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DAS DSCHUNGELBUCH

  • Daniela Kilian
 
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Die Entwicklung der Sozialpolitik

Die europäische Sozialpolitik stand seit Gründung der EG hinter anderen Politikbereichen zurück. Sie nahm keine vorrangige Stellung ein, obwohl schon der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 1957 verschiedene sozialpolitische Ziele nennt:

  • Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
  • Die Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer
  • Gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit
  • Den Austausch junger Arbeitnehmer
  • Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Arbeitsrecht, in der beruflichen Ausbildung und der Sicherheit der Wanderarbeitnehmer in einem anderen Land der Gemeinschaft

Die Mitglieder des Europarates unterzeichneten am 18. Oktober 1961 in Turin eine Europäische Sozialcharta, die am 26. Februar 1965 in Kraft trat.

Sie haben sich verpflichtet, mindestens fünf der sieben Sozialrechte bindend anzuerkennen:

  • Recht auf Arbeit
  • Vereinigungsrecht
  • Recht auf Kollektivverhandlungen und Streikrecht
  • Recht auf soziale Sicherheit
  • Recht auf Fürsorge
  • Recht der Familie auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz
  • Recht der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien auf Schutz und Beistand

Auf dem Pariser Gipfel vom 19. bis 21. Oktober 1972 beschlossen die Staats- und Regierungschefs, die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zur Europäischen Union weiterzuentwickeln. Am 9./10. Dezember 1974 wurde das erste "Sozialen Aktionsprogramm" verabschiedet. Die Europäische Gemeinschaft (EG) erhielt die Befugnis, sozialpolitische Vorschriften zu erlassen.

Der damalige EWG-Vertrag ließ Mehrheitsentscheidungen nicht zu und so stagnierte die europäische Sozialpolitik durch die Außenseiterrolle Großbritanniens. 1987 wurde mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) erstmalig das Ziel eines "einheitlichen europäischen Sozialraums" formuliert. Doch erst mit Vollendung des europäischen Binnenmarktes am 31. Dezember 1992 wuchs die Bedeutung einer gemeinsamen Sozialpolitik.

1989 verabschiedete der Europäische Rat in Form einer feierlichen Erklärung eine "Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer", der allerdings keine rechtlich bindende Wirkung zukommt. Bis auf Großbritannien befürworteten alle EG-Mitgliedstaaten die Notwendigkeit der Sozialcharta, die folgende Bestimmungen beinhaltet:

  • Recht auf Freizügigkeit, Beschäftigung und gerechte Entlohnung,
  • Recht auf sozialen Schutz,
  • Recht auf Koalitionsfreiheit und Tarifverhandlungen,
  • Recht auf Berufsausbildung und Fortbildung,
  • Recht auf Gleichbehandlung von Mann und Frau,
  • Recht der Arbeitnehmer auf Information, Konsultation und Mitwirkung in den Betrieben,
  • Recht auf Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz,
  • Kinder- und Jugendschutz,
  • Recht auf Mindestversorgung für ältere Menschen und Integration behinderter Arbeitnehmer.

Der Maastrichter Vertrag trat am 1. November 1993 in Kraft. Ihm war ein Protokoll über die Sozialpolitik hinzugefügt. Grundlage für das Abkommen der Sozialpolitik zum Vertrag von Maastricht (1993) bildeten die Sozialcharta von 1961 und die Gemeinschaftscharta der Arbeitnehmer von 1989.

Das Weißbuch "Sozialpolitik" vom Juli 1994 (KOM (94) 333, Luxemburg 1994) zeigt zwei Strategien auf: Die soziale Mindestsicherung sowie die Politik der Vollbeschäftigung. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze steht hier ganz oben auf der Prioritätenliste der Kommission.

Das Sozialprotokoll wurde mit dem Amsterdamer Vertrag, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, in den EG-Vertrag integriert. Damit ist nun ein gemeinschaftliches Handeln im Rahmen der Sozialpolitik möglich. Der Amsterdamer Vertrages beendete auch Großbritanniens Sonderrolle. Der Vertrag von Nizza brachte im Bereich der sozialpolitischen Entscheidungen keine grundlegenden Änderungen.

In Nizza wurde die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" verabschiedet, in der der Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit geregelt ist. Außerdem sind das Recht auf soziale Unterstützung und Unterstützung für die Wohnung garantiert.

Im Frühjahr 2003 hat der Europäische Rat eine Bilanz vorgelegt, in der die Schaffung von fünf Millionen Arbeitsplätzen als Resultat der Lissabonner Strategie gefeiert wurde. Auch auf der Frühjahrstagung 2004 suchten die europäischen Regierungschefs ihr Heil in der Steigerung der Beschäftigung. Sie formulierten vier Ziele: Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen, die Governance im Beschäftigungsbereich verbessern, in Humankapital investieren und die Anpassungsfähigkeit steigern.

Mit Spannung ist zu beobachten, welchen Einfluss die neuen Mitgliedsstaaten auf die weitere Entwicklung europäischer Sozialpolitik haben werden: Von den Mittel- und Osteuropäischen Staaten könnte ein starker Druck auf das hohe Niveau westeuropäischer Sozialstandards ausgehen. Gleichzeitig besteht aber auch die Möglichkeit, besonders aufgrund mehrerer sozialdemokratischer Regierungsbeteiligungen in den neuen Staaten, dass die Wähler den Wunsch haben, an den Segnungen europäischer Sozialpolitik teilzuhaben.

Erstveröffentlichung am 18.8.2003