In eigener Sache
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Zehn Jahre haben wir versucht, für Sie einen Pfad durch den EU-Dschungel zu schlagen. Jetzt ist er uns über den Kopf gewachsen und wir stellen das Magazin ein.
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DAS DSCHUNGELBUCH
Die Akteure der VerbraucherpolitikDie Europäische Kommission Das Recht zur Gesetzesinitiative liegt auch im Bereich der Verbraucherpolitik bei der Europäischen Kommission. Sie leitet ihre Vorschläge an das Parlament und den Rat weiter. Außerdem betreut ein Mitglied, der Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz Markos Kyprianou die Generaldirektion für Lebensmittelsicherheit, öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz. Durch diese Strukturierung werden drei eng mit einander verbundene Politikfelder auch organisatorisch zusammengeführt. In so genannten Grünbüchern präsentiert die Kommission Vorschläge zu Themen wie die Haftung für fehlerhafte Produkte, Garantien und Kundendienst. Sie gibt der Öffentlichkeit, Verbänden, Nichtregierungsorganisation etc. damit Gelegenheit zur Stellung- und Einflussnahme in der Debatte neue Ziele und Maßnahmen. Nach erfolgreichen Konsultationen werden dann in einem Weißbuch konkrete Vorschläge für gemeinsame Aktionen veröffentlicht. So sieht beispielsweise das Weißbuch "Lebensmittelsicherheit" aus dem Jahr 2000 schärfere Kontrollen und strengere Regeln für die Etikettierung vor, um die Qualität von Lebensmitteln zu sichern. Stößt ein solches Weißbuch beim Rat auf Zustimmung, so kann er auf dessen Grundlage ein Aktionsprogramm verabschieden. Das Europäische Parlament Alle Gesetze, Richtlinien und Verordnungen im Bereich der Verbraucherpolitik benötigen die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Billigt die Mehrheit seiner Mitglieder den Gesetzesentwurf, kann er dem Rat zur endgültigen Beschlussfassung übergeben werden. Das Komitee für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat sechzig Mitglieder. Unter dem Vorsitz von Caroline F. Jackson ist es insbesondere für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, deren Information und Interessenvertretung zuständig. Der Rat Über Fragen des Verbraucherschutzes beschließt der EU-Ministerrat gemäß dem Mitentscheidungsverfahren (Art. 251 EG-Vertrag) gleichberechtigt mit dem Europäischen Parlament. Er berät über entsprechende Vorschläge und formuliert einen Gemeinsamen Standpunkt. Anschließend entscheidet er mit qualifizierter Mehrheit über Annahme oder Ablehnung der Vorlage. Wenn eine der beiden Parteien dem Gesetz nicht zustimmt, kann der Vermittlungsausschuss einberufen werden, um ein Scheitern des Entwurfs doch noch zu verhindern. Der Vermittlungsausschuss besteht zur einen Hälfte aus Ratsmitgliedern, zur anderen aus Vertretern des Europäischen Parlaments und soll einen gemeinsamen Entwurf erarbeiten. Können sich beide Gruppen auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen, so wird dieser zur Abstimmung an das Parlament und den Rat übergeben. Weitere Akteure Zusätzlich kommen noch die entsprechenden Entscheidungsträger anderer Politikfelder hinzu – je nachdem, welche Politikfelder von Maßnahmen und Gesetzen betroffen sind. Bei Veränderungen im Wettbewerbsrecht sind beispielsweise der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt sowie der Ausschuss für Wirtschaft und Währung mit einzubeziehen, bei Regelungen im Agrarbereich hingegen der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Auch der Europäische Gerichtshof ist durch seine Auslegung der erlassenen Gesetze in verschiedenen Urteilen zu einem einflussreichen Akteur geworden. Zwar weist ihm der EU-Vertrag keine direkten Funktionen für die Verbraucherpolitik zu, dennoch ist seine Rechtssprechung richtungweisend für die Interessen der Verbraucher. In einem Urteil von 2002 haben die Richter zum Beispiel den Begriff "Pauschalreise" weitläufig – und damit kundenfreundlich – ausgelegt. Erstveröffentlichung am 10.5.2004 Service zum ArtikelLinks ins Internet
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Das Dschungelbuch
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