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DAS DSCHUNGELBUCH
Die Entwicklung der UmweltpolitikZunächst kümmerten sich die Mitgliedstaaten um die Beseitigung von Umweltproblemen, obwohl Umweltverschmutzung schon längst über die nationalen Grenzen hinausging - Stichwort Klimaerwärmung. Langsam merkten die Mitgliedstaaten, dass Umweltprobleme durchaus auch Hindernisse für den gemeinsamen Markt darstellen können. Der Ruf nach einer Umweltpolitik auf europäischer Ebene wurde daraufhin immer lauter. Inspiriert von der ersten Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt der Menschen im Sommer 1972, sollte die Kommission im Auftrag des EG-Gipfels in Paris ein Umweltprogramm aufstellen. Als Rechtgrundlage sollten allgemeine Bestimmungen des EWG Vertrages herhalten (Artikel 2; Artikel 235 (308 EGV) sowie Artikel 100 (94 EGV)). Das war der Anstoß für ein umfangreiches Umweltrecht. Neben den verabschiedeten Gesetzen, entwarf die Kommission auch umweltpolitische Aktionsprogramme. Diese entwickelten sich mit der Zeit von unverbindlichen Absichtserklärungen zur Behebung von Umweltschäden hin zu präzisen Arbeitsvorgaben. In den 80er Jahren bis 2000 fokussierten die Aktionsprogramme die Prinzipien der Vorbeugung und Verhütung. Mit dem sechsten Umweltschutzprogramm (2001-2010) verlagerte sich allerdings der Schwerpunkt hin zu Klimaschutz, Gesundheitsschutz, Naturschutz, Artenvielfalt und dem Management natürlicher Ressourcen. Speziell werden auch die Umweltprobleme der Beitrittsländer angesprochen. Eine eigene Kompetenz der EG in der Umweltpolitik wurde aber erst mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) verwirklicht. Die bis dato schon in der Praxis angewandten Prinzipien wurden nun verbindlich festgelegt. Beim Beschlussverfahren galt aber immer noch das Prinzip der Einstimmigkeit mit Anhörung des Europäischen Parlaments; nur in Folgebestimmungen konnte der Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit abstimmen. Die Kommission gab 1989 eine Studie in Auftrag, die zu dem Ergebnis kam, dass die Umweltbelastung in der Gemeinschaft durch hohes Verkehrsaufkommen zunahm. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde darauf reagiert. Mehrheitsbeschlüsse wurden als Grundsatz für die Umweltpolitik eingeführt. Das kommt auch dem Europäischen Parlament und seinem Umweltausschuss zu Gute, denn es wird mehr in den Entscheidungsprozess eingebunden. Die Umweltpolitik wird von jetzt an auch in Art. 2 und den Tätigkeitsfeldern des Art. 3 (k!)EGV erwähnt. Der Entscheidungsprozess wurde mit dem Vertrag von Amsterdam weiter modifiziert und die Bedeutung der europäischen Umweltpolitik verstärkt. Bahn brechend war unter anderem, dass der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung in den EG-Vertrag aufgenommen wurde. Durch Artikel 6 wird der Umweltschutz in alle anderen Gemeinschaftspolitiken einbezogen. Von nun an gilt das Mitentscheidungsverfahren zwischen Rat und Europäischen Parlament. Ausnahmen gibt es allerdings immer noch und zwar in Bereichen wie der Steuerpolitik, wo Einstimmigkeit gefordert wird. Diese Regeln blieben durch den Vertrag von Nizza unberührt. Die Neuerungen von Amsterdam wurden zum Teil weiter vertieft. Im Sommer 2001 tagten die europäischen Staats- und Regierungschefs in Göteborg und verabschiedeten eine Strategie zur nachhaltigen Entwicklung. So mauserte sich die nachhaltige Entwicklung langsam zu einem Grundpfeiler der Gemeinschaftspolitik. Weiterhin offen bleibt, ob das kommende Verfassungswerk Neuerungen für die Umweltpolitik herbeiführen wird. Im Verfassungsvorschlag des Konvents vom 18. Juli 2003 sind allerdings noch keine inhaltlichen Änderungen oder Verbesserungen bezüglich der Umweltpolitik ersichtlich. Erweiterung Mit der Erweiterung kommen auch auf die Umweltpolitik neue Herausforderungen zu. Wenn die neuen Mitgliedstaaten in die EU aufgenommen werden, sind sie gleichzeitig dazu verpflichtet, den acquis communautaire zu übernehmen. Alleine die Umweltpolitik hat Unmengen an Regeln hervorgebracht. Die EU versuchte deshalb, die Kandidatenländer schon frühzeitig in die Umweltpolitik mit einzubeziehen und die Mehrheit von ihnen ist mittlerweile Mitglied der Europäischen Umweltagentur. "Environmental dumping", also ein Verlust an Umweltschutz, soll so vermieden werden. Potentielle Problemzonen, wie Luftverschmutzung oder rückständige Energiegewinnung, bleiben aber bislang bestehen. Außerdem reicht es nicht, Gesetze in das nationale Recht umzusetzen. Auch die Administration, die auf die Ausführung der Regeln achtet, bedarf Verstärkung. Und das kostet natürlich, wbwohl die Gemeinschaft mit Programmen wie Phare oder LIFE finanziell unter die Arme greift. Bei der Umsetzung sieht es nicht besser aus. Um die städtische Abwasserrichtlinie umzusetzen, muss Polen rund sieben Milliarden Euro hinblättern. Frisch eingerichtet hat die EU so genannte "Peer Reviews". Kommissionsmitglieder des Bereichs Umwelt besuchen die neuen Mitgliedstaaten, um das Niveau des Beamtenstabs abzuschätzen. Zusätzlich gibt es Twinning-Projekte: Durch eine Partnerschaft zwischen einem Mitgliedsstaat und einem Beitrittskandidaten wird der Aufbau der Verwaltungsstrukturen und der Rechts-Umsetzung unterstützt. Auf der anderen Seite hat sich der Umweltschutz in den neuen Mitgliedstaaten seit den Beitrittsverhandlungen aber auch verbessert. In vielen Kandidatenländern tummeln sich Tierarten, wie der Bison, die hierzulande längst ausgerottet sind. Die Erweiterung ist also auch eine Chance, die Umwelt zu bereichern und den Lebensstandard zu verbessern. Gleichzeitig stehen die neuen Mitglieder unter großem ökonomischen Druck. Das könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass durch ein geändertes Konsumentenverhalten, Transport, Verkehr und Müll massiv ansteigen und das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung vorerst auf Eis gelegt würde. Das gleiche gilt auch für die jetzigen Mitgliedstaaten. Generell konnte die Gemeinschaft auf dem Gebiet des Umweltschutzes in den letzten Jahren zwar Erfolge erzielen. Dieser Fortschritt schmilzt aber ganz schnell, wenn sich die Wirtschaft weiterhin auf umweltschädliche Aktivitäten stützt und ökologische Alternativen ablehnt. Denn der Liebling der EU ist nach wie vor die Wirtschaft. So ist es nicht verwunderlich, dass die Umweltpolitik, wenn sie mit Wirtschaftsinteressen kollidiert, oft klein beigeben muss. Und Sonst? Seit 1994 hat Europa eine Umweltagentur. Sie hat ihren Sitz in Kopenhagen und dient als Informations- und Dokumentationszentrum. Sie liefert technische und wissenschaftliche Informationen zur Festlegung und Vorbereitung von Aktionen und zur Umsetzung von Rechtsakten. Zudem ist sie ein Frühwarnsystem für kommende Umweltprobleme. Mittlerweile sind der europäischen Umweltagentur nicht nur die 15 MS der EU angeschlossen, sonder auch viele andere Länder Europas. Somit kann jeder EU-Bürger umfassende Informationen über Umweltschutz in der Gemeinschaft bekommen. Erstveröffentlichung am 29.3.2003 Service zum ArtikelLinks ins Internet |
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