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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Sibylle Möller
 

Die Instrumente der Umweltpolitik

Als Instrumente stehen den EU-Akteuren Rahmenvorschriften, technische Vorschriften und Finanzierungsinstrumente zur Verfügung. Auf internationaler Ebene schließt die Europäische Union Abkommen mit Drittstaaten oder anderen internationalen Organisationen.

Konkurrierende Zuständigkeit und Subsidiarität

Die Umweltpolitik fällt nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der Union. Im Bereich Umwelt können die Mitgliedstaaten dadurch sogar nach Inkrafttreten eines gemeinschaftlichen Rechtsakts nationale Bestimmungen anwenden oder ergreifen. Die Mitgliedstaaten haben also einen ziemlich großen Spielraum.

Da keine ausschließliche Zuständigkeit der EU in Sachen Umweltpolitik besteht, muss das Subsidiaritätsprinzip (Artikel 5 EGV) beachtet werden. Das bedeutet: Die EU darf sich nur dann einmischen, wenn die Mitgliedstaaten das Ziel einer Maßnahme nicht ausreichend erreichen können und die Gemeinschaft es besser verwirklichen kann.

Richtlinien

Ob die europäische Umweltpolitik etwas im Umweltschutz bewegt, hängt entscheidend von der Mitwirkung der Mitgliedstaaten ab. Umweltpolitik wird nämlich hauptsächlich über Richtlinien gemacht, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Zwar ist eine Richtlinie für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, in Bezug auf das zu erreichende Ziel verbindlich (Art. 249 (3) EGV), wie er sie aber letztendlich umsetzt, bleibt ihm überlassen. Deshalb kann es trotz einer Richtlinie zu unterschiedlichen nationalen Gesetzen kommen.

Finanzierungsinstrumente

Eine wichtige Rolle spielen außerdem noch die verschiedenen Finanzierungsinstrumente. Am wichtigsten ist hierbei das LIFE-Programm. Es untergliedert sich in drei Bereiche: LIFE-Natur, LIFE-Umwelt und LIFE-Drittländer. Es dient zur Entwicklung und Umsetzung der Politik und des Gemeinschaftsrechts im Umweltbereich. Aber auch Finanzmittel aus dem Sozialfond und dem Kohäsionsfond tragen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und Umweltverbesserung bei.

Internationale Abkommen

Da Umweltprobleme nicht vor der eigenen Tür halt machen, engagiert sich die EG schließlich über ihre Grenzen hinaus und ist Mitglied vieler internationaler Umweltschutzabkommen. Unter anderem trat 1998 die Alpenkonvention in Kraft, die den Naturraum der Alpen schützt und fördert. 2002 ratifizierte die EG schließlich das Protokoll von Kyoto.

Erstveröffentlichung am 29.3.2003