik

Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Ministerrat sind die Träger der politischen Entscheidungen, die unmittelbar sozialpolitische Maßnahmen treffen. Um das zentrale sozialpolitische Ziel, die sozialen Sicherungssysteme in der EU zu modernisieren, zu erreichen, bedarf es keiner Rechtsetzungsakte. Die Kommission trifft vielmehr die nötigen Maßnahmen, um eine weitergehende Sensibilisierung für das Sozialrecht zu erreichen. Sie koordiniert ferner den Austausch von Erfahrungen und guten Praxisbeispielen in der Union.

Der Rat kann nach Artikel 137 Richtlinien erlassen, die im Mitentscheidungsverfahren mit dem Europäischen Parlament und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden müssen.

Die sozialpolitischen Richtlinien waren in der Vergangenheit Gegenstand harter politischer Auseinandersetzungen. Insbesondere das Europäische Parlament hat versucht, gegenüber dem Rat eine stärkere sozialpolitische Gewichtung durchzusetzen. Aufgrund der Einführung von qualifizierten Mehrheiten können Staaten mit niedrigen Sozialstandards überstimmt werden. Offiziell wird zwar so lange verhandelt, bis es zu einer einstimmigen Abstimmung kommt. Dennoch hat sich durch die Drohung mit der Überstimmung die Verhandlungsposition zugunsten der Mitgliedsstaaten mit hohen Standards verbessert.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA), die Sozialpartner sowie der Europäische Gerichtshof (EuGH) sind beratende Organe, die keine eigenständige Politik machen. Sie unterstützen die EU-Arbeit.

Erstveröffentlichung am 18.8.2003