In eigener Sache

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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Sibylle Möller
 

Die Akteure der Umweltpolitik

Die Kommission

Die Generaldirektion (GD) Umwelt schlägt neue Rechtsvorschriften im Umweltbereich vor und arbeitet sie aus. Sie passt außerdem auf, dass die Mitgliedstaaten die vereinbarten Maßnahmen auch wirklich durchführen. In der Realität sind Verletzungen des EU-Umweltrechts nämlich leider keine Seltenheit.

Die GD Umwelt mit rund 550 Mitarbeitern hat ihren Sitz in Brüssel. Der amtierende Umweltkommissar ist Stavros Dimas und kommt aus Griechenland. In seiner Arbeit wird er von einem 17-köpfigen Kabinett unterstützt, dessen Leiterin Nancy Kontou ist. Zu seinem Aufgabengebiet gehören unter anderem die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und Ökoeffizienz sowie die Erreichung eines hohen Umwelt- und Gesundheitsschutzstandards.

Der Ministerrat

Der Rat "Umwelt" tagt zwei- bis viermal pro Jahr. Er setzt sich aus je einem Minister pro Mitgliedstaat zusammen. Für die Bundesregierung sitzt Umweltminister Jürgen Trittin am Verhandlungstisch.

Will der Rat einen Rechtsakt zur Umweltpolitik verabschieden, ist er zunächst auf einen Vorschlag der Kommission angewiesen. Da in der Umweltpolitik das Mitentscheidungsverfahren angewandt wird (Art. 251 EGV), erlassen Rat und Parlament die Rechtsakte gemeinsam.

Der Vorschlag der Kommission und die Stellungnahme des Parlaments werden vom Rat geprüft und er kann vor der offiziellen Annahme noch Änderungen vorschlagen. Die Arbeiten des Rates werden vom Ausschuss der Ständigen Vertreter vorbereitet. Ist der Rat mit der Stellungnahme des Parlaments einverstanden oder hat das Parlament keine Änderungen des Kommissionsvorschlags vorgenommen, ist der Rechtsakt erlassen, sofern eine qualifizierte Mehrheit im Rat zustande kommt. Andernfalls erlässt der Rat einen gemeinsamen Standpunkt, über den das Parlament dann berät. In bestimmten Bereichen kann der Rat Rechtsakte auch einstimmig erlassen (Art. 175 (2) EGV).

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament hat durch das Mitentscheidungsverfahren an der Gesetzgebung zur Umweltpolitik großen Einfluss. Innerhalb des Parlaments exisitiert seit 1973 ein eigener Umweltausschuss, der heute Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz heißt und als ENVI abgekürzt wird.

In Bezug auf Umweltpolitik hat er die Aufgabe, die Vorschläge der Kommission für Richtlinien oder Verordnungen zu prüfen und ggf. Änderungen im Dialog mit dem Ministerrat zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang stellt er regelmäßig Anfragen an die Kommission, die häufig die Kommissarin selbst in Straßburg oder Brüssel zu beantworten hat. Der jeweilige Ausschuss-Bericht zu einer politischen Maßnahme wird dann im Plenum des EP abgestimmt, wobei die Gesamtheit der Abgeordneten in der Regel den Empfehlungen ihrer Kollegen im Ausschuss folgen.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen

Bevor eine umweltpolitische Regelung erlassen wird, müssen der Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie (seit 1999) der Ausschuss der Regionen gehört werden. Das Wort 'Gehört' deutet aber schon an, dass diese beiden Ausschüsse keinen Macht haben, eine Regelung zu verhindern - abgesehen natürlich von der Kraft ihrer Argumente...

Der Ausschuss der Regionen (AdR) verfügt besonders über Sachkenntnisse in regionalen und lokalen Fragen. Eine Fachkommission für nachhaltige Entwicklung untersucht die vom Rat, der Kommission oder dem Parlament vorgelegten Dokumente. Sie erarbeitet Entwürfe für eine Stellungnahme, die dann dem Plenum vorgestellt werden.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss ist intern in sechs Sektionen aufgeteilt. Eine davon behandelt, in vergleichbarer Weise wie der AdR, die Umweltfragen.

Erstveröffentlichung am 29.3.2003